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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
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2286 N. k 64. Litzung. Abg Merkel.! M liche, Jnnnobitien, Kassenvorräte und 'Slußcnstnnde, Mobiliar und Inventar, alles 'iNsanuneiMnommen betragen haben l5>7<: Millionen Mark und nach der» vorliegenden Rechenschaftsberichte nun betragen 17ü> Millionen Mark - ich rechne die nicht begebene lkw Millionen Mark Anleihe nicht mit —, so ist inner halb der 6 Jahre von 1903 bis 1999 ein Plus von rund 169 Millionen Mark vorhanden. Aber damit ist es noch nicht abgetan. Innerhalb dieses gleichen Zeit raumes haben sich die Staatsschulden vermindert von 961,8 Millionen Mark auf 89.9 Millionen Mark an: Schlüsse der Finanzperiode 1909, das ist noch einmal eine finanzielle Verbesserung um 68,8 Millionen Mark. Also innerhalb dreier Finanzperioden hat das gesamte Staatsvermögen im Königreiche Sachsen zu- genommett um rund 238 Millionen Mark oder jähr lich im Durchschnitt um 39,6 Millionen Mark. Das ist recht erfreulich, und das zeigt, daß wir uns im Königreiche Sachsen nicht dahinter verstecken können, daß wir nicht sagen können: wir treiben wieder in eine schlechte Finanzwirtschaft hinein, wenn wir dring liche kulturelle Aufgaben in einem schnelleren Tempo zu befriedigen anfangen. (Sehr richtig!) D) Ich freue mich als Sachse, derartige Feststellungen heute machen zu können, und ich würde es begrüßen, wenn die Rechenschaftsdeputation in Zukunft ähnliche kurze statistische Zusammenstellungen — es gehört nicht viel Arbeit dazu — im Berichte mit aufnähme. Ich wende mich nun zu.der Wertbemessung einiger Vermogensobjekte unseres Etats, die angeführt sind im unbeweglichen Staatsvermögen auf S. 2 der Drucksache Nr. 298. Meine Herren! Diese Wert bemessung, um einiges herauszugreifen, wird bei den Staatsforsten nach allgemeinen, auch von den Stän den gebilligten Grundsätzen vorgenommen, nämlich durch Kapitalisierung des 25fachen Nutzertrags der letzten zehn Jahre. Ja, Meine Herren, das sind meiner Ansicht nach für unsere Zett unhaltbar gewordene Ver waltungsnormen; die Rechnungen der Staatsforsten können mit Leichtigkeit nach kaufmännischen Grund sätzen aufgestellt werden. Es ist nicht nötig- den Zeitwert der Forsten fernerhin schätzüngsweisein dieser rohen Form sestzustellen. Das-ändert auch an unseren guten sächsischen Finanzverhältnisfen nichts. Es können nur' Differenzen von einigen Millionen Mark sein, die in Frage kommen, aber man sollte lieber glatt aus rechnen, welchen Wertzuwachs in einer Finanzperiode am März 1912 die Forsten tatsächlich erfahren haben. Ähnlich wie(O bei den Forsten macht man es bei den Kaliwerken, Kvhlenworken und verschiedenen anderen gewerb lichen Staatsunternehmungen, wo inan auch die TurchschnittSerträgnisie nimmt i nd danach schätzungs weise den Zeitwert feststem. Bei al'en diesen vom Staate betriebenen gewerblichen Anstalten sollte man sich doch endlich dazu entschließen, kaufmännisch den tatsächlichen Wertzuwachs aller zwei Jahre festzu stellen. Durch das seitherige Verfahren kommt vor eine Vermischung wirklichen Wertzuwachses Mit Ver quickung fiktiver, sogenannter eingebildeter Werte. Wie ist das mit der Forstverwaltung in SachseN? Es wird ausgerechnet der letzte zehnjährige Durchfchnitts- reinertrag, der ermittelte Wert wird eingetragen, das sich ergebende Plus wird dem Staatsvermögen zugeschrieben. Das ist eine fiktive Wertfeststellung. Bei den stets steigenden Holzpreisen, die auf der ganzen Welt vor sich gehen, müßte die Rente der sächsischen Staatssorsten unbedingt steigen; aber dadurch,' daß regelmäßig nach einem zehnjährigen Durchschuitts- reinertrage gerechnet und der entstandene Zuwachs dem Forstvermögen wieder zugeschrieben wird, erhalten wir eine dauernd niedrige Forstrente von annähernd 3s/g Prozent. Das ist sehr natürlich, wenn der Staat nicht, wie es hier vorliegt, innerhalb 6 Jahren dem Werte der Forsten rund 24 Millionen Mark Zuwachs auf diese Weise zuschreibt. Wenn nur die wirklichen rechnerisch nachweisbaren Werte, die büchermäßig fest zustellen sind, dem Grundvermögen der Forsten zu geschrieben werden — es mögen.in diesem Falle 16 Millionen Mark oder 18 Millionen Mark fein, ich weiß es nicht—, würde eine langsame Steigung der Fotst- rente zutage treten. Wenn das Produkt, das die Forsten erzeugen, jedes Jahr teurer" verkauft wird, so muß doch auch die Reute höher werden. Nach der jetzigen Übung, aber wird eine schmale'Rente-der sächsischen Forstwirtschaft verewigt, was ich -nicht billigen kann. Ich bitte die Hohe Staatsregierung, doch zu er wägen, ob sie nicht dazu kommen kann, der artige in die heutige. Zeit nicht mehr passende Wert zuwachsberechnungsarten abzustsllen und' dafür kauf männisch Büch und Rechnung zu. führen,' nur "in den Kapiteln, wo der Staat, gewerblicher: Unternehmer ist, genau" wie der Privatunternehmer auch Buch und Rechnung führen muß. Ich gebe" zu- der Staat hat sich gesichert Und hat — Sie dürfen es im Han delsgesetzbuch e lesen — Kanteten geschaffen dafür, .daß er nicht gezwungen, werden kann,, nach kauf-
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