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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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(Abgeordneter Kleinhempel.) ov regierung die Überzeugung Hai, daß ein neues Wegebau gesetz notwendig ist, und daß sie noch auf demselben Standpunkte steht, den sie in dem Dekret Nr. 30 und in der Begründung dazu Ende des Jahres 1911 ein genommen hat, und ihn noch heute aufrecht erhält. Ich bitte auch die übrigen Parteien des Hauses, daß sie sich dem von uns gemeinsam gestellten Anträge anschließen und mit dazu beitragen, daß die Lasten, die die Gemein den jetzt außerordentlich drücken, künftig auf etwas kräftigere Schultern übertragen werden. (Lebhafter Beifall.) Vizepräsident Bär: Das Wort hat der Herr Ministerialdirektor Geheimer Rat vr Schelcher. Ministerialdirektor Geheimer Rat vr. Schel cher: Meine sehr geehrten Herren! Der Herr Staats minister des Innern ist leider verhindert gewesen, der Verhandlung länger beizuwohnen, und ich bin ermächtigt worden, mich zu den Anträgen der Herren 0r. Schanz und Kleinhempel für die Regierung zu erklären. Ich mochte gegenüber den eben begründeten Anträgen vor allem nicht die Anschauung auskommen lassen, als habe die Staatsregierung den Wegeangelegenheiten gegen über ein nicht genügendes Interesse obwalten lassen. Eine solche Ansicht würde schon angesichts der sehr nmfäng- D) lichen und fortgesetzt gesteigerten Aufwendungen nicht zu rechtfertigen sein, die der Staat zur Erhaltung der Staatsstraßen in ihrem sehr guten Zustande gemacht hat, und nicht angesichts der erheblichen Beihilfen, die aus Staatsmitteln an die wegebaupflichtigen Gemeinden und Gutsbezirke für nichtstaatliche Wege, und zwar so wohl bei Anlegung neuer Wege wie auch zur Instand haltung der bestehenden, gewährt worden sind. Daß die in den neuen Etat zn diesem Zwecke eingestellten Beträge abermals eine Erhöhung erfahren haben, ist Ihnen ja bekannt und begegnet wohl allseitiger Zu stimmung. (Sehr richtig!) Wie dem aber auch sei, die Staatsregieruug verkennt jedenfalls, nnd zwar in Übereinstimmung mit den Herren Antragstellern, nicht, daß auf dem Gebiete des Verkehrs in der letzten Zeit neue Verhältnisse ge schaffen worden sind, die auch neue Maßregeln er fordern. Nicht nur die allgemeine anhaltende Steigerung des Verkehrs kommt hier in Betracht, sondern vor allem auch die Einführung eines neuen Verkehrsmittels, des Kraftwagens, der noch dazu in seiner den Wegen feind lichsten nnd abträglichsten Form, in der des Lastkraft wagens und auch des Kraftomnibusses, seine eigent liche Entwicklung erst noch vor sich hat. Schon die bisherigen Erfahrungen reichen aus, um die M erheblichen Schäden zu erkennen, die dieses neue Ver kehrsmittel den Wegen zufügt. Ob diesen Schäden durch eine andere Bauart der Wege wirksam beizukommen sein wird, darüber sind die Erörterungen noch nicht abge schlossen. Aber auch solche technische Vervollkommnungen der Wege würden doch zweifellos mit einer erheblichen Steigerung der Wegebaukosten verbunden sein. Also auch dieses Aushilfsmittel würde wieder zu dem unerwünschten Ende einer Mehrbelastung der Wegebaupflichtigeu führen. Die Regierung verkennt weiter auch nicht die Un zulänglichkeiten des geltenden Wegebaugesetzes vom 12. Januar 1870. Indem dieses Gesetz zum Bau und zur Unterhaltung der Wege die Gemeinden und die Besitzer selbständiger Güter verpflichtet, durch deren Flur bez. durch deren Grundstücke die Wege führen, nimmt es keine Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeinden (Sehr richtig!) und des einzelnen Gutsherrn. Auch unterscheidet es nicht nach der Richtung, ob ein Weg den Durchgangs verkehr zn übernehmen hat, also besonderer Abnutzung ausgesetzt ist, oder nicht. Auf diese Weise haben sich die Verhältnisse, wie auch schon der Herr Antragsteller vr. Schanz erwähnt hat, so gestalten können, daß eine M kleine, arme Gemeinde 7,8 und noch mehr Kilometer Durchgangsstraße zu unterhalten und daneben vielleicht eine große, leistungsfähige Gemeinde uur für ein paar 100 Meter nicht einmal besonders stark benutzten Weges zu sorgen hat. Die Staatsregierung hält deshalb in Übereinstimmung mit den Herren Antragstellern allerdings den Erlaß eines neuen Wegebaugesetzes wie überhaupt eine Neuregelung des gesamten Wegerechtes für eine dringliche Aufgabe. (Bravo! — Sehr gut! rechts.) Freilich, so leicht wie dies gesagt ist, so schwer und mühevoll wird aller Voraussicht nach der Weg sein, der zn dem gewünschten Ziele führt. (Sehr richtig!) Denn wenn auch darüber Einverständnis herrscht, daß die Schultern, auf denen, abgesehen von den Staats straßen, die Wegebaulast gegenwärtig ruht, also die Schultern der Gemeinden und Gutsbezirke, sich als zu schwach zum vollen Tragen dieser Last erwiesen haben, daß also andere, breitere Schultern zur Übernahme der Wegebaupflicht gesucht werden müssen, so ist doch damit die Frage noch keineswegs gelöst. Es wird sorg fältig zu erwägen sein, ob man Gemeindeverbände
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