Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2402 II. K. 69. Sitzung, (Abg. Günther.) M Entgelt erwerben. Das heißt nichts anderes als: der Staat müßte genau so wie die Sprudelgesellschaft die Quellen erst kaufen, um von seinem Regalrechte, das in dem Berggesetze vom 31. August 1910 geregelt ist, Gebrauch machen zu können. Wenn man von dem Eigentum spricht, das der Staat an dem Radium be sitze, so darf man nicht vergessen, daß eben das Eigentumsrecht doch nur an dem Radium besteht, das in dem Quellwasser vorhanden ist, nicht an der Quelle selbst. Das ist der große Irrtum, der jetzt entstanden ist und der auch den Herren unter laufen ist, die sich mit dem Gegenstände in der Presse öffentlich beschäftigt haben. Der Herr Abg. Müller hat davon gesprochen, daß es Pflicht der Königl. Staatsregierung gewesen sei, Maßnahmen zur schnellsten Erwerbung und Sicher stellung der Ausbeutung des vorgefundenen Radiums zu treffen. Sie hätte die Verpflichtung gehabt, irgend welche Anordnungen und Verordnungen nach dieser Richtung zu unternehmen und später an den Landtag mit einer hierauf bezüglichen Vorlage heranzutreten. Ich habe dabei den Zwischenruf gemacht: „So einfach liegen die Sachen nicht!" Der § 88 der Verfassung gibt dem Könige das Recht, gewisse Maßnahmen zu treffen, die durch die Eile geboten erscheinen, Maßnahmen, die aber von sämtlichen Ministern der Königl. Staats regierung gegengezeichnet werden müssen. Ich be zweifle, ob ein solcher Zustand vorhanden war, ob die Verfassungsbestimmung des § 88 in einem solchen Moment Anwendung finden konnte. Ich meine, wenn man diese Frage nicht bejahen kann, wenn man die Bestimmung des § 88 der Verfassungsurkunde nicht anwenden konnte, wenn man sagen mußte und sagen muß, daß die Königl. Staatsregierung ebenso wie die Sprudelgesellschaft schließlich als Käufer der betreffenden Grundstücke auftreten konnte und ver suchen mußte, genau wie ein Dritter versucht hat, die Grundstücke zu erwerben, dann kann man sich nicht auf den Standpunkt stellen, den der Herr Kollege Müller vorhin in verfassungsrechtlicher Beziehung einge nommen hat. Nach allem, wie die Sache liegt und ich sie zu verstehen glaube, kann von einem ungesetz lichen Vorgehen der Sprudelgesellschaft gar keine Rede sein, und man kann auch der Königl. Staats regierung wegen der abwartenden Stellung, die sie eingenommen hat, keinen Vorwurf machen. > Nun wird gesagt, die Sprudelgesellschaft habe die Auffassung kundgegeben, sie habe aus vaterländischem Interesse gehandelt. Der Herr Abg. Müller bestritt in seiner Rede ein derartiges Motiv, wenigstens im am 28. März 1912 allgemeinen. Er meinte, daß die Gesellschaft ausM Spekulationsinteressen und Spetülationszwecken die Grundstücke gekauft Hütte. Ich will einmal den vater ländischen Gesichtspunkt ganz außer Betracht lassen. Ich will mich auf den Standpunkt stellen, daß in der Tat Spekulationsinteressen bei dein Ankäufe der be treffenden Grundstücke zu Brambach und Umgebung das hauptsächlichste treibende Motiv gewesen sind. Ich will auch zugeben, daß die Grundstücke nicht auf gekauft worden sind, um auf ihnen Pferderennen oder Olympische Spiele oder sozialdemokratische Versamm lungen unter freien: Himmel abzuhalten. Alles das will ich als ausgeschlossen ansehen. Ich will zugeben, daß man aus spekulativen Interessen die Grundstücke angekauft hat. Dann muß man untersuchen, wie die Sprudelgesellschaft sich bei ihren Spekulationsankäufen von Anfang an gegen über den berechtigten Staatsinteressen, die wir zu vertreten haben, gestellt hat. Da bin ich auf Grund des Studiums des uns vorliegenden Berichtes zu der Überzeugung gekommen, daß die Sprudelgesellschaft von Anfang an durchaus loyal gehandelt hat. Das ist die Überzeugung, die ich auf Grund der Darlegungen gewonnen habe, die die Königl. Staatsregierung im Berichte gibt, und die sich herauslesen läßt aus den Verhandlungen, wie sieg» von dem Herrn Referenten in dem Berichte nieder gelegt worden sind. (Zuruf links.) Wenn Sie das nicht bestreiten, um so eher werden wir dann zu einem Einverständnis kommen. Meine Herren! Es tritt aber noch ein anderes Moment für das loyale Verhalten der Gesellschaft in den Vordergrund. Die Gesellschaft hat Grundbesitz in Brambach und Umgebung von, wie ich erfahren habe, etwa 1 000 000 gm, nicht von 600 000 gm, wie im Berichte steht, sondern es sind ungefähr 400 000 gm mehr. Von diesem ansehnlichen Besitze von 1000000 gm befinden sich ungefähr 100 000 gm auf böhmischer Seite. Auch auf diesen böhmischen Grundstücken be findet sich eine Anzahl Quellen mit erheblicher Radio aktivität. Vor einigen^Wochen — es soll 14 Tage her sein — hat man im Auslande Versuche unternommen, die auf böhmischer Seite liegenden Grundstücke käuf lich zu erwerben. Als Kaufpreis kamen 2 000 000 M. in Frage. Ich habe diese Mitteilung von ganz zuver lässiger Seite und glaube nicht, daß ich irgendwie ge täuscht worden bin. Ich habe mir auch die Verhand lungen mitteilen lassen, die dabei stattgefunden haben. Man hat. es von feiten der Brambacher Sprudel-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder