Die gesamte Bauanlage zerfällt nun nach dem Bauplan in A. das Hauptgebäude, B. das Übungsschulgebäude mit der Direktorwohnung, C. das Turnhallengebäude, D. den Verbindungsgang zwischen Hauptgebäude und Übungsschulgebäude, E. den Verbindungsgang zwischen Übungsschulgebäude und Turnhallengebäude, F. die Nebenanlagen, bestehend aus dem Turnplatz, den Scliiilergärten, den Gärten für den Direktor, den Hausmeister und den Heizer, den Höfen, der Klärgrubenanlage, den Schleusen, Gas- und Wasserleitungen usw. A. Das Hauptgebäude. Dasselbe liegt mit seiner Vorderfront an der Strasse 2, also nach Osten, ist von derselben um 8,75 m bez. 9,75 m abgerückt und besteht aus dem Mittelbau und zwei anschliessenden Vorderflügeln, an welche sich je 2 Seitenflügel ansetzen. Die Vorderfronte hat eine Länge von 98,90 m, die Fronte der beiden Seitenflügel eine solche von je 30,80 m. Die Tiefe des Mittelbaues beträgt 24,42 m, diejenige der anschliessenden Vorderflügel 11,21 m und die der Seitenflügel 17,54 m. Das Gelände hat eine bebaute Fläche von 2121,24 qm. Die Gesamthöhe der Aussenfronten, vom Gelände bis Hauptsimsoberkante gemessen, beträgt beim Mittelbau an der Vorderfronte 17,40 m, an der Hinterfronte 18,90 m, bei den Vorderflügeln an der Vorderfronte 15,60 bez. 18,50 m, und an der Hinterfronte 15,00 bez. 16,45 sowie bei den Seitenflügeln an der Strassenfronte durchschnittlich 15,70 bez. 19,10 m und an der Hof fronte durchschnittlich 15,80 bez. 19,20 m. Das Hauptgebäude besteht aus einem Kellergeschoss, einem 1. Untergeschoss mit teilweisem Ausbau, einem 2. Untergeschoss mit vollständigem Ausbau, ferner einem Erd geschoss, einem 1. und einem 2. Obergeschoss das letztere ist an der Hinterfronte und den Seitenflügeln z. T. als Dachgeschoss ausgebaut - und einem eigentlichen Dach geschoss bez. dem Dachraum. Die Anlage von 1 Keller- und 2 Untergeschossen war bedingt durch das starke Geiälle des Geländes, wobei die Lage des Erdgeschossfussbodens an der Siidostseite des Gebäudes 2,60 m, an der Nordwestseite desselben 10,00 m über Gelände angenommen worden ist. Die Stockwerkhöhen betragen für die einzelnen Stockwerke der Reihe nach: im Kellergeschoss bei dem ausgebauten nördlichen Seitenflügel 3,00 m, im 1. Unterge schoss 2,60 bez. 3,30 m, im 2. Untergeschoss 3,30 m, bei dem Speisesaal 4,50 m. im Erdgeschoss 4,30 m, im 1. Obergeschoss 4,30, bei der Aula 4,60 m, im 2. Ober geschoss bis [zur Höhe des Kehlgebälkes 4,30 m, bei den Vorderflügeln (Schlafsälen) 4.70 m. Die Unterbringung der Räume ist nun derart erfolgt, dass die zusammengehörigen Räume in Gruppen Stockwerk- bez. flügelweise vereinigt sind, unt so einerseits den Ver kehr innerhalb der Anstalt und die Aufsichtführung thunliclist bequem zu gestalten, ander seits Geräusch und andere Störungen von den Lehr- und Wohnzimmern möglichst voll kommen fern zu halten. Insbesondere wird es der Anstalt zum Vorteil gereichen, dass die in den Geländeverhältnissen begründete Ausführung eines dreistöckigen Unterbaues des nördlichen Seitenflügels es ermöglichte, die Wirtschaftsabteilung vom Schulverkehr