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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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1644 II. K. 51. Sitzung, am 25. Februar 1914 (Abgeordneter Krauße.) M bringen, daß dem Uneingeweihten zweifellos Irrtümer unterlaufen kounen. Aber auch die tödlichen Unfälle sind von 41 auf 48 gestiegen. Das ist im Königreiche Sachsen bei der prozentualen Ziffer der Bergarbeiter eine ganz enorme Steigerung. Allerdings gebe ich zu, daß ein großer Teil der Steigerung auf das Leipzig-Bornaer Braunkohlenrevier entfällt, gerade dort, wo man Einfahrer als Hilfsinspektoren angestellt hat. Aber wogegen ich mich noch aussprechen muß, das ist die Art, wie man Arbeiter in den amtlichen Berichten mit verantwortlich macht für die Vorkommnisse von Un fällen. Hier heißt es beispielsweise, daß l3 Mann durch eigenes Verschulden ihren Tod herbeigeführt haben sollen 32 sollen ohne irgend ein Verschulden ihren Tod gefunden haben. Die Werkherren werden in dem Berichte gar nicht erwähnt und infolgedessen von jeder Schuld an den Unfällen freigesprochen. Dagegen müssen wir uns wehren. Wenn die Behauptung aufgestellt wird, daß 13 Mann durch eigenes Verschulden ihr Leben haben einbüßen müssen, so geht diese Behauptung entschieden zu weit. Man muß im Bergbau die Begleitumstände be trachten, und diese sind auf derselben Seite des Jahrbuchs gegeben. Dort heißt es, daß von 48 Getöteten 24 durch Steinfall, Kohlenfall und Zimmerungsbruch ihr Leben eingebüßt haben. Gerade diese drei Ursachen sind es ja, die klipp und klar den Beweis erbringen, daß die Arbeiter nicht durch eigenes Verschulden ihren Tod herbeigeführt haben, sondern eben Stein- und Kohlenfall und Zimmerungsbruch die Ursachen gewesen sind. Es muß also mindestens dasselbe Verschulden auch den Werkbesitzern zugeschrieben werden. Nicht nur hier, sondern auch im Reichstage und neulich auch im preußischen Landtage ist von einem meiner Parteifreunde eingehend auf die Be gleitumstände hingewiesen worden, warum die Unfälle im Bergbau eine so schreckliche Höhe und Zahl auf zuweisen haben. Das will eben die Regierung nicht an erkennen. Wir haben bei der Beratung über das Stein kohlenwerk Zauckerode schon Andeutungen gemacht. Schlechtes Gedinge, Prämiengedinge, getrenntes Gedinge, alles das sind eben die Ursachen, die wohl das Werk von der Schuld freisprechen, die aber in erster Linie in Frage kommen, wenn es sich darum handelt, die Unfallziffern im Bergbau anzugeben. Wir haben Gruben, die zurzeit ein Prämiensystem eingeführt haben, und zwar fo, daß derjenige, welcher in der Grube in der Gedingearbeit 70 bis 95 Prozent verdient, 5 Prozent Zuschlag er hält und derjenige, welcher über 95 Prozent verdient, 10 Prozent Zuschlag erhält. Wenn die Berginspektion von einem derartigen Prämiengedinge Kenntnis be kommt, sollte sie mit allen Mitteln dagegen einschreiten, um dieses Gedinge zu verbieten, denn was ist es denn <o) weiter? Die Arbeiter lassen bei den heutigen allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen jede Rücksicht fallen, sie sind diejenigen, die danach streben, den Lohn, den sie brauchen, zu verdienen, und wenn sie erreichen können, einige Pro zente mehr herauszuschinden, so tun sie es eben, und die Folge muß sein, daß die Unfallziffer sich erhöht. Es wäre kein Fehler, wenn die Bergbehörde einmal die Frage in Erwägung ziehen wollte, daß anstatt Prämien gedinge dem Arbeiter gegenüber und anstatt Förderungs prämien gegenüber den Beamten, die die höchsten Leistun gen haben, eine Prämie eingeführt wird für diejenigen Beamten, die in ihrem Reviere die wenigsten Unfälle zu verzeichnen hätten. (Sehr gut! links ) In neuester Zeit ist in dieser Beziehung ein Buch erschienen, daS diese Frage behandelt und ohne weiteres als akzeptabel anerkannt werden muß. Wir haben wieder holt und auch im vorigen Jahre Fragebogen ausgegeben, die zu Hunderten ausgefüllt worden sind. Bei der Frage, ob die bergpolizeilichen Vorschriften eingehalten werden, oder eingehalten werden können, die zur Verhütung der Unfälle vorhanden sind, heißt es mit wenigen Aus nahmen fast ohne Unterschied: „Die bergpolizeilichen Vor schriften stehen nur auf dem Papiere." Das wissen wir M also aus eigener Erfahrung, und das muß auch die Berg inspektion bei ihren Befragungen kennen lernen, wenn sie im Jahrbuch für Berg- und Hüttenwesen darauf auf merksam macht, daß sie Bestrafungen hat vornehmen müssen, weil die einzelnen Bergverwaltungen oder die Beamten über die bergpolizeilichen Bestimmungen hinaus gegangen sind, daß sie bei über 28° Celsius Wärme länger als 6 Stunden haben arbeiten lassxn. Nehmen Sie die Versicherung entgegen, daß höchstens im Ölsnitzer Reviere nur 2 Gruben vorhanden sind, wo von den ein zelnen Betriebsbeamten diese Bestimmung der berg polizeilichen Vorschrift nicht übertreten wird. Von einem Einhalten der sechsstündigen Arbeitszeit bei einer Temperatur von mehr als 28° Celsius weiß kein Arbeiter etwas. Das wissen sie ganz genau, daß nicht nur 7 oder 8, sondern noch mehr Stunden die Regel sind. Das wird bei einer Grube als Selbstverständ- . lichkeit angesehen. Das, was ich also hier vorgebracht habe, sind doch Vorkommnisse, an denen wir nicht so ohne weiteres vorübergehen dürfen. Es ist doch nicht zu viel behauptet, wenn wir sagen, daß die Unfall ziffer im Bergbau zu einem unserer traurigsten Ka pitel gehört. Vor allen Dingen müssen wir uns die Pflicht auferlegen, Landtag, Bergbehörde und Königliche
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