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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,2
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028446Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028446Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028446Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll28. Sitzung 945
- Protokoll29. Sitzung 981
- Protokoll30. Sitzung 1017
- Protokoll31. Sitzung 1055
- Protokoll32. Sitzung 1107
- Protokoll33. Sitzung 1127
- Protokoll34. Sitzung 1139
- Protokoll35. Sitzung 1169
- Protokoll36. Sitzung 1189
- Protokoll37. Sitzung 1219
- Protokoll38. Sitzung 1229
- Protokoll39. Sitzung 1259
- Protokoll40. Sitzung 1277
- Protokoll41. Sitzung 1323
- Protokoll42. Sitzung 1375
- Protokoll43. Sitzung 1387
- Protokoll44. Sitzung 1399
- Protokoll45. Sitzung 1429
- Protokoll46. Sitzung 1439
- Protokoll47. Sitzung 1461
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1495
- Protokoll50. Sitzung 1511
- Protokoll51. Sitzung 1591
- Protokoll52. Sitzung 1615
- Protokoll53. Sitzung 1655
- Protokoll54. Sitzung 1699
- Protokoll55. Sitzung 1743
- BandBand 1917/18,2 -
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(Abgeordneter Winkler.) den allergrößten Unmut Hervorrufen. Mir liegt hier ein Fall aus dem Bezirk Zittau vor. Auf der einen Seite schreibt das Kriegsfürsorgeamt des StadtratS zu Zittau an eine Arbeiterfrau, daß die Bedürftigkeit nicht anerkannt werde und daß infolgedessen auch die Unterstützung nicht gewährt werde, während man einer Landwirtsfrau die Unterstützung nicht versagt. Wir werden dafür sorgen müssen, daß gerecht und gleicherweise verfahren wird. Wenn man wenigstens von seilen der Staatsregierung dafür sorgen wollte, daß die Bedürftigkeit nur nach der Richtung hin angezweifelt würde, daß man mindestens noch die Reichsunterstützung zahlte! Aber wir sehen, daß man rücksichtslos auch die Reichs unterstützung entzieht. Wir verlangen, daß die Bezirks verbände und die Kommunalverbände, die diese Unkosten auch zu einem großen Teile bewilligt erhalten, nach ge rechteren Grundsätzen vorgehen, daß sie die Bedürftigkeits frage nicht mehr in dieser rigorosen Weise auslegen, daß die Königliche Staatsregierung den Verbänden anheim gibt, die Bedürftigkeitsfrage nur so in Anwendung zu bringen, daß ein auskömmliches Einkommen auch den Kriegerfrauen gewährleistet werden muß. Man soll nicht sagen, wenn jemand 130 M. oder, wie es in Werdau- Crimmitschau geschehen ist, 20 M. in der Woche verdient, dann sei eine Unterstützung nicht mehr notwendig. (Bravo! links.) Präsident: Diese Frage gehört eigentlich nicht zum » heutigen Gegenstand unserer Beratung. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter verzichtet. Wir kommen zur Abstimmung. Will die Kammer beschließen: nach der Vorlage die Ausgabe in Tit. 2 des außerordentlichen Staatshaushaltsplanes auf die Jahre 1918 und 1919 als Zuschüsse zu den Reichsbeihilfen für Kriegswohlfahrtspflege an die Bezirksverbände und die Gemeinden mit 20250000 M. zu bewilligen? Einstimmig. Punkt 7 der Tagesordnung: Schlutzberatimg über den mündlichen Bericht der Finanzdepu tation U über das Königliche Dekret Nr. 8, die Einnahmen nnd Ausgaben bei dem Domäncnstock in den Jahren 1915 und 1916 betreffend. (Drucksache Nr. 232.) Berichterstatter Herr Abgeordneter Rentsch. Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Be richterstatter das Wort. ll. K. (L. Abonnement.) Berichterstatter Abgeordneter Rentsch: Meine (H Herren! Die im Königlichen Dekret Nr. 8 enthaltenen Einnahmen und Ausgaben bei dem Domänenstock in den Jahren 1915 und 1916 zerfallen wie gewöhnlich in solche beim Domänengute und in solche beim Staatsgute, das nicht zum Domänen gute gehört. Bei ersteren sind 50, bei letzteren nur 47 Veränderungen zu verzeichnen. Die selben sind zum größten Teil so unerheblicher Natur, daß keinerlei allgemeines Interesse und kein Grund vorliegt, dieselben zu erwähnen. Es handelt sich manchmal nur um einige Quadratmeter Veränderungen. Aus den dem Dekret beigefügten Tabellen geht hervor, daß grundsätzlich an der Verbesserung der Grundstücke und deren Grenzen festgehalten und zugleich eine Vermehrung der forstwirt schaftlichen Flächen soviel als möglich erstrebt wird, was nur gebilligt werden kann. Der Bestand des gesamten Domänenstocks beträgt am Jahresschluß 1916 2 739 011 M. 67 Pf. und hat sich gegen die Vorperiode nur unwesentlich erhöht. Domänengrundstücke sind zusammen 1 Im 9,61 n für 66868 M. 91 Pf. und Forstgrundstücke 22 Im 17,17 a für 260437 M. 61 Pf. verkauft worden. Dagegen wurden 11ra 14,7 L Grundstücke zum Domänengut erworben und dafür, wie auch für Neubauten und Verbesserungen 43948 M. 97 Pf. verausgabt, während 12 Im 28,27 a Forstgrundstücke erworben und 105800 M. 38 Pf. dafür D) ausgegeben wurden. Die beabsichtigte Herstellung einer Stammgleisanlage auf dem zum Kammergut Ostra gehörigen Gelände ver anlaßte die Deputation, die Regierung um nähere Aus kunft darüber und um Vorlegung eines Lageplanes zu bitten, worauf folgendes Schreiben des Königlichen Finanz ministeriums vom 24. April bei der Deputation einging: „Unter Bezugnahme auf die Niederschrift über die Sitzung der Finanzdeputation L vom 23. April 1918 beehrt sich das Finanzministerium zu dem Anhänge des Königlichen Dekrets Nr. 8, Einnahmen und Aus gaben bei dem Domänenslock in den Jahren 1915 und 1916 betreffend, folgendes erläuternd zu bemerken: Das zum Kammergut Ostra gehörige Gelände zwischen Hamburger und Bremer Straße in Dresden- Friedrichstadt eignet sich wegen der Nähe des König- Albert-Hafens und des Güterbahnhofs Dresden-Friedrich stadt besonders zur Vermietung oder Veräußerung für gewerbliche Betriebe mit Gleisanschluß. Die im Anhänge des Dekrets Nr. 8 erwähnte Stammgleisanlage soll dazu dienen, die Herstellung von Zweiggleisanschlüssen für dieses Gelände und nach Befinden auch eines Teils des zum Kammergut Ostra gehörigen Geländes nördlich der Bremer Straße und westlich der Friedhöfe zu ermöglichen. Wie sich aus dem Anhänge zum Königlichen Dekret Nr. 8 ergibt, war die ursprünglich für die Jahre 1914 244
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