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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,2
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028446Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028446Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028446Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll28. Sitzung 945
- Protokoll29. Sitzung 981
- Protokoll30. Sitzung 1017
- Protokoll31. Sitzung 1055
- Protokoll32. Sitzung 1107
- Protokoll33. Sitzung 1127
- Protokoll34. Sitzung 1139
- Protokoll35. Sitzung 1169
- Protokoll36. Sitzung 1189
- Protokoll37. Sitzung 1219
- Protokoll38. Sitzung 1229
- Protokoll39. Sitzung 1259
- Protokoll40. Sitzung 1277
- Protokoll41. Sitzung 1323
- Protokoll42. Sitzung 1375
- Protokoll43. Sitzung 1387
- Protokoll44. Sitzung 1399
- Protokoll45. Sitzung 1429
- Protokoll46. Sitzung 1439
- Protokoll47. Sitzung 1461
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1495
- Protokoll50. Sitzung 1511
- Protokoll51. Sitzung 1591
- Protokoll52. Sitzung 1615
- Protokoll53. Sitzung 1655
- Protokoll54. Sitzung 1699
- Protokoll55. Sitzung 1743
- BandBand 1917/18,2 -
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II. K. 28. Sitzung, am 14. Februar 1918 969 tStaalsminister vvr. Beck.) AuS demselben Gmnde hat sich auch die Erste Kammer, wie der Herr Berichterstatter schon mit Recht ausgeführt hat, in ihrer Sitzung vom 17. Januar dieses Jahres auf einen anderen Standpunkt gestellt als Ihre verehrte Deputation. Der Herr Berichterstatter der Ersten Kammer hat darauf hingewiesen, daß der Gesuchsteller, wie eS vielfach auch sonst der Fall ist, wo am Heimatsorte kein Unterkommen in einer höheren Bildungsanstalt möglich ist, sich mit anderen Mitteln begnügen müsse. Er hat ferner bemerkt, daß, wenn jetzt den Mädchen, die zu Ostern die Reifeprüfung an der höheren Mädchenschule in Dresden ablegen werden, der Zugang zur Oberreal schule gestattet wird, dann auch seine Tochter von dieser Erlaubnis Gebrauch machen könne. Ich muß bei dem Hinweis auf die Entstehung von § 25 und auf die nicht erwünschten Folgen der. Durch löcherung des Kompromisses doch diesen Gedanken für den richtigen halten und den in der Ersten Kammer als gangbar bezeichneten Weg dem Gesuchsteller empfehlen und kann infolgedessen nur die Stellung einnehmen, die innerhalb der Deputation mein Vertreter bereits bekun det hat. Vizepräsident vr. Spietzr Die Aussprache ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. cs) Berichterstatter Abgeordneter Singer: Der Herr Kultusminister hat gesagt, daß es Schwierigkeiten mache, ein Gesetz, das einmal Gesetz ist, zu durchbrechen. ES ist doch aber ein Ausnahmegesetz und bleibt Aus nahme. Sein Wort „ohne weiteres könnte die Regierung nicht zustimmen" läßt mir noch einige Hoffnung, und ich glaube, daß wir doch im Vereinigungsverfahren die Angelegenheit unter Dach bringen. Vizepräsident vr. Spiest: Wir kommen zur Ab stimmung. Ich frage die Kammer: Will sie in teilweiser Übereinstimmung mit der Ersten Kammer beschließen: 1. die Königliche Staatsregierung zur Bewilli gung einer Ausnahme von der Vorschrift in 8 25 Abs. 2 des Gesetzes über das höhere Mädchenbildungswesen vom 16. Juni 1910 in dem Sinne zu ermächtigen, daß Mädchen, die an einer höheren Mädchenschule der Stadt Dresden im Jahre 1918 die Abgangs prüfung (Reifeprüfung) bestehen, in die drei Oberklassen der Oberrealschule zu Dresden ausgenommen werden können? Einstimmig. 2. die Petition des Heinrich Boden und Ge-sy) nossen durch den unter 1 gefaßten Beschluß für erledigt zu erklären? Einstimmig. 3. aber die Petition des Rechtsanwalts Anton für den Zivilingenieur Mehl in Dresden der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung zu geben? Gegen 10 Stimmen. Es ist der Entwurf zu einer Ständischen Schrift eingegangen, ich bitte ihn zu verlesen. (Sekretär vr. Schanz verliest die Ständische Schrift über das Königliche Dekret Nr. 13, den Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Einkommensteuergesetzes betreffend.) Genehmigt die Kammer die Vollziehung dieser Ständischen Schrift durch den Herrn Präsidenten? Einstimmig. Punkt 3 der Tagesordnung: Schlustberatung über den mündlichen Bericht der Gesetzgebungs deputation über den Antrag Brodaus und Ge nosten, betreffend die Erhebung von Grund steuern und Besttzwechselabgaben durch die israelitischen Religtonsgemeinden. (Drucksache Nr. 102.) D) Berichterstatter Herr Abgeordneter vr. Kaiser. Ich eröffne die Debatte und gebe ihm das Wort. Berichterstatter Abgeordneter vr. Kaiser: Meine Herreni Das sächsische Kirchensteuergesetz vom 11. Juli 1913 enthält den Grundsatz, daß Personen, die dem Bekenntnis der Kirche nicht angehören, zu deren Steuern nicht herangezogen werden können. Dieser Grund satz ist in 88 ? und 13 bezüglich der Besitzwechselabgabe und der Grundsteuern eingeschränkt. Danach genießen nur solche Andersgläubige diese Befreiung, die einer Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören, der im Königreich Sachsen das Recht zur Erhebung öffentlicher Steuern gesetzlich verliehen worden ist und die von diesem Recht auch für ihre Mitglieder tatsächlich Gebrauch macht. Die Israeliten des Königreichs Sachsen sind durch das Gesetz vom 10. Juni 1904 in Religionsgemeinden zusammengeschlossen worden, denen das Recht der Er hebung öffentlicher Steuern verliehen worden ist. Zwei von den zurzeit bestehenden acht Gemeinden, nämlich Chemnitz und Dresden, haben der Aufsichtsbehörde Nach träge zu ihren Steuerordnungen eingereicht, in denen die Erhebung von Besitzwechselabgaben und Grundsteuern vorgesehen ist. Die israelilische Religionsgemeinde Plauen 11. K. (1. Abonnements 138
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