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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1887/88
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1887/88,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028426Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028426Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028426Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1887/88
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1888-02-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1887/88 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung 347
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- BandBand 1887/88 -
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in die Berathung der Regierungsvorlage Meuselwitz - Kieritzsch ein. Da wurden aus den Kreisen der Actionäre Wünsche laut, welche dahin gingen, daß der Staat doch wenigstens erklären möge, auf welcher Grundlage er nunmehr den Ankauf der Bahn noch für annehmbar halte, und da man sich sowohl in der Zweiten Kammer, als im königl. Finanzministerium der Ansicht zuneigte, daß auf die Actionäre immer noch gewisse Rücksichten genommen werden möchten, so kam man überein, der Eisenbahn gesellschaft annähernd den Betrag des Actiencapitals zu bieten; im Uebrigen aber die Bestimmungen des früheren Vertragsentwurfs aufrecht zu erhalten. In dessen Folge wurde feiten des Finanzministeriums ein Ultimatum an die Gesellschaft gerichtet und auf dieses Ultimatum kommt es bei Beurtheilung der vorliegenden Petition ganz besonders an. In diesem Ultimatum heißt es: „Nichtsdestoweniger scheint man in den Kreisen der Vertreter des Landes nicht abgeneigt zu sein, auch jetzt noch einem Ankauf der Bahn zuzustimmen, wenn derselbe zu wesentlich anderen Bedingungen erfolgen kann. Wie das Finanzministerium aus verschiedenen Meinungsäußerungen entnommen hat, scheint Geneigt heit vorhan!«n zu sein, den Actionären in der Hauptsache den Betrag des Actiencapitals zu gewähren und dieses unter Aufrechterhaltung der sonstigen im Sommer vorigen Jahres vorläufig vereinbarten Bedingungen den Aktionären als Kaufpreis anzubieten." Und weiter heißt es: „Im Uebrigen würden die Bedingungen des Ab kommens vom 16. Juni v. I. mit den durch die Natur der Sache gebotenen Modifikationen aufrecht zu er halten sein." In dem Abkommen aber, auf welches hier Bezug genommen ist, heißt es folgendermaßen. Zunächst in Z 2: „Der Staat erwirbt ebenso sämmtliche Bestände der Gesellschaft, insoweit sie nicht zu dem Reingewinn des Jahres 188'» zu rechnen sind, insbesondere also den am Schluffe dieses Jahres etwa noch vorhandenen Bausands, den Erneuerungsfonds und dm Reserve fonds." Ferner in ß 3: „Der Staatsfiscus übernimmt die nach der Bilanz der Gesellschaft vorhandenen Passiven derselben zur eigenen Vertretung nach folgenden näheren Bestim mungen: a) die Gesellschaft verpflichtet sich, den noch nicht getilgten Rest ihrer Prioritätsanleihe jofort, nach dem die Ständeverfammlung dm Ankauf genehmigt hat, zu kündigen; der Staat aber wird nicht nur die Verzinsung der Anleihe für die Zeit vom 1. Januar 1886 ab bis zum Ablauf der Kün digungsfrist übernehmen, sondern auch die zur Rückzahlung der Anleihe erforderlichen Baar mittel der Zahlstelle der Gesellschaft überweisen." Als die Aktiengesellschaft diese Schlußofferte des Finanzministeriums empfing, konnte sie keinen Augenblick im Zweifel über Das sein, was die Regierung im Ein vernehmen mit ständischen Kreisen wollte, sie wußte ganz genau, daß der Staat: erstens annährend das Aktienkapital gewähren wollte, daß er zweitens die Baarmittel zur Zurückzahlung der noch nicht getilgten Prioritäten gewähren wollte und daß er drittens den Reservefonds für sich in Anspruch nahm. Nachdem nun die Gesellschaft diese Offerte erhalten, erschien der Bericht der Zweiten Kammer und in diesem Berichte findet sich unglücklicher Weise folgende Stelle: „Man ging allerseits von der Anschauung aus, daß, obschon die Ablehnung des reichlich bemesfmm Gebotes alle die Rücksichten, die der Staat als Con- cessionsertheiler stets zu nehmen gewohnt, erledigt habe, doch das Gebot ein solches sein müsse, welches dem aufgewendeten Capital für die Anlage oder dem der zeitigen Herstellungspreis entsprechen möchte." Wenn man diese Stelle aus dem Zusammenhänge herausreißt, so hat sie allerdings die Deutung, die ihr die Aktiengesellschaft beilegt. Allein nach dem ganzen sonstigen Inhalt jenes Be richtes und mit Rücksicht auf den Umstand, daß dem selben sowohl die Offerte des Finanzministeriums, als auch der frühere Vertragsentwurf wörtlich beigedruckt waren, konnte die Aktiengesellschaft, auch nachdem sie dm Bericht der Zweiten Kammer gelesen, eigentlich nicht im Zweifel über Das sein, was Regierung und Stände kammern wollten, und mußte immer noch wissen, daß der Staat nur die Baarmittel zur Rückzahlung der. noch nicht getilgten Prioritäten gewähren wollte und daß er den Reservefonds für sich in Anspruch nahm. Ich gestatte mir nur noch Folgendes zu bemerken: Wenn in der Petition gesagt ist, es habe sehr nahe ge legen, auf das der Staatsregierung in Z 26 der Eon- cesfionsbedingungen vorbehaltene Ankaufsrecht, Erstat tung des Anlagekapitals unter Berücksichtigung etwaiger Meliorationen und Deteriorationen zurückzugreifen, so ist hierauf zu erwidern, daß es noch viel näher lag, gar keine Rücksicht mehr auf die Acttonäre zu nehmen, die Bahn gar nicht zu kaufen, sondern die Linie Meusel witz-Kieritzsch zu erbauen, wodurch dem Staat circa 3 Millionen erspart worden wärm. Und wenn die Petenten am Schluffe ihrer Ein-
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