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Die Frauenkirche zu Dresden
- Titel
- Die Frauenkirche zu Dresden
- Untertitel
- Geschichte ihrer Entstehung von Georg Bährs frühesten Entwürfen an bis zur Vollendung nach dem Tode des Erbauers
- Autor
- Sponsel, Jean Louis
- Verleger
- Baensch
- Erscheinungsort
- Dresden
- Erscheinungsdatum
- 1893
- Umfang
- [3] Bl., 122 S., XXV Bl.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.G.44.C
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id4038748233
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id403874823
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-403874823
- SLUB-Katalog (PPN)
- 403874823
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Text
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDie Frauenkirche zu Dresden -
- EinbandEinband -
- TitelblattTitelblatt -
- KapitelWidmung -
- VorwortVorwort -
- KapitelText 1
- KapitelUrkunden, Beschreibendes Verzeichniss Der Pläne, Belege Und ... 75
- AbbildungLageplan zum ersten Projekt; Lageplan zum dritten Projekt I
- AbbildungGrundriss des Erdgeschosses zum ersten Projekt II
- AbbildungGrundriss der ersten Empore zum ersten Projekt III
- AbbildungHorizontalschnitt durch die Kuppel mit Ansicht auf das Dach des ... IV
- AbbildungGrundriss des Erdgeschosses zum ersten Projekt V
- AbbildungGrundriss der Deckengewölbe des ersten Projekts VI
- AbbildungQuerschnitt des ersten Projekts VII
- AbbildungLängenschnitt des ersten Projekts VIII
- AbbildungSeitenansicht des ersten Projekts und Variante auf einem ... IX
- AbbildungHalber Grundriss des Gruftgeschosses zum zweiten Projekt; ... X
- AbbildungQuerschnitt des zweiten Projekts XI
- AbbildungGrundriss der ersten Empore zum dritten Projekt mit Holzkuppel; ... XII
- AbbildungLängenschnitt des dritten Projekts mit Holzkuppel XIII
- AbbildungSeitenansicht des dritten Projekts mit Holzkuppel XIV
- AbbildungSeitenansicht zum dritten Projekt mit Holzkuppel, Variante XV
- AbbildungSeitenansicht des dritten Projekts mit Steinkuppel XVI
- AbbildungAnsicht eines frühen Entwurfs der Steinkuppel, sowie Vertikal- ... XVII
- AbbildungGrundriss des Gruftgeschosses zum dritten Projekt mit ... XVIII
- AbbildungPerspektivischer Grundriss unter der ersten Empore des dritten ... XIX
- AbbildungDiagonalschnitt des dritten Projekts mit Steinkuppel; ... XX
- AbbildungLängenschnitt des dritten Projekts mit Steinkuppel XXI
- AbbildungHorizontalschnitt durch den bis zu Bähr's Tode ausgeführten Bau ... XXII
- Abbildung[Links] Oben: Halber Vertikalschnitt durch die Kuppel von ... XXIII
- AbbildungPerspektivische Innenansicht des Altarhauses in seiner heutigen ... XXIV
- AbbildungPerspektivische Ansicht der Kirche in ihrer heutigen Gestalt XXV
- EinbandEinband -
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- Die Frauenkirche zu Dresden
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Gesuch dem Könige vorzutragen übernommen hatte, „den Grundriss zur neuen Kirche samt dem Aufzug zu gebracht, mit dem Vermelden, dass der Profilriss auch verfertiget werden solle, wenn man vernehmen würde, dass Ihro Majestät die Art zu bauen allergn. gefällig seyn würde.“ Während nun der Rath die königliche Entscheidung abwartete, und der Zimmermeister Bähr inzwischen mit der weiteren Ausarbeitung seines Entwurfes beschäftigt war, richteten, der Präsident, die Räthe und Assessoren des Oberconsistoriums am 17. Juli 1722 an den König eine Eingabe, worin sie betonen, dass sie „die Sache von solcher Wichtigkeit zu sein erachten, dass sie in des Raths Händen allein zu lassen nicht rathsam, sondern vielmehr nöthig sein wird, dass mit Ew. königl. Maj. allergnädigsten Approbation eine Com mission desswegen von hier aus angeordnet und vor derselben die ganze Sache vorgenommen und tractiret werde; . . . zumahl wegen Vergebung der Stühle und Emporkirchen es besonders nöthig sein will.“ Es wurden sodann noch Bestimmungen wegen des Bauplatzes der Kirche erbeten, „weil uns das wenigste von dem Bau bewusst“, sowie die Anweisung eines Platzes zum neuen Kirchhofe und Bestimmungen über die Ablösung der auf dem alten befindlichen Grabkammern mit den darüber stehenden „Schwibbögen“. Her Gottes dienst müsse in der alten Kirche möglichst lange erhalten bleiben, „wenn gleich bald Anfangs bey Suchung des Grundes ein Stück von der Kirche nach dem Riss müsste abgetragen werden.“ Daraufhin erfolgte am 14. September 1722 aus dem Geheimen Consilium an den Präsidenten des Ober consistoriums von Leipziger der Entscheid des Königs: eine Commission solle eingesetzt werden und ein Kirch hof sei zu bestimmen, wegen des Platzes der Kirche möge man sich mit dem Grafen Wackerbarth vernehmen, „als welchem wir unsere Willensmeinung bereits bekannt gemacht haben.“ Die Commission setzte von Leipziger * am 30. November d. J. ein, bestehend aus den' Herren Oberconsistorialrath Andreas Beyer, Oberrechnungs- und Oberconsistorialrath Jacob Friedrich Schilling und Oberconsistorial-Assessor Superintendent Dr. Valentin Ernst Löscher. Die Commissarien wurden angewiesen, mit Zuziehung des Raths in Erwägung zu ziehen, 1) woher die Kosten sowohl zu dem Neubau der Kirche als auch zum Ankauf eines neuen Kirchhofs^zu nehmen seien, 2) einen Platz zu dem neuen Kirchhof auszusuchen, 3) wegen des Platzes für die neue Kirche mit dem Gou verneur zu verhandeln, 4) den Besitzern der Schwibbögen ihr Eigenthum zu belassen, bez. die Errichtung derselben auf dem neuen Kirchhofe zu überwachen, 5) darauf zu achten, dass der Gottesdienst in der alten Kirche so lange als thunlich erhalten bleibe, 6) den Besitzern von Emporkirchen und Stühlen durch Patent zu versichern, dass ihnen entsprechende Plätze in der neuen Kirche gegeben würden und sie zur Erlegung eines Lösegeldes dafür anzuhalten, 7) bei Vertheilung neuer Plätze ein entsprechendes Lösegeld ein zufordern, endlich 8) vierteljährlich die Becken vor den Kirchenthüren zu freiwilligen Beiträgen für den Bau auszusetzen und zu den Kosten des Baues aus dem Vermögen der Kreuz- und der Sophienkirche „und auff andere maße“ nach Bedürfniss beizusteuern, sowie über die ganze Angelegenheit an den Präsidenten regel mässig Bericht zu erstatten. Am 7. Januar 1723 fand dann die erste Commissionssitzung statt, zu welcher sich von Seiten des Ratlies der Bürgermeister Schwarzbach und der Stadtsyndicus Behrisch eingefunden hatten. Den Vertretern der Stadt wurde die Verordnung bekannt gegeben und darüber berathen. Der Syndicus machte sofort münd lich und kurz darauf auch schriftlich geltend: „dass die Kirche der Stadt und deren Magistrat eigenthümlich zustehe, diesenmach sowohl ratione juris patronatus als sonste die fabrica und der Bau, als auch wie es künftig mit Eintheilung und Verschreibung der Räume ... und wie darüber zu contrahiren nicht werde können entzogen werden“. Noch vor Einsetzung der Kirchenbaucommission durch Leipziger war auch die Entscheidung des Königs auf das Gesuch des Raths vom 19. Juni 1722 erfolgt und wurde dem Rathe durch Rescript aus dem Oberconsistorium am 30. September 1722 mitgetheilt. Dem Rathe wurde darin gestattet, dass das zu dem Baue nöthige Steinwerk aus den Pirnaischen Brüchen nur nach der Hoftaxe bezahlt werde. Das Holz zum Kalk- und Ziegelbrennen, sowie die erforderlichen Kalksteine durften ohne Zoll passiren. Während der Dauer des Baues konnten zwanzig Maurer und ebensoviel Zimmerleute, soweit sie entbehrlich waren, gegen Bezahlung des Hoflohns angestellt werden, und die früher und noch damals in die Kirche eingepfarrten Dorfschaften sollten nach Inhalt der Kirchenordnung und der Recesse zu Fuhren- und Handdiensten angehalten werden. Dagegen wurde es abgelehnt, aus der General-Consumptions- Acciskasse einen Beitrag zu dem Baue zu gewähren. Und ebenfalls wurde die Bitte des Raths abgewiesen, die in derselben Kasse seit Neujahr 1713 zurückbehaltenen, weil nach Ansicht der Regierung von der Stadt zu viel beanspruchten, Steuerschocke, die bis mit Juni des Jahres auf 23749 Thlr. 11 Gr. s / 4 Pfg. angewachsen waren, und über deren gesetzliche Verwendung eine Commission eingesetzt war, dem Rathe ausfolgen zu lassen.
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