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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917,2
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028449Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028449Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028449Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll26. Sitzung 783
- Protokoll27. Sitzung 837
- Protokoll28. Sitzung 867
- Protokoll29. Sitzung 879
- Protokoll30. Sitzung 917
- Protokoll31. Sitzung 923
- Protokoll32. Sitzung 931
- Protokoll33. Sitzung 957
- Protokoll34. Sitzung 979
- Protokoll35. Sitzung 1059
- Protokoll36. Sitzung 1071
- Protokoll37. Sitzung 1085
- Protokoll38. Sitzung 1147
- Protokoll39. Sitzung 1177
- Protokoll40. Sitzung 1189
- Protokoll41. Sitzung 1201
- Protokoll42. Sitzung 1239
- Protokoll43. Sitzung 1285
- Protokoll44. Sitzung 1315
- Protokoll45. Sitzung 1369
- Protokoll46. Sitzung 1399
- Protokoll47. Sitzung 1445
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1527
- BandBand 1915/1917,2 -
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1006 II. K. 34. Sitzung, am 15. März 1916 (Abgeordneter Günther.) in Eisenbahnbetrieben beschäftigten Arbeiter. Meine Herren! So vernünftig haben wir die Herren schon srüher eingeschätzt; wir brauchten nicht erst die Er fahrungen im Kriege zu sammeln. Aber es geht trotzdem nicht an, daß ein derartiges Streikrecht für die Arbeiter im Staatsbetriebe zugebilligt werden könnte. Das ganze Volk, glaube ich, würde sich gegen ein derartiges Streikrecht wenden. Was wir im Interesse der im Staatsbetrieb be schäftigten Arbeiter wollen, das haben wir mit unseren Vorschlägen am 11. Februar 1914 durch den Herrn Kollegen Bär aussprechen lassen. Ich verweise aus drücklich auf unseren damaligen Antrag und auf die dazu von Herrn Abgeordneten Bär gegebene Begrün dung. Jedenfalls aber darf den Staatsarbeitern der Zusammenschluß zu Berufsvereinen weder verboten noch beeinträchtigt werden. Ich glaube, man geht auch zu weit, wenn man sagt, der Berufsverein vertritt das Streikrecht, infolgedessen dürfe niemand beitreten. Meine Herren! Der Beitritt an und für sich wäre meiner Ansicht nach von der Staatsregierung nicht zu verbieten, (Sehr richtig!) sondern erst dann, wenn da von dem Streikrecht Ge brauch gemacht würde, denn die Staatsarbeiter wissen, daß der Staat nicht dulden kann, daß von dem Streik- recht als letztes Mittel Gebrauch gemacht werden könnte. Gegenüber dem Staat als Arbeitgeber müssen sie auch die Folgen tragen, wenn sie dagegen etwa ver stoßen sollten. Jedenfalls steht das eine fest, daß das allgemeine Staats- und Volksinter esse über dem Streikrecht stehen muß. (Sehr richtig! in der Mitte und rechts.) Ich möchte nur anheimgeben, hinauszugehen und unseren Volksgenossen zu sagen, daß man den Staats arbeitern ein Streikrecht einräumen wolle, wodurch eines Tages der gesamte Eisenbahnverkehr stocken würde. Man sage den Staatsbürgern, daß dann die Werk stätten der Gewerbtreibenden und Fabriken keine Roh- und Betriebsstoffe bekommen könnten. Man sage allen draußen im Lande, daß die Lebensmittelzufuhr, die Verteilung stocken oder auch aufhören müßte. Meine Herren! Wenn man das alles offen und ehrlich, ohne jede Verklausulierung draußen im Lande erzählen würde, dann würde man eine Antwort darauf bekom men, die diejenigen, die das Streikrecht hier geschaffen hätten, in ihrem ganzen Leben niemals vergessen würden. Ich möchte aber noch betonen, daß wir die Bevor mundung der Staatsarbeiter, wenn sie wie andere Staatsbürger von Rechten der Staatsbürger Gebrauch (y machen wollen, aufs allerschärfste mißbilligen. Soweit mir bekannt, wünschen die Staatsarbeiter ein Streik recht nicht. Auch als letztes Mittel ist es zu verbieten, wie ich schon sagte. Nun wäre es zwar möglich, daß der eine oder andere Staatsarbeiter darüber anders dächte, aber wie schon Kollege vr. Seyfert ganz richtig bemerkte, ist, wie er glaubt, die große Mehrheit der Staatsarbeiter von der Ansicht durchdrungen, daß es nicht im Interesse der Allgemeinheit und des gesamten Staatsbetriebes liegt, ein solches Recht überhaupt zu erlangen. Man sage nicht, soweit brauche es nicht zu kommen, daß man davon im allgemeinen Gebrauch machen würde. Meine Herren! Wenn einmal das Streikrecht anerkannt ist, so ist das ein Recht, von dem dann von Rechts wegen auch Gebrauch gemacht werden darf. Zum Schlüsse habe ich noch zu sagen: Wird davon Gebrauch gemacht, so können und werden Zustände eintreten, wie sie hier nur angedeutet wurden und wie sie kein Staat wirtschaftlich und verkehrspolitisch, ganz besonders aber nicht im nationalen Interesse, ertragen könnten. (Bravo! in der Mitte untr bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) M Präsident: Ehe ich das Wort weitergebe, möchte ich dieTagesordnüngfürmorgenverkünden,damit sie gedruckt werden kann. Die Sitzung soll morgen, Donnerstag den 16. März 1916, vormittags ^12 Uhr stattfinden mit der Tages ordnung: 1. Schlußberatung über den schriftlichen Bericht der Rechenschafts-Deputation über den An trag der Mgeordneten Castan und Genossen auf Aufhebung der Umsatzsteuer. (Drucksache Nr. 227.) 2. Schlußberatung über den mündlichen Bericht der Beschwerde- und Petitions-Deputation, die Beschwerde beziehentlich Petition des Hermann Müller in Burkersdorf, die Bean standung der Gemeinderatswahl in Burkers dorf und die Rückerstattung von Kosten im Verwaltungsgerichtsverfahren betreffend. (Drucksache Nr. 232.) 3. Schlußberatung über den mündlichen Bericht der Beschwerde- und Petitions-Deputation über die Petitton der früheren Hebamme Matte Auguste Weise in Aue (Erzgeb.),
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