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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12
- Erscheinungsdatum
- 1911
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028373Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028373Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028373Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-05-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 29
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 41
- Protokoll8. Sitzung 51
- Protokoll9. Sitzung 61
- Protokoll10. Sitzung 111
- Protokoll11. Sitzung 123
- Protokoll12. Sitzung 131
- Protokoll13. Sitzung 145
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 167
- Protokoll16. Sitzung 177
- Protokoll17. Sitzung 193
- Protokoll18. Sitzung 199
- Protokoll19. Sitzung 209
- Protokoll20. Sitzung 227
- Protokoll21. Sitzung 241
- Protokoll22. Sitzung 253
- Protokoll23. Sitzung 261
- Protokoll24. Sitzung 267
- Protokoll25. Sitzung 293
- Protokoll26. Sitzung 305
- Protokoll27. Sitzung 333
- Protokoll28. Sitzung 351
- Protokoll29. Sitzung 363
- Protokoll30. Sitzung 385
- Protokoll31. Sitzung 393
- Protokoll32. Sitzung 403
- Protokoll33. Sitzung 409
- Protokoll34. Sitzung 429
- Protokoll35. Sitzung 449
- Protokoll36. Sitzung 471
- Protokoll37. Sitzung 485
- Protokoll38. Sitzung 497
- Protokoll39. Sitzung 529
- Protokoll40. Sitzung 543
- Protokoll41. Sitzung 557
- Protokoll42. Sitzung 567
- Protokoll43. Sitzung 583
- Protokoll44. Sitzung 609
- Protokoll45. Sitzung 635
- Protokoll46. Sitzung 667
- Protokoll47. Sitzung 689
- Protokoll48. Sitzung 733
- Protokoll49. Sitzung 769
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung 817
- Protokoll52. Sitzung 857
- Protokoll53. Sitzung 909
- Protokoll54. Sitzung 919
- Protokoll55. Sitzung 925
- Protokoll56. Sitzung 931
- Protokoll57. Sitzung 935
- Protokoll58. Sitzung 947
- Protokoll59. Sitzung 1003
- Protokoll60. Sitzung 1061
- Protokoll61. Sitzung 1095
- Protokoll62. Sitzung 1113
- Protokoll63. Sitzung 1139
- BandBand 1911/12 -
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588 I- K. 43. Sitzung, (Berichterstatter Vizepräsident Oberbürgerm. Geh. Rat vr. Beutler.) (L) Wenn wir trotzdem zu einem abweichenden Votum gegenüber dem der Zweiten Kammer gekommen sind, so hat das einen rein formellen Grund. Wir haben in unserem Staatshaushalts-Etat Mittel für die Militär verwaltung überhaupt nicht eingestellt, sondern die Verwaltung und die Budgetierung unserer beiden sächsischen Armeekorps erfolgt durch den Reichshaus- Halts-Etat. Wir haben uns deshalb an das König!. Kriegs ministerium gewendet und um Auskunft gebeten, wie sich dieses dazu stellt. Das Königl. Kriegsministeriumbez- Se. Exzellenz der Herr Kriegsminister und dann später auch das Königl. Finanzministerium haben dazu er klärt, daß es wohl erwünscht wäre, nicht auf Landes- mittel bei diefer Frage zuzukommen, sondern alle Bestrebungen darauf zu richten, daß für derartige Beurlaubungen Reichsmittel zur Verfügung gestellt würden. Das Königl. Finanzministerium teilt uns mit: „Die Frage der Bereitstellung von Mitteln zur Gewährung freier Eisenbahnfahrt an die in ihre Heimat beurlaubten Mannschaften des stehenden Heeres und der Marine hat das preußische Staats ministerium aus Anlaß wiederholter Resolutionen des Reichstages mehrfach beschäftigt. Das preußische M Staatsministerium ist hierbei von der Annahme ausgegangen, daß die erforderlichen Geldmittel gegebenenfalls durch das Reich bereitzustellen sind. Die gleiche Ansicht vertreten die Regierungen der anderen Bundesstaaten. Hiernach glaubt auch die säch sische Regierung auf ihrem bei der Verhandlung über den beregten Gegenstand in der Plenarsitzung der Zweiten Kammer vom 29. Januar 1912 eingenom menen Standpunkte, wonach die Unterstützung der nach dem Reichslande zur aktiven Militärdienst leistung einberufenen Mannschaften zum Zwecke der freien Beförderung in die Heimat während eines alljährlichen Urlaubs in erster Linie nicht Sache der Einzelstaaten, sondern Sache des Reiches ist, stehen bleiben und abwarten zu sollen, welche Stellung die Reichsleitung gegenüber den wiederholten den glei chen Gegenstand betreffenden Resolutionen des Reichstags in Zukunft einzunehmen gedenkt. Ins besondere erscheint es dem Finanzministerium be anzeigt, daß die sächsische Regierung in der vor liegenden Frage mit der preußischen Hand in Hand geht." Meine Herren! Diese Stellungnahme erscheint uns um so mehr gerechtfertigt, als man wohl davon aus gehen kann, daß man ähnliches oder gleiches, was man den Leuten, die im Reichslande dienen, zu wenden will, mit Fug und Recht auch den Sachsen zugestehen wird, die in der Marine dienen oder die, am 8. Mai 1912 weil sie zufällig in der Zeit ihrer Rekrutierung und M Aushebung in entfernten Landesteilen, etwa in Ost preußen, Posen oder sonstwo, wohnhaft und bei der Arbeit sind, nunmehr in jenen Landesteilen ebenso entfernt von der Heimat eingestellt werden. Auch wird es leicht zu gewissen Unbilligkeiten führen, wenn man nur eine bestimmte große Entfernung als Unterlage und Voraussetzung für eine solche Beihilfe oder für- gänzlich freie Beförderung von der Garnison zur Heimat annimmt und nicht die vielleicht uni wenige Kilometer näher liegende Garnison ebenso behandelt. Ihre Deputation hat deshalb zu erwägen gehabt, wie sich der Reichstag zu der Sache stellt. Es konnte mitgeteilt werden, daß erst der gegenwärtigen Session 1912 nicht weniger als 4 verschiedene Anträge und Resolutionen von den verschiedensten Parteien vor liegen und eingegangen sind, die sich alle in derselben Richtung bewegen. Die eine z. B., unterzeichnet von der nationalibe- ralen Fraktion, geht direkt daraufhin, den Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß den beurlaubten Soldaten ganz allgemein einmal Freifahrt im Jahre in ihre Heimat und zurück gewährt werde. Der Antrag der konservativen Partei geht in bezug hierauf dahin, den Reichskanzler zu ersuchen, alljährlich den Militärurlaubern einmal freie Eisenbahnfahrt M unter Benutzung von Schnellzügen zu gewähren. Das ist im wesentlichen dasselbe, nur eine kleine Variante irr bezug auf die Schnellzüge. Die Resolution der Polen geht dahin, die ver bündeten Regierungen um Anordnungen zu ersuchen, auf Grund deren beurlaubten Soldaten mindestens einmal jährlich freieFahrt auf Eisenbahnen des Bundes gebiets gewährt werde. Und das Zentrum hatte beantragt, Freifahrt für die beurlaubten Soldaten auf den deutschen Eisen bahnen zu gewähren, ganz allgemein ohne Beschrän kung auf einmalige Urlaubsgewährung. Ihre Deputation ist demnach zu der Überzeugung gekommen, daß es wohl nach den gegebenen Ver hältnissen richtig sei, die Königl. Staatsregierung zu ersuchen, im Bundesrate nunmehr dahin zu wirken, daß den Mannschaften des Heeres und der Marine bei Heimatsurlaub einmal im Jahre freie Hin- und Rückfahrt auf der Eisenbahn zwischen Garnisonort und Heimatsort gewährt werde. Tie Mittel, die gebraucht werden, werden ja wohl nicht gar zu erheblich sein, und man darf feststellen und anerkennen, daß es richtig ist, wenn unseren Sol daten einmal ohne besonderen Kostenaufwand die
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