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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
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Hl. K. 64. Sitzung, am 20. März 1912 2281 (Sekretär Anderst M wenn Sie z. B. nachlesen, daß bei Kap. 16 unter Tit. 11 Pos. 1 des Etats nachgewiesen ist, es soll eine ganze Reihe derartiger Posten, die jetzt in dem Rechnungswerte unter dem Tit. 11 Pos. 1 verschrieben worden sind, abgesetzt, dagegen andererseits wieder eine ganze Reihe von solchen Posten zugesetzt werden — und Sie sinden dann, daß danach im ganzen 532 M. abgesetzt und 521 M. hinzugesetzt werden sollen, so daß die ganze Differenz in dieser Position rund 10 M. beträgt —, dann, meine Herren, werden Sie mir jedenfalls recht geben, daß hier zu viel geschieht, daß hier die Gewissenhaftigkeit zu weit getrieben wird. Gewiß, man kann ja der Meinung fein: in einem Staatsrechnungswesen ist ein Pfennig.ein Pfennig, er muß genau so behandelt werden wie jeder andere große Posten. Aber das sind doch Auffassungen früherer Zeiten, mit denen sich der Staat, der vor allem wirtschaftlich und sparsam arbeiten soll, nicht mehr einverstanden erklären kann. Auch er muß hier die Verhältnismäßigkeit im Auge behalten, und er darf nicht etwa wegen solcher Ausgleichungen größere Zeit aufwenden. Die Oberrechnungskammer hat dies auch felbst schon erkannt, wie auch der Herr Berichterstatter das vorhin schon hervorgehoben M hat. In ihrem Berichte führt die Oberrechnungs kammer auf S. 8 aus: „Entspricht nach dem Ausgeführten die bis herige Behandlung der in Rede stehenden Ver stöße durchaus den gesetzlichen Bestimmungen," — ich habe das vorhin schon gesagt — „so hat doch die Oberrechnungskammer, eben mit Rücksicht auf die geäußerten Wünsche, kein Be denken getragen, auf eine Einschränkung der bis her ihrem Berichte beigegebenen auf diese Ver stöße bezüglichen Nachweisungen zuzukommen, zu mal auch im Reiche und auch in Preußen seitens der obersten Rechnungsprüfungsbehörden in gleicher Weise vorgegangen worden ist." Es ist dann der Vorschlag angeschlossen worden, wie ihn der Herr Berichterstatter vorhin gekenn zeichnet hat und wie er Ihrer Genehmigung unter breitet wird. Ich kann Ihnen nur empfehlen, diesem Vorschläge, diesem Anträge beizutreten. Persönlich bin ich der Meinung, meine Herren, .daß man hier Wohl hätte noch etwas weiter gehen können, die Grenze von 20 M. erscheint mir zu eng. Hier ist nun der Beweis erbracht worden, baß man die Bestimmungen da, wo sie hindernd im Wege stehen, ändern kann, um andere, zeitgemäßere und den gegenwärtigen Anforderungen mehr ent- (0) sprechende durchzuführen. Ich möchte wünschen, daß derartige Änderungen auch in anderer Beziehung noch weiter durchgeführt würden. Hierzu möchte ich vor allem rechnen, was auch seinerzeit von der Finanzdeputation in Vorschlag gebracht worden ist, daß die Prüfung der Rechnungs- und Geschäftsführung an Ort und Stelle ist erheb licherem Umfange, als es bis jetzt geschehen ist — bis jetzt sind von der Oberrechnungskammer Besuche zwar ausgeführt worden, aber eine eigentliche Rech nungsprüfung ist, soviel ich weiß, dabei nicht durch geführt worden —, vorgenommen werden möchte. Meine Herren! Wir haben uns schon häufig, im letzten Landtage und auch in diesem Landtage, mit Verbesserungs- und Vereinfachungsvorschlägen befaßt, die von der Königl. Staatsregierung ausgehen. Es ist in dem Berichte der Finanzdeputation vom 8. März 1910, den ich vorhin schon erwähnte, eine große Anzahl solcher Erleichterungen Und Verbesse rungen von der Staatsregierung mitgeteilt worden, und neuerdings hat das Königl. Finanzministerium wiederum ein Schreiben vom 20. Januar 1912 an die Stände gerichtet, in dem eine große Zahl weiterer Vereinfachungen mitgeteilt wird. Wir sehen, es geht; es kommen so mancherlei Änderungen zutage, die sich ganz gut durchführen lassen und für deren Durchführung wir der Königl. Staatsregierung nur dankbar sein können. Ich meine nun, wenn solche Erleichterungen und Verbesserungen schon innerhalb jedes Ressorts von diesen selbst angeregt und durch geführt werden können, warum sollte es da nicht möglich sein, daß dann,.wenn die Königl. Oberrech nungskammer, eine so hohe Behörde, die, wie schon ausgeführt worden ist — wir können das aus dem vorliegenden Berichte Nr. 298 erfahren, und auch sonst hat sich das bestätigt —, mit ganz ausgezeichneten Beamten besetzt ist, die auch die Verhältnisse anderer Ressorts kennen, daß dann, wenn diese Herren hinaus gehen und an Ort und Stelle prüfen und die Ver hältnisse erörtern, warum sollte es da nicht möglich sein, daß so noch viel weiter gehende Änderungen angeregt und Vorschläge gemacht werden, die dann in den einzelnen Ressorts oder im Gesamtministerium erörtert und schließlich zur Vorschrift erhoben werden können? Meine Herren! Es ist die Oberrechnungskammer in ihrem Berichte auf S. 7 auch auf diese Sache zugekommen, sie beruft sich aber immer wieder auf die entgegenstehenden Bestimmungen. Es heißt da:
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