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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917,2
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028449Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028449Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028449Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll26. Sitzung 783
- Protokoll27. Sitzung 837
- Protokoll28. Sitzung 867
- Protokoll29. Sitzung 879
- Protokoll30. Sitzung 917
- Protokoll31. Sitzung 923
- Protokoll32. Sitzung 931
- Protokoll33. Sitzung 957
- Protokoll34. Sitzung 979
- Protokoll35. Sitzung 1059
- Protokoll36. Sitzung 1071
- Protokoll37. Sitzung 1085
- Protokoll38. Sitzung 1147
- Protokoll39. Sitzung 1177
- Protokoll40. Sitzung 1189
- Protokoll41. Sitzung 1201
- Protokoll42. Sitzung 1239
- Protokoll43. Sitzung 1285
- Protokoll44. Sitzung 1315
- Protokoll45. Sitzung 1369
- Protokoll46. Sitzung 1399
- Protokoll47. Sitzung 1445
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1527
- BandBand 1915/1917,2 -
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(Abgeordneter Wittig.) l^> vielmehr dahin zu wirken, daß den entlegenen Teilen des Landes, denen jetzt vielfach der Bezug von Strom nur zu teueren Preisen möglich ist, durch die Vorteile der Großerzeugung billigerer Strombezug ermöglicht wird und die großen Unterschiede zwischen dem Strompreis der Großindustrie und des Handwerks soweit als möglich beseitigt werden. Gemeinden und Gemeindeverbände, die bei der Art der Verbindung zwischen Staat und Gemeinde ein unmittelbares Glied des Staates bilden, erhoffen für den Fall der Erledigung der Aufgabe durch den Staat, daß sie in ihrer bisherigen Selbständigkeit, wie auch schon von dem Herrn Kollegen vr. Böhme ausgesprochen wor den ist, in keiner Hinsicht geschmälert werden und ihr für den Absatz des Stromes in Betracht kommendes bisheriges Interessengebiet weder räumlich noch in seiner inneren Ausgestaltung beeinträchtigt wird. Wenn nun vorhin der Herr Kollege vr. Mehnert bei Behand lung dieses Punktes die Frage gestreift hat, ob die Zwangsenteignung bestehender Gemeinde- und Ge meindeverbandswerke oder Teile derselben durch den Staat erfolgen könnte, so stehe ich in dieser Hinsicht, schon nach dem Inhalt der Denkschrift, auf einem ver neinenden Standpunkt. Ich habe bisher angenommen— und glaube, mit dieser Annahme wohl auch auf dem W richtigen Wege zu sein —, daß Gemeinden und Ge meindeverbänden gegenüber die Erwerbung der Werke oder auch nur von Teilen solcher nur aus Grund güt licher Vereinbarung zwischen Staat und Gemeinde oder Gemeindeverband erfolgen kann. Ich würde daher der Königlichen Staatsregierung außerordentlich dank bar sein, wenn sie, schon zur Vermeidung von Mißverständnissen, bereit sein würde, möglichst bald, vielleicht noch heute, in dieser Hinsicht eine bün dige Erklärung hier abzugeben. Wenn, meine Herren, unter Leitung der Königlichen Staatsregierung Staat und Ge meinden in dem Bestreben, durch die Versorgung des Landes mit Elektrizität die wirtschastlichen Verhält nisse zu heben und dem Allgemeinwohl zu dienen, gegenseitig Hand in Hand gehen, dann wird — das ist meine vollste Überzeugung — die Lösung dieser für das ganze Land so außerordentlich wichtigen Frage gewiß eine segensreiche sein. Darüber, meine Herren, ist ja kein Zweifel, daß dem Staat schon durch den Besitz der erworbenen ausgedehnten Kohlengebiete gegenüber dem Elektro- verbande außerordentliche Vorteile und Machtmittel zur Verfügung stehen; Mittel, meine Herren, an die der Elektroverband in absehbarer Zeit gar nicht denken kann. Unter solchen Umständen hoffe ich, daß sich eine Mehrheit in der Kammer für die Übertragung der Sache auf den Staat finden wird. Wir können alle der Überzeugung sein, daß, wie ich schon vorhin aus sprach, bei der äußerst wichtigen, für unser ganzes wirtschaftliches Leben so hoch bedeutsamen Angelegen heit nur der Staat, der über den Beteiligten steht, die richtige Stelle sein wird. Was nun, meine Herren, den in der Denkschrift als Anlage 13 —hier ist schon die Zahl eine ominöse! — (Heiterkeit.) angefügten Vertrag mit der Elektrizitätslieferungs- Gesellschaft anbelangt, so teile auch ich die Anschauung, daß es aus den verschiedensten Gründen, auf die ich hier nicht näher eingehen will, gut sein wird, wenn der Vertrag nicht perfekt wird, wenn der Ver trag bis auf weiteres wenigstens nicht zur Annahme gelangt. Erfreulich ist, aus der Denkschrift ersehen zu können, daß unser engeres Vaterland Sachsen in der Erzeugung der Elektrizität der Durchschnittsziffer des Reiches weit vorausgeeilt ist, und wir hoffen und wünschen, daß, wenn die Angelegenheit in die Bahnen, in die sie der Staat bringen will, gebracht sein wird, sie dann auch für unser Land Vorteile bringen wird. (Lebhaftes Bravo! rechts.) Vizepräsident Fraßdorf: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Nitzsche (Dresden). Abgeordneter Nitzsche (Dresden): Meine Herren! Als der Herr Finanzminister vorhin einleitend die Denkschrift begründete, hat er an die Spitze seiner Aus führungen auch den Satz gestellt, die staatliche Rege lung und die staatliche Organisation der Elektrizitäts versorgung sei jeder anderen vorzuziehen, und er hat mit diesem Ausspruch ganz besonders den Beifall auf verschiedenen Seiten des Hauses gefunden. Auch wir stimmen im allgemeinen diesem Satze zu und sind durchaus der Ansicht, daß die staatliche Regelung im allgemeinen da, wo sie möglich ist, durchaus die beste ist, ja wir sind der Meinung, daß sie noch auf ganz andere Gebiete ausgedehnt werden könnte, als es seit her der Fall gewesen ist. Überall da, wo sich ein Be darf für alle geltend macht, der in einheitlicher, groß zügiger Weise gedeckt werden kann, liegt nach unserer Meinung eine Aufgabe für die staatliche Versorgung vor. Namentlich darüber besteht für uns kein Zweifel, daß die Staatsregie vorzuziehen sei gegenüber dem Privatunternehmer:, also wenn es sich darum han delt, die Deckung eines Bedarfs der privaten Ausbeu-
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