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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,5
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028368Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028368Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028368Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 101. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-11-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll96. Sitzung 3711
- Protokoll97. Sitzung 3761
- Protokoll98. Sitzung 3811
- Protokoll99. Sitzung 3837
- Protokoll100. Sitzung 3951
- Protokoll101. Sitzung 3965
- Protokoll102. Sitzung 3987
- Protokoll103. Sitzung 4083
- Protokoll104. Sitzung 4107
- Protokoll105. Sitzung 4117
- Protokoll106. Sitzung 4193
- Protokoll107. Sitzung 4267
- Protokoll108. Sitzung 4347
- Protokoll109. Sitzung 4439
- Protokoll110. Sitzung 4477
- Protokoll111. Sitzung 4549
- Protokoll112. Sitzung 4577
- Protokoll113. Sitzung 4613
- Protokoll114. Sitzung 4685
- Protokoll115. Sitzung 4735
- Protokoll116. Sitzung 4783
- Protokoll117. Sitzung 4793
- Protokoll118. Sitzung 4841
- Protokoll119. Sitzung 4877
- Protokoll120. Sitzung 4941
- Protokoll121. Sitzung 4963
- BandBand 1911/12,5 -
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II. K. 101. Sitzung, am 19. November 1912 3967 (Berichterstatter Abg. Braun.) „Aus dem Weihnachtsfonds lassen sich zurzeit den vor 1912 in Pension gegangenen Invaliden laufende höhere Pensionszuschüsse und Unterstützungen nicht geben, da die Mittel bereits anderweit in Anspruch genommen sind. Zu den Beihilfen der Invaliden kommen aber noch diejenigen für die Witwen. Im Jahre 1911 haben 172 Witwen zusammen 5307 M. 24 Pf. Pensions zuschüsse und 222 Witwen 1958 M. Geldgeschenke zu Weihnachten erhalten. Den Invaliden könnte sonach nur eine höhere Rente durch Werkszuschüsse zuteil werden. Der laufende Etat hat hierzu keine Mittel zur Verfügung." Meine Herren! Diesen letzten Satz bitte ich Sie besonders zu beachten. Die dritte Frage lautet: „Wieviel Invaliden kommen in Frage, und was für Mittel würden nötig sein?" Darauf hat die Königl. Staatsregierung geantwortet: „Sollte dem Anträge gemäß jeder Arbeiter, der beim Zauckeroder Werke bis Ende des Jahres 1911 40 Jahre und länger im Dienste gestanden hat, 600 M. Pension erhalten, so würde dies, wenn die Unfall- invaliden, die mit ihrer Unfallrente bereits 600 M. und mehr erreichen, außer Betracht gelassen werden, für 122 Invaliden einen Jahresaufwand von rund 15 600 M. oder 128 M. für einen Invaliden bedeuten. Dazu kämen aber noch etwa 92 Invaliden, die mit weniger als 40 Dienstjahren in Pension gegangen sind und weniger als 500 M. Pension (als annehmbare Höchstgrenze) beziehen. Sollten auch diese nur etwa die Hälfte des oben ermittelten Durchschnittsbetrages erhalten, so würde dies einen weiteren Aufwand von jährlich rund 5900 M. verursachen. Gegen eine der artige Pensionszulage sind aber grundsätzliche Bedenken geltend zu machen. Für die Höhe der den Invaliden zu gewährenden Pensionen haben nach wie vor die Bestimmungen der Allgemeinen Knappschaftspensions kasse für das Königreich Sachsen maßgebend zu sein. Zur Erhöhung der danach den Invaliden zustehenden Bezüge werden, wie bereits oben dargetan, bei vorlie gender besonderer Bedürftigkeit den Invaliden aus den Mitteln des Weihnachtsfonds von Fall zu Fall be sondere Unterstützungen gewährt." Die Frage 4 lautet, ob die Behauptung der Petenten, die in der Petition enthalten ist, daß alle diejenigen, die nach Neujahr 1912 in Pension gingen und wenigstens vier Dienstjahre hätten, täglich eine Jnvalidenzulage von 2 Pf. erhielten, zutreffend sei. Da erklärt die Regierung: „Die Angabe in der Petition ist dahin richtigzu stellen, daß nach der neuen Satzung der Allgemeinen Knappschaftspensionskasse Mitgliedern, die vom 1. Januar 1912 bei einem Verbandswerke beschäftigt sind, für die Beitragswochen, die sie in der Zeit vom 1. Januar 1891 bis 31. Dezember 1911 bei der Kasse erworben haben, als zum Grundbetrage der Pension hinzukommender Steigerungssatz in Klasse IV 16 Pf. statt 13 Pf. (0) - - V 22 - ' - 18 - - Va 26 - - ,24 - für jede Woche berechnet werden." Die fünfte Frage nun ging dahin: „Ist die Möglich keit vorhanden, die Leistung der Allgemeinen Knappschafts pensionskasse zu erhöhen?" Dazu erklärt die Königl. Staatsregierung: „Eine Möglichkeit, die Leistungen der Allgemeinen Knappschaftspensionskasse noch anderweit für die Ver gangenheit zu erhöhen, ist nicht gegeben. Wohl aber werden sich in Zukunft für die Förderleute und damit auch für die aus ihnen hervorgehenden übrigen Arbeiter klassen des Königl. Steinkohlenwerkes die Jnvaliden- bezüge erhöhen, sobald auch die Förderleute in die Mit gliedsklasse V und damit in die höchste Klasse der All gemeinen Knappschaftspensionskasse übernommen sein werden. Letzteres ist im Jahre 1914 mit der Neu regelung des durchschnittlichen Tagelohnes sür die Krankenkasse zu erwarten. Damit würde künftig als höchste Pensionsanwartschaft für Reichsinvaliden über haupt ein Betrag von rund 580 M. gegeben sein." Nun, meine Herren, bei der hiernach nach Mitteilung dieser Antwort unter Beisein der Königl. Kommissare abgehaltenen Beratung mußten wir uns bescheiden, daß es nicht möglich sei, den Petenten jetzt tatsächlich zu helfen, und deshalb haben wir den Antrag gestellt, Ihnen vor- D) zuschlagen, die Petition auf sich beruhen zu lassen. Es ist aber gleichzeitig von der Deputation der Beschluß gefaßt worden, bei der Beratung der Hoffnung und dem Wunsche Ausdruck zu geben, daß es doch wohl der Königl. Staatsregierung als der Besitzerin des in Frage kommenden Werkes möglich sein werde, auch den alten Invaliden, die ja sonst eine Erhöhung ihrer Renten überhaupt nicht erhalten können, vielleicht beim nächsten Etat schon zu helfen. Wir erleben sehr ost, daß Großindustrielle, wenn die Abschlüsse günstig sind, zum Wohle ihrer Beamten und Arbeiter Stiftungen machen, und wir hoffen, daß durch die günstige Konjunktur, die wir in den letzten Jahren auf dem Kohlenmarkte gehabt haben, doch vielleicht auch die Abschlüsse des Zauckeroder Werkes es ermöglichen ließen, daß die Königl. Staatsregierung im nächsten Etat etwas vorsieht, um die Renten für die alten Rentenempfänger, deren ja naturgemäß auch alle Jahre weniger werden, etwas zu erhöhen. Deshalb beantrage ich, die Petition auf sich beruhen zu lassen, aber dem Wunsche und der Hoffnung, wie sie die Deputation zum Ausdruck bringt, auch Ihrerseits mit zustimmen zu wollen. Präsident: Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Debatte. 569*
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