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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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1622 II. K. 50. Sitzung, am 24. Februar 1914 (Staatsminister v. Seydewitz.) waltung ausschlaggebend ist. Hier geht der Etat von einer Mehreinnahme von I Prozent von Jahr zu Jahr gegenüber der Einnahme des Jahres 1912, im ganzen also von einer Mehreinnahme von 2,53 Prozent aus. Das Jahr 1913 hat aber im ganzen statt des erwarteten Mehrertrags von 1 Prozent einen Minderertrag von 0,56 Prozent erbracht, im letzten Vierteljahre 19 >3 drückte sich, wie ich neulich schon sagte, die geschäftliche Depression sogar durch eine Mindereinnahme von 6,09 Prozent aus, und im Januar 1913 hat sich wiederum keine Mehr einnahme, sondern — nach vorläufiger Ermittlung — die recht eihebliche Mindereinnahme von 3,88 Prozent, also säst 4 Prozent herausgestellt. Die auf Grund des Nachtragsetats höher eingestellten Persouenverkehrseinnahmen bleiben um rund 67^ Mil lionen Mark, das ist 9,60 Prozent hinter der wesentlich er höhten Einnahmeeinstellung im Etat 1914/15 zurück Die Güterverkehrseinnahmen aber sind in diesem Etat um 6,4 Millionen Mark, das ist um 5,39 Prozent höher eingestellt, als sich die Einnahmen nach Zuschlag der Er höhung im Nachtragsetat ergeben. Unter diesen Um ständen kann selbstverständlich nicht daran gedacht werden, die Etatansätze der Verkehrseinnahmen für 1914/15 zu erhöhen, um auf diese Weise Deckung für etwaige neue in den Etat 1914/15 einzustellende Ausgaben oder Ersatz W für die etwaige Ablehnung der Zuwachssteuer zu beschaffen. Zur Deckung aller übrigen in den Nachtragsetat auf- genommeuen Mehrforderungen, foweit sie nicht ebenfalls innerhalb der betreffenden Kapitel gedeckt werden können, macht sich eine Höhereinstellung der Einnahmen aus der Einkommensteuer (Kap. 20 Tit. 2) erforderlich. Der dem Anschläge im Hauptetat hinzuzusetzende Betrag beziffert sich auf gemeinjährig 1162274 M. oder für die ganze Periode auf rund 2,32 Millionen Mark. Die Erhöhung der Einstellung erscheint zulässig und unbedenklich, weil der Ertrag der Einkommensteuer zwar im Jahre 1912 hinter dem Etatanschlage von 67,8 Millionen Mark um etwa 150000 M. zurückgeblieben ist, ihn aber nach dem — allerdings noch nicht vollständig vorliegenden — Rechnungs ergebnis für 1913 um etwa 3 Millionen Mark übersteigen wird, foweit das jetzt übersehen werden kvnn. Auch hier darf ich zur Vermeidung von Mißverständnissen betonen, daß bei der Veranschlagung der Einkommensteuer für die Finanzperiode 1914/15 das Mehrauskommen an Einkommen steuer in der Periode 1912/13 schon voll berücksichtigt worden ist. In den Erläuterungen zu Kap. 20 Tit. 2 des Etats für 1914/15 ist ausdrücklich bemerkt worden, daß das Katastersoll der Einkommensteuer von 69,8 Millionen Mark im Jahre 1912 auf 74,5 Millionen Mark im Jahre 1913 gestiegen ist, und auf Grund dieser Ziffern ist mit einem weiteren Ansteigen des Katastersolls bis auf (0) 76^/z Millionen Mark in der Periode 1914/15 gerechnet worden. Einem Katastersoll von 76^ Millionen Mark entspricht aber die im Etat 1914/15 veranschlagte Jstein- nahme von 74*/, Millionen Mark. Diese stellt sich be reits auf 6,7 Millionen Mark höher als die Jsteinnahme des Jahres 1912 und 6,56 Millionen Mark höher als der Etatansatz für die Periode 1912/13. Daraus folgt, daß die im Nachtragsetat nachträglich vorgeschlagene Höher einstellung der Einkommensteuer auf die Finanzperiode 1912/13 keinerlei Anlaß bieten kann, die Schätzung des Einkommensteuerertrags für die Finanzperiode 1914/15 noch weiter zu erhöhen. Alles Nähere über die genehmigungspflichtigen Mehr ausgaben der Periode 1912/13 wollen Sie aus dem Nachtragsetat und den ihm eingefügten Erläuterungen ersehen. Sie werden daraus hoffentlich entnehmen, daß die Mehrausgaben, so unerwünscht hoch ihr Gesamtbetrag ist, doch allenthalben durch die Verhältnisse gerechtfertigt waren, und ich darf Sie bitten, dem Nachtragsetat in allen Punkten Ihre Zustimmung zu erteilen. (Bravo! rechts.) Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete I)r. Hähnel. Abgeordneter vr. Hähnel: Meine sehr geehrten Herren! Ich beantrage, das Königliche Dekret Nr. 28 zur Vorberatung der Finanzdeputation zu überweisen. Auf die Ausführungen des Herrn Staatsministers, insoweit sie einen Hinweis auf den Etat 1914/15 ent hielten, glaube ich heute nicht eingehen zu sollen; ich glaube, sie sollten eine Art Mahnung für die Finanz deputation sein, bei der Aufstellung des Etats 1914/15 (Abgeordneter Günther: Sehr vorsichtig zu sein!) ja recht vorsichtig zu sein. Nun ist ja die Finanz deputation von jeher und namentlich in diesem Land tage in einer sehr üblen Lage insofern, als bei der allge meinen Vorberatung des Etats für 1914/15 von anderer Seite ihr der Vorwurf gemacht worden ist, sie hätte im vorigen Etat bei weitem noch nicht alles so erfaßt, wie es zu erfassen gewesen wäre. Was nun die Vorlage selbst anlangt, so will ich her vorheben, daß damit ein völliger Abschluß nicht beab sichtigt ist. Es werden natürlich in der Finanzdeputation die Einstellungen in ihren Einzelheiten geprüft werden, aber die eigentliche abschließende Prüfung des Etats 1912/13 wird später erst durch die Recheaschaftsdeputation erfolgen, und alles das, was von der Finanzdeputation geboten wird, wird immer nur unter dem Gesichtspunkte
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