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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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(Vizepräsident Opitz.) (L.) ja auch schon für das Jnslebenrufen der betreffenden Genossenschaften hohe Kosten auf, wobei die Regierung aber, nebenbei gesagt, nur die baren Verlage liquidiert hat und liquidieren konnte. Wie hoch müssen erst die Kosten sein, die das Ministerium selbst aufgewendet hat! Nun aber kommt die regelmäßige Besteuerung, der nach Maß gabe der Unterhaltungssatzungen festzusetzende Beitrag, der bei den meisten auf 20 Pf. normiert ist, der sich aber auf 30 und 40 Pf. und mehr erhöhen wird und, was das Schlimmste ist, wenn die Praxis fortgesetzt wird wie jetzt, zu einer dauernden Ausgabe wird. Da trifft nun ein, was gar nicht fehlen kann: diese Grundstücke, anstatt noch länger einen Vorteil zu bieten, werden nun für ihre Besitzer geradezu zum Verhängnis. Bei einer mir benachbarten Genossenschaft haben in den ersten Sitzungen nicht weniger als 6 Grundbesitzer ohne weiteres erklärt: „Unter diesen Umständen zehrt die Rente den Wert meines Grundstückes auf", und sie haben in der betreffenden Versammlung erklärt, daß sie ihre Grundstücke auflassen. Meine Herren! Das ist schon bei der ersten Versammlung der Fall gewesen, bei der weiteren Durchführung können Sie aber darauf rechnen, daß weitaus in der Mehrzahl der Fälle der unglückliche Grundbesitzer darauf bedacht sein muß, so schnell wie möglich wegen dieser unproduktiven Ausgaben einen unseligen Besitz sich vom Halse zu schaffen. Aber noch viel mehr: die Entwertung nicht bloß der betreffenden Grundstücke, sondern auch ganzer Güter voll zieht sich in dieser Weise. (Sehr wahr! rechts.) Mir ist in meinem Wahlkreise gesagt worden, daß ein Vater ein wertvolles Gut seinem Sohne hat überlassen wollen und daß ihm von dem Sohne erklärt worden ist, das Gut sei durch das Wassergesetz wertlos geworden und er nicht imstande, das Gut seines Vaters zu über nehmen (Hört, hört! rechts.) Meine Herren! Auch einige Bemerkungen, die in den gegenwärtigen Petitionen enthalten sind, werden Sie noch besonders davon überzeugen, daß sich in der Tat schon jetzt die Verhältnisse nach dieser Richtung hin so böse angelassen haben, daß z. B. in einer dieser Petitionen gesagt wird, daß die Zustände anfingen geradezu „ent setzliche" zu werden, dieses Wort ist dort gebraucht worden. (Sehr wahr! rechts.) Wie das aber bei einer gleichen Durchführung des Ge setzes in jenem Sinne in den nächsten Jahren aussehen II. K. (1 Abonnement.) Würde, davon kann man sich hiernach unschwer ein Bild aus- (6) malen. Ich meine aber, wenn nun einmal die Verhältnisse so sind, daß wir dann, geschieht es^von den Behörden aus nicht, doch bei den Ständen die Pflicht und Schuldigkeit haben, diese Verhältnisse nicht noch schlimmer werden zu lassen, als sie gegenwärtig schon sind. (Sehr richtig! rechts.) Welche Maßnahmen da zu ergreifen sind, meine Herren, darüber bin ich gern bereit mich nachher auszusprechen, und ich meine, daß bei einigermaßen gutem Willen, der von der Regierung dabei betätigt wird, ganz unschwer den unseligen Folgen, die für die Zukunft aus dieser Gesetzgebung drohen, entgegengetreten werden kann. Zurzeit beschränke ich mich auf das Gesagte, das ich als zur Begründung meiner Interpellation dienlich an gesehen habe, und habe abzuwarten, einmal, ob die Re gierung die von mir betonten Mißstände anerkennt, und sodann, welche Mittel sie ins Auge gefaßt hat, um diesen Mißständen für die Zukunft zu begegnen. (Lebhaftes Bravo! rechts.) Vizepräsident Bär: Meine Herren! Ich stelle fest, daß die Königliche Staatsregierung bereit ist, die Inter pellation des Herrn Abgeordneten Opitz und Genossen zu beantworten, und zwar im Zusammenhänge mit den Aus- führungen zu dem Anträge Punkt 4 der Tagesordnung, vr. Roth und Genossen. Die Kammer hat bereits beschlossen, daß die Punkte 3 und 4 unserer heutigen Tagesordnung in der Debatte zusammengenommen werden. Es werden dann auch die Äußerungen der Königlichen Staatsregierung zu diesen beiden Punken im Zusammenhänge erfolgen. Wir gehen daher jetzt über zu Punkt 4: Allgemeine Vorberatung über den Antrag des Abgeord neten vr. Roth und Genossen aus Änderung des Wassergesetzes vom 12. März 1999. (Druck sache Nr. 18.) Ich gebe das Wort zu Begründung des Antrags dem Herrn Abgeordneten vr. Roth. Abgeordneter vr. Roth: Meine hochverehrten Herren! Die Versorgung der Bevölkerung mit aus reichendem und gutem Trinkwasser gehört zu den haupt sächlichsten Aufgaben unserer Kommunalverwaltungen. Nicht minder dringlich aber tritt an diese die Pflicht heran, bei der stetig fortschreitenden Entwicklung unserer Industrie auf die Beschaffung des für deren Zwecke be nötigten Wassers Bedacht zu nehmen. Daher, meine Herren, berührt das Wasser in höherem Maße als die 226
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