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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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II. K. 41. Sitzung, am 11. Februar 1914 1325 (Abgeordneter vr. BSHme.) (H) beratung der Finanzdeputatton zu überweisen, hiermit stellen. Ich will mich nicht mehr lange auf halten. Ich habe die gewisse Hoffnung, daß aus dem Anträge zugunsten der Altpensionäre etwas herauskommt, und zwar werde ich in dieser Hoffnung durch zwei Momente bestärkt, einmal dadurch, daß alle Seiten des Hauses mit großer Einmütigkeit hinter den Antrag getreten sind, und zweitens durch die Äußerung des Herrn Finanzministers, aus der hervorging, daß er wohl die den Altpensionären zu geneigte Gesinnung, die in dem Anträge vorhanden ist, versteht und, glaube ich, auch billigt. Ich hoffe also, daß das gesteckte Ziel in der Deputations beratung in Gemeinschaft mit der Regierung er reicht wird. (Bravo! rechts.) Präsident: Wir kommen zur Abstimmung. Will die Kammer beschließen, entsprechend dem Anträge des Herrn vr. Böhme, den Antrag Nr. 2 der Finanzdeputation X zur Vorberatung zu überweisen? Einstimmig. Wir kommen nun zu Punkt 4 und 5, die gemeinsam behandelt werden sollen. — Die Kammer ist damit einverstanden. Also: 4. Allgemeine Borberatung über den An trag der Abgeordneten Bär, Günther und Genossen, das Arbeitsverhältnis der in den Staatsbetrieben beschäftigten Arbeiter und Angestellten betreffend. (Drucksache Nr. 21), und 5. Allgemeine Borberatung über den Antrag des Abgeordneten Castan und Genossen auf Neuordnung der Lohnverhältnisse usw. der in den Staatsbetrieben beschäftigten Arbeiter. (Drucksache Nr. 44.) Ich gebe zunächst zur Begründung seines Antrages dem Herrn Vizepräsidenten Bär das Wort. Vizepräsident Bär: Meine Herren! Ich will Ihnen den Antrag Nr. 21, der unsere Absichten aus führlich darlegt, nicht vorlesen, ich muß Sie aberbitten, einige Berichtigungen vorzunehmen. Unter I 2 letzte Zeile muß es heißen anstatt „Arbeitsanstellung" „Arbeitseinstellung", und dann unter II 5 muß nach den Worten „nach Bedarf" ein Komma gesetzt werden. Meine sehr geehrten Herren! Für die Beamten allerStaaten sind die Anstellungs-und Dienstverhältnisse durch das Beamtenrecht geregelt. Für die große Masse der Staatsarbeiter trifft das nicht zu. Aber eine (0) Regelung auch der Verhältnisse der Staatsarbeiter ist umso notwendiger, als die Stellung der Staats arbeiter einen beamtenähnlichen Charakter hat. Sie unterstehen der Disziplinargewalt wie die Beamten, sie sind wie diese in der Ausübung ihrer Tätigkeit an gewisse Normen gebunden. Auch in ihrer persön lichen Bewegungsfreiheit sind die Staatsarbeiter gleich den Beamten außerordentlich beschränkt. Das Beamtenrecht hat sich in der Vergangenheit als un entbehrlich erwiesen. Seine Bedeutung für den Staat und für die Beamten erhellt am besten aus den Bestrebungen, die bei uns in Sachsen und auch an derwärts — ich erinnere insbesondere auch an Preu ßen — gegenwärtig auf seine Neugestaltung hin drängen. Im Jahre 1911 allein waren 429628 Eisenbahn arbeiter vorhanden, während die Zahl der Eisenbahnbe amten einschließlich der diätarischen nur 283 559 betrug. In den Marine- und Militärbetrieben waren am 1. No vember 1912 67332 Arbeiter beschäftigt, davon ent fallen 3115 auf die sächsische Heeresverwaltung. In der Postverwaltung sind neben dem großen Beamten- heere rund 77000 Arbeiter tätig. Auch die von Sachsen in Staatsbetrieben beschäftigten Arbeiter sind an Zahl nicht gering. Die Zahl der Eisenbahnarbeiter beträgt bei uns allein 30879 nach der neuesten Ermittlung, dazu kommen noch die Arbeiter in den staatlichen Berg- und Hüttenwerken, Kalkwerken, der Meißner Porzellanmanufaktur, die Forstarbeiter usw. Für alle diese Schichten bestehen keine Rechtsver hältnisse oder nur völlig unzureichende Ansätze dazu. Der Staat hat für die Privatunternehmer Gesetze ge macht, denen diese in ihren Betrieben unbedingt unterworfen sind. In der Gewerbeordnung sind Mindestbedingungen festgelegt worden, unter denen die Arbeiter nicht beschäftigt werden dürfen. Aber der Staat hat sich als Unternehmer völlig außerhalb jedes Gesetzes gestellt. § 6 der Gewerbeordnung schließt ausdrücklich den Gewerbebetrieb der Eisenbahnunter nehmungen von der Wirkung des Gesetzes aus. Die Eisenbahnverwaltungen haben sogar Gerichtsentschei dungen erwirkt, nach denen kein Teil der Gewerbe ordnung auf irgend einen Bestandteil einer Eisen bahnunternehmung angewendet werden darf. Dadurch, daß die Staatsarbeiter der Gewerbe ordnung nicht unterstellt sind, wird die Koalitions freiheit für sie illusorisch. Wir haben ein Vereinsgesetz, das allen Reichsangehörigen gestattet, Vereine zu 197*
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