Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,1
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028372Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028372Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028372Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911-11-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 47
- Protokoll6. Sitzung 85
- Protokoll7. Sitzung 95
- Protokoll8.Sitzung 129
- Protokoll9. Sitzung 215
- Protokoll10. Sitzung 301
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 409
- Protokoll14. Sitzung 491
- Protokoll15. Sitzung 561
- Protokoll16. Sitzung 567
- Protokoll17. Sitzung 571
- Protokoll18. Sitzung 613
- Protokoll19. Sitzung 675
- Protokoll20. Sitzung 749
- Protokoll21. Sitzung 779
- Protokoll22. Sitzung 849
- Protokoll23. Sitzung 891
- Protokoll24. Sitzung 933
- Protokoll25. Sitzung 977
- BandBand 1911/12,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
14 II. K. 2. Sitzung, am (Sekretär Anders.) M könnten wir auch viel leichter zu einer Berechnung dieser Wohnungsgelder kommen mit Durchschnitten nach der Bergangenheit. Die würde genau so richtig wie jene, und es würde mancherlei Arbeit erspart werden. Ich möchte also zum Schlüsse bitten, daß die Königl. Staatsregierung diese Anregungen in wohl wollende Erwägung nimmt und daß auch die Finanz- deputation^ diesen Anregungen näher tritt. Vielleicht gelingt es doch, den eingangs bezeichneten eigenartigen Zustand zu beseitigen und einige Vereinfachungen in .unserem Geschäftsgänge hier durchzuführen. (Bravo!) Präsident: Das Wort hat der Herr Abg. Sinder mann. Abg. Sindermann: Meine Herren! Meine poli tischen Freunde stehen auf dem Standpunkte, daß man diesen Punkt der Tagesordnung, der eine ganz unter geordnete formelle Bedeutung hat, nicht dazu benutzen will, große Erörterungen über das System der in direkten Besteuerung und der Lebensmittelabgaben herbeizuführen. Wir stehen aber auf dem Standpunkte, daß jetzt in der Zeit der Lebensmittelteuerung ganz besonders die Königl. Staatsregierung, genau so wie D) sie durch allerhand Maßnahmen eine Herabsetzung der Futtermittelpreisezu erreichen trachtete, vor allenDingen ihre Hand dazu hätte bieten sollen, eine Verbilligung der Lebensmittel und ganz besonders des Fleisches eintreten zu lassen. Wir haben deshalb geglaubt, daß die Regierung ganz gut in der Lage gewesen wäre, auf die Schlachtsteuer sowie auf die Übergangsabgabe von vereinsinländischem und die Verbrauchsabgabe von vereinsausländischem Fleischwerke, zu verzichten. Well sie das nicht getan hat und wir gegen die Be steuerung an sich sind, wünschen wir, daß der Herr Präsident eine getrennte Abstimmung heute vor nehmen läßt, und zwar werden wir gegen den Punkt des § 1 unter Absatz s, Schlachtsteuer betreffend, stimmen. Präsident: Das Wort hat der Herr Abg. Günther. Abg. Günther: Meine Herren! Wir sind ent gegengesetzter Meinung wie der Herr Vorredner, daß es sich bei der Vorlage des Dekrets Nr. 4 nicht um eine untergeordnete formelle Bedeutung handelt. Es handelt sich im vorliegenden Falle um die Wahrung des Steuerbewilligungsrechts des Landtags, daß also die Königl. Staatsregierung nach dem 31. Dezember d. nicht in der Lage wäre, die hier besonders aufgeführten Steuern einzuheben, wenn nicht von 13. November 1911 eiten der beiden Kammern des Landtages vorher (D die Genehmigung erteilt worden ist. Meine Herren! Die Bedeutung eines derartigen Rechts brauche ich im besonderen nicht nachzuweisen. Es liegt im Wesen des Konstitutionalismus, im Wesen des Land tages begründet, daß Einnahmen dieser Art nicht ohne unsere Genehmigung erfolgen dürfen. Gerade die Aussprache, die jetzt stattgefunden hat, legt es eigentlich nahe, daß auch diesmal eine Vorberatung über das Dekret Nr. 4 in der Finanzdeputation vorausgegangen wäre. Nachdem aber der Antrag gestellt und so zahlreich unterstützt worden ist und nach dem auch die Möglichkeit besteht, bei der Etatberatung im allgemeinen wie im speziellen bei der darauffolgen den Beratung in der Finanzdeputation und in der Finanzdeputation 8 des weiteren spezielle Wünsche auszusprechen, glaube ich, daß man dem Anträge des Herrn Abg. Hähnel zustimmen kann. (Sehr richtig!) Mit vielem, was der Herr Abg. Anders dargelegt hat, können wir uns einverstanden erklären. Meine Herren! Ob es möglich wäre, bei der Verlegung des Etatjahres vom 1. April an genau so, wie das Etatjahr für das Deutsche Reich seinerzeit verlegt worden ist, die Bera tung bis Ende März durchzuführen, diese Frage möchte'^ ich heute nicht beantworten. Jedenfalls müßten aber dementsprechende geschäftliche Dispositionen bezüg lich der Beratungen in den Deputationen voraus- gehen. Es müßte eine andere Geschäftsführung in den Deputationen Platz greifen. Die Herren wissen ja, wie umständlich unter Umständen es ist, in eine kom missarische Beratung mit der Königl. Staatsregierung zu kommen, welche Anträge dazu gehören, und daß mit diesen Anträgen auf Herbeiführung einer kom missarischen Beratung viel Zeit verloren geht. Im Reichstage liegen die Verhältnisse ganz anders. In dem Augenblick, wo eine Vorlage der betreffenden Kommission überwiesen wird, finden sich zu der Be ratung sofort die Vertreter der verbündeten Regierun gen ein. Ohne daß es eines besonderen Anlasses be dürfte, sind die Vertreter der verbündeten Regierungen in der Lage, sofort aus die Anfragen, die von feiten der Mitglieder des Reichstages in der Kommission gestellt werden, zu antworten. Ich meine, das ist eine ge schäftliche Behandlung, die auch von unserer Seite der Nachahmung wert wäre und die auch schon in früheren Landtagen hier in der Zweiten Kammer namentlich in ausgiebiger Weise erörtert worden ist. Daß der Zustand, unter welchem die Deputations-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder