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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,3
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028444Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028444Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028444Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-05-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll56. Sitzung 1807
- Protokoll57. Sitzung 1873
- Protokoll58. Sitzung 1903
- Protokoll59. Sitzung 1943
- Protokoll60. Sitzung 1979
- Protokoll61. Sitzung 2011
- Protokoll62. Sitzung 2069
- Protokoll63. Sitzung 2115
- Protokoll64. Sitzung 2125
- Protokoll65. Sitzung 2143
- Protokoll66. Sitzung 2149
- Protokoll67. Sitzung 2159
- Protokoll68. Sitzung 2163
- Protokoll69. Sitzung 2165
- Protokoll70. Sitzung 2181
- Protokoll71. Sitzung 2185
- Protokoll72. Sitzung 2227
- Protokoll73. Sitzung 2239
- Protokoll74. Sitzung 2249
- BandBand 1917/18,3 -
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(«bgeordneter Günther.) Sächsischen Eisenbahnbeamtenschaft kennen zu lernen, und es folgt dann die Eingabe der sächsischen Eisenbahnbedienfteten und die Eingabe des Deutschen Eisenbahnerverbandes. Also auch hier kann man sich aus dem Berichte selbst unterrichten, ohne daß man die Petition selbst in die Hand bekommen hat. Ich möchte auch hierbei die Bitte an die Königliche Staatsregierung richten, diese Petitionen in wohl wollende Kenntnis zu nehmen, beziehungsweise in Erwägung zu ziehen. Nun hat der Herr Kollege Castan den Antrag gestellt, in Kap. 16 unter Tit- 7 Pos. 1 Nr. 75 und 76 die Ziffer 1500 mit 1800 und die Ziffer 75 mit 100 zu vertauschen, d. h. daß das Endgehalt der Bahnwärter und Rottenführer von 1500 auf 1800 M. hinaufgesetzt wird und die Aufrückungsbeträge nicht 75, sondern 100 M. betragen sollen. Wir haben gegen diesen Antrag materiell nichts einzuwenden, nur formell erheben sich Bedenken. Materiell sind wir mit der Hinaufziehung bis auf 1800 M. einver standen, obwohl der Sächsische Eisenbahnerverband in seiner Bittschrift für die Rottenführer und Bahn wärter die Erhöhung des Endgehaltes nur bis auf 1700 M. verlangt. Ich glaube, man braucht über die Wünsche der Bahnwärter und Rottenführer selbst N nicht hinauszugehen. Es müßte also festgestellt wer den, was in der betreffenden Petition der Rotten führer und Bahnwärter eigentlich richtig ist. In einem Briefe, den wir auch aus den Kreisen der Rottenführer bekommen haben, ist nicht klar zu er sehen, wieweit diese Herren wünschen, ihren Höchst gehalt festgesetzt zu sehen. Jedenfalls möchte die Frage von der Königlichen Staatsregierung geprüft werden. Meine Herren! Wenn wir auch materiell gegen den Antrag Castan nichts einzuwenden haben und für ihn stimmen, so ergeben sich doch formelle Bedenken insofern, als hier eine Beamtengruppe herausgegriffen wird und hier Vorschläge gemacht werden, das Endgehalt hinaufzusetzen. Wir würden gewiß zufrieden sein, aber ich meine, die vielen anderen Beamtenkatrgorien, denen wir bis jetzt ge sagt haben: haltet eure Wünsche zurück, die Besol dungsordnung kommt, und dann werden auch eure berechtigten Wünsche, namentlich die Besserung der Gehaltsbezüge erfüllt werden, diese werden sich zu rückgesetzt fühlen, wenn wir eine einzelne Beamten kategorie herausgreifen und unser Wohlwollen in der Form eines Antrages verdichten, der nur eine einzige Beamtenkategorie betrifft und die andern - außer Beachtung läßt. Das würde immerhin sehr M bedenklich sein, weil dadurch eine berechtigte Unzu friedenheit bei den vielen anderen Beamtengruppen ausgelöst werden könnte. Meine Herren! Daß diesmal auch Wünsche von Oberräten der Staatseisenbahnverwaltung vor liegen, kann man ihnen wirklich nicht verdenken. Die Zurücksetzung in den Beförderungsverhältnissen gegenüber den juristischen Oberräten ist kaum zu glauben, wenn man die Unterlagen durchsieht, die auch mir seinerzeit zugegangen sind. Hier muß eine gründliche Remedur eintreten und eine paritätische Handhabung bei der Beförderung der technischen Oberräte Platz greifen. (Sehr richtig!) Die einzelnen Unterschiede bei der Beförderung der bautechnischen Oberräte gegenüber den juristischen Oberräten weisen zuungunsten der ersteren gegen über den letzteren durchschnittlich einen Unterschied bis zu 17,7 Jahren auf. Um eine so große Spanne Zeit bleiben die bautechnischen Oberräte gegenüber den juristischen Ober räten in der Beförderung zurück. Daß das nicht richtig ist, daß das hätte längst beanstandet und korrigiert werden müssen zugunsten der zu- rückgesetzten technischen Oberräte, ist wohl ohne weiteres zuzugeben. (Sehr richtig! links.) Meine Herren! Sachsen muß bei der Neuregelung des Friedensfahrplanes, von dem heute wiederholt gesprochen worden ist, in seinem Interesse im Durch gangsverkehr und im Hinblick auf günstigere Anschluß verbindungen berücksichtigt werden. Das hängt natürlich nicht von dem Willen der sächsischen Eisen bahnverwaltung, von dem Willen der Königlichen Staatsregierung ab, sondern das beruht auf Ver einbarung mit anderen deutschen Eisenbahnverwal tungen. Man kann sich aber der Hoffnung hingeben, daß es da zu einem befriedigenden Ausgleich und zu einer Berücksichtigung unserer berechtigten Wünsche kommen dürfte. Jedenfalls möchten aber die Vor arbeiten hierzu ohne Versäumnis schon jetzt gemacht werden. Die Einschränkungen nun, die bezüglich des Per sonenverkehrs eingeführt worden sind, möchten sobald wie möglich beseitigt werden. Es muß eben alles, was während der Kriegsjahre als Kriegsmaßnahme - verfügt und eingeführt worden ist, wieder verschwinden.
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