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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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(Abgeordneter vr. BSHme.) (L) von 2 Pf. auf 5 Pf. erhöht worden. Es würden also für diesen Besitzer bei 30 M. Pacht 205 M. Jahres beitrag zur Unterhaltung zu leisten sein. Das sind natürlich Verhältnisse, die durchaus unhaltbar sind und angesichts deren man wohl sagen kann, daß das Wasseramt, dem das ja nicht unbekannt sein kann, nicht ganz schnell ge wesen ist, um hier die Besorgnis der Leute, die zweifel los doch Platz gegriffen hat, zu beseitigen. Ich habe hier noch verschiedene andere derartige Fälle. Ich habe z. B. einen aus Schöna. Wer die Verhältnisse kennt, der weiß, daß in Schöna, wo die Felsen sehr nahe an den Elbfluß treten, wo noch die Bahn einen Teil des Terrains wegnimmt, die kleine bebaute Fläche bis zur Elbe sehr schmal ist, und dann, wenn man auch nur einen kleinen Besitz hat, er an einer ziemlich großen Flußstrecke liegt. Da ist ein Besitzer in Schöna, der zahlt jetzt schon bei 2 Pf. für diesen Wiesenstreifen Il3 M. 28 Pf. Er würde bei 5 Pf. zahlen 2835 M. Meine Herren! Man hat aber nun in der Unterhaltungsgenossenschaft und vor allem im Wasseramte davon gesprochen, daß man mit den 6000 und etwas mehr Mark gar nicht an eine Flußunterhaltung denken kann, daß, wenn man etwas schaffen will, was für die Be teiligten nützlich ist, man mindestens bis zu 15 Pf. pro Einheit gehen müßte. Das würde in diesem Falle be deuten einen Jahresbetrag von 850 M. auf einen kleinen, M schmalen Wiesenstreifen. (Hört, hört! rechts.) Ich will aber, um das zu illustrieren, noch ein anderes Beispiel mitteilen. An mich schrieb neulich aus meinem Wahlkreise ein Beteiligter einen Brief, in dem er auf diese Verhältnisse mich aufmerksam machte und mir mitteilte, er wäre darüber gewesen, seinem alten Vater seine kleine Wirtschaft abzunehmen, die einige tausend Mark kostet. Da aber nun in der Zwischenzeit seinem Vater im letzten Herbst 70 M. auf diese Weise abgefordert worden sind, und. für nächstes Jahr, wenn 5 Pf. gefordert werden, 170 M. zu zahlen sind, so wäre er außerstande die Wirt schaft zu übernehmen, weil die Wirtschaft dadurch gar nicht mehr ihren Mann ernähren könnte. Er schreibt — und das ist für mich so wesentlich, daß ich es doch dem Hause bekannt geben möchte: — „Unsere Wirtschaft wird dadurch mit einem Kapital von 4 bis 5000 M. belastet, das sie bei der geringen Größe nicht imstande ist zu tragen. Durch solche Maßnahmen wird man nicht an die Scholle gefesselt. Ich bin zu den größten Opfern bereit, wenn es das Wohlergehen und Ansehen des Staates gilt, aber dann darf auch das Vertrauen und der Glaube an die Gerechtigkeit nicht wankend gemacht werden." Meine Herren! Der Mann sieht ja etwas schwarz, aber man muß immer bedenken, daß er ja nicht weiß II. K. (1. Abonnement.) und nicht die Möglichkeit vor Augen sieht, daß ihm ge- (o) Holsen werden kann, indem man einer derartigen An wendung des Gesetzes, wie sie hier durchgeführt werden sollte, den Weg vertritt. Ich glaube, mit diesen Beispielen nachgewiesen zu haben, daß eine derartige Unterhaltungsgenoffenschaft, wie sie hier an der Elbe in der Durchführung begriffen ist, nach meiner Auffassung überhaupt unhaltbar ist, (Sehr richtig! rechts.) denn sie kann nie den Zweck der Unterhaltung erreichen, mindestens nicht, wenn nicht vorher das eintritt, was vorher der Herr Vizepräsident erwähnt hat: die erstmalige Instandsetzung dieser Ufer. Ich kann die Auffassung des Herrn Ministers des Innern doch nicht als ganz richtig anerkennen und neige in meiner Auffassung mehr dem zu, was der,Herr Vizepräsident Opitz gesagt hat. Ich gebe zu, daß man von seiten der Regierung bei Schaffung des Gesetzes nicht von der Auffassung ausgegangen ist, man würde nun alle Gewässer Sachsens erstmalig instand- setzen. Das kann man wohl aus dem Wortlaute des 8 62 nicht entnehmen. Aber gewiß ist, daß man geplant hat, eine ganze Anzahl Instandsetzungen mit Zustimmung der Stände vorzunehmen. Man hat nur dabei — ich glaube, der Herr Minister des Innern hat sich dabei versprochen — nicht dem Anträge der betreffenden Genossenschaften, son- D) dern man hat dem Anträge der Wasserämter entgegen gesehen, die aus ihrer Sachkenntnis, über die lokalen Verhältnisse diese Anträge auf planmäßigen Ausbau und erstmalige Instandsetzung beim Ministerium des Innern stellen sollten. Ja, meine Herren, wenn in einem solchen Falle wie hier an der Elbe, wo die Elbe das sächsische Elbsandsteingebirge durchbricht, nicht das Amt dazu kommt, den Antrag auf erstmalige Instandsetzung zu stellen, wo in aller Welt soll denn dann in Sachsen ein derartiger Antrag gestellt werden? (Sehr richtig! rechts.) Die ganzen Mißhelligkeiten, die ganzen Unmöglichkeiten, die dieser Fall uns zeigt, sind nur dadurch denkbar und in die Erscheinung getreten, daß die Instandsetzung vom Wasseramte nicht beantragt worden ist. Ich meine, wenn diese Instandsetzung getroffen wäre, dann wären die Unterhaltungskosten nicht so wesentlich, und die Unter haltung würde dann auch auf einen Stand kommen, der dem Willen des Gesetzgebers entspricht, nämlich, daß die Lasten dafür dem Vorteil, den der Beteiligte davon hat, entsprechen. Ich möchte also an die Königliche Staatsregierung die Bitte richten, diesem Falle ihr besonderes Augenmerk zu schenken und mit der Verwirklichung des 8 62 Ernst 228
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