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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-04-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
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II. K. 72. Sitzung, am 16. April 1912 2549 (Abg. Winkler.) (L) aber vielmehr diejenigen Leute, welche Streikposten ständen, auf Grund des § 173 der Verkehrsordnung von Plauen hinwegzuweisen. Die Antwort der Kreishauptmannschast von Zwik- kau ließ nicht allzulange auf sich warten, diese Antwort besagt unter anderem in dem Teile, der sich mit dem Sinne der Eingaben jener.Gewerkschaftsleiter befaßte, folgendes: „Wie die angestellten Erörterungen ergeben! haben, ist indessen vom Polizeiamte eine derartige Anweisung dem Polizeibeamten nicht erteilt worden, die Schutzmannschaft ist vielmehr lediglich ange wiesen, Streikposten dann wegzuweisen, wenn nach dem Ermessen der betreffenden Polizeibeamten das! Streikpostenstehen im einzelnen Falle dazu angetan! sei, die öffentliche Ordnung zu stören. - Mit dieser Verordnung hat das Polizeiamt die! Grenzen feiner Befugnis nicht überschritten. Dies Erörterungen haben ferner keinen Anhalt dafür! gegeben, daß Polizeibeamte Streikende weggewiesen hätten, ohne daß Störungen der öffentlichen Ord nung zu befürchten gewesen wären. Der Be-! schwerdeführer hat auch keine einzelnen Fälle an geführt, sondern nur allgemeine Behauptungen, aufgestellt." Dem ist nicht so. Es wurde sowohl' unter Dar- legung der verschiedenen Verhältnisse bei der Polizei- behörde in Plauen als auch unter besonderer Berück sichtigung anderer Verhältnisse bei der Kreishaupt-. Mannschaft Beschwerde geführt, und um dem allem die Krone aufzufetzen, hat sich die Verwaltung per Organisation, weil durch die Kreishauptmannschaft dem Gesetze keine Geltung verschafft war, auch mit einer Beschwerde an das Ministerium des Irmern ge wandt und hier unter Zugrundelegung der einzelnen markantesten Fälle auch Beschwerde geführt über die Maßnahmen der Polizeibehörde in Plauen. Aus der Aufzählung der einzelnen Fälle, die sich abgespielt haben, geht zur Evidenz hervor, daß allerdings die Be amten auch in solchen Fällen, wo sich die Streikenden mutterseelenallein in den Straßen, wo die bestreikten Betriebe lagen, ausgehalten haben, kurzer Hand Sistierungen vorgenommen haben. Es ist weiter durch Aufzählung jener Fälle, die unter Beweis gestellt werden können, festgestellt, daß die Beamten gar nicht einmal danach fragten, ob die Leute überhaupt Streikposten stehen, nein, daß die Beamten an die einzelnen Leute, die sie kannten, überhaupt das An suchen gestellt haben, die Straße zu verlassen, weil sie als Streikende «bekannt seien. Es ist in wiederholten Fällen geschehen, daß die Schutzleute — auch die .'Mmmern dieser Beamten können jederzeit festgestellt N.K. (2. Abonnement.) werden — an die einzelnen Streikenden, die ganz «D einzeln durch die Straßen gingen, nicht zu zweien oder zu dreien, herangetreten find und erklärt haben: Ich kenne Sie als Streikenden; wenn Sie sich noch einmal in dieser Straße sehen lassen, werde ich Sie, ohne Sie aufzufordern, diese Straße zu verlassen, zur Ur- retur bringen. (Hört, hört! links.) Das ist nicht nur den Streikenden passiert, noch viel schlimmer ist es gekommen. Die Führer des Streiks gingen, um den Frieden herzustellen, umdiebetreffen den Firmen zu Unterhandlungen zu bewegen, um doch noch auf eine gewisse Zulage hin, auf eine gewisse Be willigung der einzelnen Punkte der Forderungen hin den Kampf abbrechen zu können, und zwar der Gau leiter Dressel und der Ortsbeamte Uhlig im Verein mit noch einem Beschäftigten, durch die betreffende Straße. Die Führer des Kampfes und die Ab ordnung mußten selbstverständlich, wenn sie die Ver handlungen mit dem Unternehmer des betreffenden Betriebes durchführen wollten, auch in die Straße mit einbiegen, wo jener Betrieb sein Domizil aufgeschlagen hatte. Da mußte es passieren, daß ihnen ein anderer Streikender entgegenkam, und da konnte diese Ab ordnung sehen, wie der Schutzmann 50 Schritte vor M ihr an den entgegenkommenden Streikenden heran trat, ihn sistierte und abführte. Es war nicht vor dem Betriebe, in dem gestreikt wurde, sondern nur auf der Straße, an welcher der Betrieb liegt. Die Abordnung ging zu den Verhandlungen und kam wieder aus dem Betriebe heraus. Wie es nun einmal die Pflicht des Leiters einer Organisation ist, sich auch um das.zu bekümmern, was den Mit gliedern passiert, fragte der Leiter Dresfel den Be amten: Warum haben Sie vorhin den Streikenden arretiert? Hat er Streikposten gestanden?, worauf der betreffende Schutzmann, dessen Name ebenfalls fest- gestellt ist, erklärte: Wenn Sie sich noch einmal in dieser Straße blicken lassen, geschieht es Ihnen ebenso, Sie werden ebenfalls verhaftet werden, ohne daß ich Ihnen erst sage, daß Sie fortgehen sollen. (Zuruf links.) Des weiteren ist eine Anzahl Fälle festgestellt worden, wo ein Unternehmer direkt die größten Rüpeleien und Beleidigungen gegenüber den Streikenden ausge stoßen hat. Es war dies in einem Tamburierbetriebe, wo der Unternehmer aus dem ersten Stocke gegen den Schutzmann -äußerte: Schutzmann, weisen Sie doch 371
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