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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,1
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028445Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028445Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028445Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 47
- Protokoll5. Sitzung 65
- Protokoll6. Sitzung 147
- Protokoll7. Sitzung 237
- Protokoll8. Sitzung 283
- Protokoll9. Sitzung 295
- Protokoll10. Sitzung 321
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 343
- Protokoll13. Sitzung 399
- Protokoll14. Sitzung 431
- Protokoll15. Sitzung 435
- Protokoll16. Sitzung 455
- Protokoll17. Sitzung 481
- Protokoll18. Sitzung 551
- Protokoll19. Sitzung 603
- Protokoll20. Sitzung 609
- Protokoll21. Sitzung 621
- Protokoll22. Sitzung 683
- Protokoll23. Sitzung 719
- Protokoll24. Sitzung 761
- Protokoll25. Sitzung 809
- Protokoll26. Sitzung 841
- Protokoll27. Sitzung 885
- BandBand 1917/18,1 -
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II. K. 18. Sitzung, am 23. Januar 1918 579 (Sekretär Koch.) 600 M. besteht? Das ist doch wahrlich nicht nötig. Die Kammer hat es auch einstimmig anerkannt, und es ist auch von der Ersten Kammer, soviel ich weiß, anerkannt worden. Und doch wird immer diese kleine Aufbesserung nicht durchgefühlt. Es handelt sich im ganzen, glaube ich, um 40000 M. im Etat. Also, wenn auch jetzt im Kriege möglichste Sparsamkeit obwalten soll, so kann man dvch gerade auch wieder auf die Teuerung hmwetfen, die es angebracht erscheinen läßt, daß diese Leute endlich etwas aujgebessert werden. Der Grundsatz, das will ich hier einschieben, daß über haupt keine Änderung der Be;otdungsordnung' während des Krieges stattfinden soll, läßt sich meiner Meinung nach nicht ausrechterhalten, wo eben solche Ungerechtig keiten vortiegen. Man hat seinerzeit vor dem Kriege auch davon gesprochen, wir wollen keine einzelne Durchbrechung der Besoldungsordnung vornehmen. Das hat namentlich die Regierung im Anfang fcharf vertreten. Dann kam aber doch eine nach der anderen — ich erinnere an die Oberlandes- geiichtsräte —, da hat man eine Änderung vorgenommen. Dann sind weitere Durchbrechungen erfolgt. Als nun der Krieg kam, gewiß, da sagte man: wir wollen das zurück stellen. Wir haben aber nun bereits die zweite Finanz« Periode vor uns, und da geht es doch nicht mehr, daß man derartige Ungerechtigkeiten immer weiter hinausschiebt, jo M daß schließlich ein großer Teil derer, die vielleicht einen Anspruch darauf haben, in den Ruhestand tritt oder dar über stirbt. Ich meine also, aus diesen Gründen müßte man davon abgehen, überhaupt keine Durchbrechung der Besoldungsordnung während des Krieges vornehmen zu wollen; man müßte es jedenfalls dort tun, wo die Ge rechtigkeit es unbedingt verlangt. Ähnlich liegt es ja nun auch hinsichtlich derjenigen nicht akademisch gebildeten Seminarlehrer, die bereits vor 10 Jahren etwa mit ihrer Petition gekommen sind und sie bis heute noch nicht erfüllt sehen. Hier liegen die Dinge eigentlich noch etwas krasser. Der Herr Kultus minister hatte es ausdrücklich zugesagt, wenigstens einem gewissen Teile dieser Herren eine Zulage zuzubilligen; er hatte allerdings nur in Aussicht genommen solche Lehrer, die vor dem Jahre 1898 angestellt worden waren. Wenn inan nun bedenkt, daß im Durchschnitt das Dienstalter 40 Jahre betrügt, so waren die vor 1898 Angestellten im Durchschnitt etwa 20 Jahre schon im Dienst. Nun sind seitdem wieder 20 Jahre vergangen. Ja, meine Herren, wenn man diese Zusage jetzt nicht erfüllt, dann sterben die Leute alle weg, und wenn dann später einmal die Summe in Kap. 95 eingestellt werden wird, dann wird einmal im Rechenschaftsbericht gesagt werden müssen: Die Summe konnte nicht ausgezahlt werden, weil die Be treffenden alle gestorben oder in Ruhestand getreten sind, «z) So wird es schließlich werden. Ich bitte daher noch ein mal darum, daß mau diesen Grundsatz verläßt, daß wäh rend des Krieges keine Änderung der Besoldungsordnung vorgenommen wird. Man hat wohl auch gesagt, es wäre das Kultusmini sterium weniger schuld daran als das Finanzministerium, weil ja der Finanzminister das Recht hat, gegen gewisse Einstellungen Widerspruch zu erheben. Das trifft aber dann nicht zu, wenn Anträge der Stände auf Erhöhung irgendeines Titels vorliegen. Das ist hier der Fall. Also der Widerspruch des Finanzminislers, wenn er etwa vor handen sein sollte, würde hier nicht ausreichen. (Abgeordneter Günther: Es kommt anch das Gesamt ministerium in Frage!) Dann wende ich mich zu der Petition der Realschul lehrer, wie überhaupt der Lehrer an den höheren nicht staatlichen Schulen. Auch sie ist von den Herren Vor rednern bereits im günstigen Sinne behandelt worden; ich schließe mich im allgemeinen ihren Ausführungen an. Auch hier muß mau sich einmal wieder in die Lage der Lehrer z. B. einer kleinen Stadt versetzen: Die Geistlichen bekom men die Teuerungszulage, alle staatlichen Beamten be kommen sie, die Volksschullehrer bekommen sie vielleicht auch, zumal hier der Staat Zuschüsse gibt, und nur ge- rade die Lehrer an den höheren städtischen Schulen be kommen sie nicht. Das, meine Herren, ist eine Lage, die natürlich in den beteiligten Kreisen zur Verbitterung führen muß. Die Regierung hat es, wie schon Herr Abgeordneter vr. Seyfert ganz richtig ausführte, in der Hand, hier einen stärkeren Druck auszuüben. Man sieht eben, daß schließlich die Anregung, die das Mini sterium erfreulicherweise gibt, nicht von allen befolgt wird; wenn eben eine Gemeinde hartnäckig ist, dann bleibt sie hartnäckig trotz des Kultusministeriums, und da muß man schließlich doch etwas deutlicher werden. Wir haben es ja erlebt bei den Volksschulgemeinden; da war es dieselbe Sache: einige Gemeinden wollten sich eben unter keinen Umständen fügen. Die Kammer hat damals bereits ein stimmig beschlossen, daß für den Fall, daß das weiterhin geschieht, gesetzliche Bestimmungen erlassen werden. Die Gemeinden können also dazu gezwungen werden. Man sieht schließlich keinen Grund ein, warum das nicht auch hier geschehen soll, zumal doch der Staat den betreffenden Schulen Unterstützungen gewährt. Es hat das aber auch noch weitere Unzuträglichkeiten im Gefolge, z. B. bei Versetzungen. Es kommt eine der artige Schule in die Lage, neue Kräfte anstellen zu müssen. Wenn nun die betreffende Gemeinde keine Teuerungszu-
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