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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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(Berichterstatter Abgeordneter Hofmann.) (L) der dreijährige Durchschnitt beträgt, weil laut Erläuterung zu Tit. 3 mehr hiuzutritt durch Mietzinsen und anteiligen Ersatz der Kosten des Knappschaftlichen Oberversicherungs amtes durch die knappschaftlichen Versicherungsträger. Diesem Umstande entsprechend ist Tit. 3 anstatt mit höchstens 30400 M. mit 34 800 M. angenommen Bei den Tit. 5 bis 7 waren bisher verschiedene Be amtenstellen als künftig wegfallend bezeichnet worden. In der Hauptsache betrifft dies einen Bergamtsrat und einen wissenschaftlichen Hilfsarbeiter. Die Arbeiten haben sich aber derart vermehrt, daß die Königliche Staatsregierung nicht mehr mit einer Weglassung dieser beiden Beamten rechnen kann. Sie hat deshalb diesmal den Antrag ge stellt, daß diese beiden Stellen nicht mehr als künftig weg fallend, sondern als dauernd bestehend in Ansatz gebracht werden. Das ist eine dauernde Mehrausgabe von oa. I I500 M, nämlich 5400 M. Gehalt, etwas über 500 M. Wohnungsgelder und 2900 M. Tagegelder. Dagegen ist, wie schon im letzten Etat angenommen, eine Berginspektor stelle ganz in Wegfall gekommen. Die übrigen Befoldungstitel bis mit Tit. 9 zeigen nur eine Erhöhung nach dem Dienstalter und nach den Wohnungs geldbestimmungen. Tit. 11 zeigt 2350 M. höhere Aus gaben, die in den Erläuterungen begründet sind und ein- gehende .Zerfällung gefunden haben. Bei dem II. Teile dieses Kapitels, der Unterstützung und Förderung des Bergbaues und der vormals berg befreiten Ortschaften, habe ich Ihnen nochmals zu bemerken, daß mit dem diesmaligen Etat die Bergbegnadigungs gelder das letztemal eingestellt werden. Von 1916 ab kommen diese Ausgaben von 58584 M. in Wegfall. Weiter möchte ich Ihnen noch bemerken, daß das Jahr buch für Berg- und Hüttenwesen, das bei Beratung des Kapitels im letzten Jahre gewünscht wurde, den Herren Abgeordneten, die sich dafür interessierten, zur Verfügung gestellt worden ist. Soviel mir bekannt geworden, haben die Herren zum großen Teile hiervon auch Gebrauch ge macht. Ich habe zu dem Buche selbst nichts zu bemerken und kann wohl abwarten, bis aus der Mitte des Hauses hierauf zurückgekommen wird. Präsident: Das Wort hat der Herr Staatsminister v. Seydewitz. Staatsminister v. Seydewitz: Meine sehr ge ehrten Herreni Ich möchte Ihnen mnteilen, daß die Re gierung ein ausführliches Schreiben, in dem die Radium frage eingehend behandelt wird, an die Finanzdeputation des Hauses zu richten im Begriffe ist. Es wird heute oder spätestens morgen früh in der Hand der Deputation sein. Die Auskunft ist infolge einer Anfrage gegeben worden, die in der Deputation bei der Beratung über (0) das Kap. 77, Bergakademie, gestellt wurde. Es würde sich also empfehlen, die Behandlung dieser Frage hier im Plenum bis zur Verhandlung über die Akademie zu verschieben. Das jetzt zur Beratung stehende Kap. 77» bietet ja hierzu auch Anlaß; da Sie indes von dem In halte der ausführlichen Schrift doch vorher Kenntnis nehmen wollen, wird es sich nicht empfehlen, heute auf die Frage näher einzugehen. Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Krauße. Abgeordneter Krautze: Meine Herren! Wenn ich mich hier zu dem Kapitel in einigen Punkten äußern muß, so möchte ich zunächst darauf aufmerksam machen, daß im vorigen Jahre, und zwar im Monat Oktober, von dem Bergschiedsgericht Freiberg ein Urteil gefällt worden ist, das in der Presse, vor allem in der Presse der Arbeiter schaft, lebhaften Unwillen hervorgerufen hat. Es handelt sich bei diesem Urteile um einen Fall, der auf dem Werke des Freiheirn v Burgk hier im Plauenschen Grunde vorgekommen ist. Die dortige Werksverwaltung hat seit einer Reihe von Jahren die un schöne Sitte eingeführt, daß, wenn die Arbeiterschaft bei der Förderung von Kohlen auch, wie das sehr oft im Bergbau vorkommt und überhaupt nicht anders möglich D) ist, Berge oder Steine mitfüllt, ein Strafsystem zur Geltung kommt, das die Werksverwaltung wohl nicht als Strafsystem anerkennen will, das aber die Arbeiterschaft nicht nur als Strafe, sondern als eine harte Schikanierung durch die Werksverwaltung bezeichnen muß. Die dortige Werksverwaltung hält es für notwendig, denjenigen Arbeitern, die Berge mit in die Kohlen füllen, und zwar in der Menge, von der die Werksverwaltung die Auffassung hat, daß sie über das Durchschnittsmaß hinausgeht, aufzutragen, die über Tag geförderten Berge wieder in einen Sack zu füllen und pro Tag je nach Belieben in einer bestimmten Menge wieder an den Betriebspunkt zurück zu fördern, von dem die Berge mit den Kohlen über Tage gefördert worden sind. Ich kann Ihnen sagen, meine Herren, daß eine der artige Maßnahme glücklicherweise wohl einzig im deutschen Bergbau dasteht, und ich bedaure lebhaft, daß durch das Bergschiedsgerichtsurteil unter dem Vorsitze des Herrn Bergamtsrates Michael eine derartige Maßnahme ge wissermaßen zu Recht anerkannt worden ist. Denn der in Frage kommende Arbeiter, der sich weigerte, diese Berge mit in die Grube hineinzunehmen, machte zunächst auf das Berggesetz aufmerksam, wies auf die bergpolizeilichen Vorschriften hin, in denen es unter anderem heißt, daß
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