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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,1
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028372Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028372Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028372Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 8.Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911-11-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 47
- Protokoll6. Sitzung 85
- Protokoll7. Sitzung 95
- Protokoll8.Sitzung 129
- Protokoll9. Sitzung 215
- Protokoll10. Sitzung 301
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 409
- Protokoll14. Sitzung 491
- Protokoll15. Sitzung 561
- Protokoll16. Sitzung 567
- Protokoll17. Sitzung 571
- Protokoll18. Sitzung 613
- Protokoll19. Sitzung 675
- Protokoll20. Sitzung 749
- Protokoll21. Sitzung 779
- Protokoll22. Sitzung 849
- Protokoll23. Sitzung 891
- Protokoll24. Sitzung 933
- Protokoll25. Sitzung 977
- BandBand 1911/12,1 -
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(StaatSminister v, Seydewitz.) M Landeseingesessenen, d. h. die Interessen der Gesamtheit der Steuerzahler, außer acht lassen. (Sehr richtig! rechts.) Die Beamten sind vermöge der Besoldungsregelung des Jahres 1909, deren große Vorteile sich mehr und mehr geltend machen, im großen und ganzen in die Lage ver setzt, ihren Lebensunterhalt in auskömmlicher Weise zu bestreiten. Sie befinden sich damit in wesentlich besserer Lage als zahlreiche kleinere, selbständige Persönlichkeiten in Gewerbe und Landwirtschaft, die sich oft mit einem wesentlich geringeren Einkommen begnügen müssen (Sehr richtig! Sehr wahr! rechts.) und die jetzt ebenfalls zum großen Teil unter den ein- getreteuen Preissteigerungen leiden Man darf davon ausgehen, daß der Beamte vielfach besser in der Lage ist, mit seinem gesicherten Einkommen die jetzigen Preis schwankungen zu überstehen, als kleinere Leute mit un sicherem Einkommen, das durch die Dürre im vorigen Sommer — ich erinnere nur an die kleinen Garten besitzer, von den Schiffern gar nicht zu reden — vielfach in der einen oder anderen Richtung unmittelbar ge schmälert worden ist. Wenn die Preise herabgehen, so behält der Beamte naturgemäß sein Einkommen unver- kürzt, und so ist es wohl billig, daß er auch Preis steigerungen, wie sie jetzt aus Gründen annehmbar vorübergehender Natur vorliegen, übernimmt und nicht sofort nach Staatshilfe ruft. Wollte man hier ein greifen, so würde man damit einen höchst bedenklichen Vorgang schaffen, der dazu führen, würde, daß bei jeder Preisschwankung Ansprüche auf sogenannte Teuerungs zulagen oder Gehaltserhöhungen erhoben werden würden. Soviel mir bekannt geworden ist, hat sich bisher auch weder das Reich noch eine der deutschen Regierungen dazu entschlossen, den Beamten aus Anlaß der jetzigen Preisverhältnisse Teuerungszulagen zu gewähren. Die Regierung kann sich sonach, wie die Dinge jetzt liegen, zu einer Bewilligung des Vorschlages, den Zeitpunkt des Eintrittes der Gültigkeit des neuen Wohnungsgeldes vor- zurücken, nicht entschließen. Für den Fall besonderer Notlagen sind in den einzelnen Kapiteln des Etats namhafte Beträge für Unterstützungen ausgeworfen; sie haben sich bisher im allgemeinen auch als zureichend erwiesen. Sollte aber hier und da eiu besonderer Anlaß vorliegen, auf Gmnd gegebenen Bedürfnisses im einzelnen auch über die be willigten Mittel hinauszugehen, so hofft die Regierung, daß daS Hohe HauS nicht ansteheu wird, dies seinerzeit Nachträglich zu genehmigen. Die Regierung bittet Sie also mit gutem Gewissen, (N) es bei der Vorlage, die von der Beamtenschaft, wie ich wiederhole, lebhaft begrüßt worden ist und die ihr unbestritten große Vorteile bringt, bewenden zu lassen. Sie betätigen mit deren Annahme unter allen Umständen ein sehr reiches Maß an Wohlwollen und verdienen sich damit den Dank unserer Beamtenschaft, deren Wohl uns ja allen gemeinsam am Herzen liegt. (Bravo!) Präsident: Das Wort hat der Herr Abg. Koch. Abg. Koch: Meine Herren! Ich werde Sie nicht mehr lange aufhalten, aber ich fühle mich doch ver pflichtet, einige Bemerkungen zu machen, die etwas betreffen, was hier noch nicht erwähnt worden ist. Es ist für die Bemessung der Höhe der Ortsklassen bis jetzt immer der Amtsort maßgebend gewesen, nicht etwa der Wohnort. Wer also etwa bei einem Dresdner Gericht angestellt war und in Blasewitz wohnte, bekam die Ortsklasse von Dresden, nicht die Ortsklasse des Wohnortes. Wenn nun für die Be rechnung die Gemeindesteuer, die Lebensverhältnisse usw. des Wohnortes zugrunde gelegt werden, so halte ich es sür unlogisch, wenn dann der Amtsort bei Auszahlung des Wohnungsgeldes maßgebend ist. Man wird vielleicht einwenden, wenn das nicht der Fall wäre, dann könnte der Fall eintreten, daß jemand in eine höhere Ortsklasse känie, als '.für den betreffenden Amtsort ausgemacht ist. Aber ich'glaube, das wird doch in den seltensten Fällen in Wirklichkeit vorkommen, vielmehr wird es meistens umgekehrt sein, und zudem könnte man ja auch aus drücklich durch Gesetz diesen Fall ausschließen, falls man es wollte. Das ist der eine Punkt. In Verbindung damit möchte ich darauf Hinweisen, daß man den Beamten eine größere Freiheit gewähre bei der Wahl des Wohnortes. Jetzt kann es vorkommen, daß z. B. ein Dresdner Beamter 5 bis 6 km, wenn nicht noch mehr, von seiner speziellen Amtsstelle entfernt wohnt. Wenn er aber vielleicht nur einige 100 m weiter an der Grenze in einen anderen Ort ziehen will, dann muß er ausdrück lich um die Genehmigung der höchsten Behörde nachsuchen. Es ist, wie mir mitgeteilt worden ist, auch vorgekommen, daß man die Genehmigung versagt hat, obgleich eigentlich keine durchschlagenden dienstlichen Gründe Vorlagen. Na türlich ist anzuerkennen, daß aus dienstlichem Interesse eine Versagung möglich ist. Ich würde also wünschen, daß künftighin wenigstens die unteren Behörden, die nächsten Dienstbehörden ermächtigt würden, die betreffende Erlaub nis zu geben, weil sie am leichtesten übersehen können, II. k. (1. Abonnement.) 30
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