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Die schmalspurigen Staatseisenbahnen im Königreiche Sachsen
- Titel
- Die schmalspurigen Staatseisenbahnen im Königreiche Sachsen
- Autor
- Ulbricht, Johann F.
- Ledig, Gustav W.
- Verleger
- Engelmann
- Erscheinungsort
- Leipzig
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Umfang
- [1] gef. Bl., [3] Bl., 159 S., [41] Bl.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.M.256.sg
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id3938852320
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id393885232
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-393885232
- SLUB-Katalog (PPN)
- 393885232
- Sammlungen
- Saxonica
- Ausgabe
- 2., vermehrte u. verb. Aufl.
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Erster Theil. Geschichtliche Entwicklung des Sekundärbahnwesens, Konstruktionsverhältnisse des Unter- und Oberbaues und der Fahrbetriebsmittel, Stationsanlagen und Streckenausrüstung, administrative Organisation, Einrichtungen für den Güter-, Personen- und Gepäckverkehr, Zweiggleis- und Weichenanschluss-Anlagen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDie schmalspurigen Staatseisenbahnen im Königreiche Sachsen -
- KarteVerwaltungsbereich der Königlichen Generaldirektion der ... -
- TitelblattTitelblatt -
- VorwortVorwort -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelErster Theil. Geschichtliche Entwicklung des Sekundärbahnwesens, ... 1
- AbbildungOberbau Profil I b für Schmalspurbahnen mit 0.75 m Spurweite -
- AbbildungTafel I. Umgrenzungslinien des lichten Raumes u. der ... -
- AbbildungTafel II. Lfd. No. 2 u. 3 der Uebersicht „a“ -
- AbbildungTafel III. Lfd. No. 3 der Uebersicht „a“ -
- AbbildungTafel IV. Lfd. No. 5 u. 6 der Uebersicht „a“ -
- AbbildungTafel V. Lfd. No. 7 der Uebersicht „a“ -
- AbbildungTafel VI. Lfd. No. 1 u. 6 der Uebersicht „B.“ -
- AbbildungTafel VII. Lfd. No. 11 u. 13 der Uebersicht „B.“ -
- AbbildungTafel VIII. Lfd. No. 1 der Uebersichten „C“ „D“ „E.“ -
- AbbildungTafel IX. Lfd. No. 4, 13 und 15 der Uebersicht „E.“. Lfd. No. 2 ... -
- AbbildungTafel X. Lfd. No. 7 der Uebersicht „D.“. Lfd. No. 17 der ... -
- AbbildungTafel XI. Lfd. No. 16 der Uebersicht „E.“. Lfd. No. 3 der ... -
- KapitelZweiter Theil. Die Bau- und Anlagenverhältnisse sowie die ... 57
- KapitelDritter Theil. Allgemeine Betrachtungen 137
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Bereits früher hatten innerhalb der technischen Kommission des Vereins Deutschei Eisenbahnverwaltungen Berathungen über diesen Gegenstand — namentlich soweit es sich um Fragen betrieblicher Natur handelte - stattgefunden, deren Ergebuiss in einem zunächst als Manuskript gedruckten Entwürfe, betreffend die Grundzüge für die Gestaltung der sekun dären Eisenbahnen, in einer am 26. Mai 1876 in Konstanz zusammengetretenen Techniker versammlung zur Vorlage gelangte und sodann mit einigen Abänderungen in der am 31. Juli desselben Jahres zu München anberaumten Generalversammlung des Vereins von den Vereins- verwaltungcn angenommen wurde. Den Ausführungen dieses Entwurfes gebührt das Ver dienst, die grundsätzlichen Unterschiede des Haupt- und Nebenbahnbetriebes in anschaulicher Weise hervorgehoben und hierbei die volkswirthschaftliche Notliwendigkeit umfassender Ver einfachungen im Bau und Betriebe für Bahnen der letzteren Gattung nachgewiesen zu haben. Auch hierbei wurde davon ausgegangen, dass der weitere Ausbau des deutschen Eisenbahn netzes nur dann wirksam gefördert werden könne, wenn sich Mittel und Wege finden liessen, um die Anlage- und die Betriebskosten der Lokalbahnen wesentlicli herabzumindern. In Anknüpfung an diese „Grundzüge“ ward vom Reichs-Eisenbahnamte der bereits er wähnte Entwurf zu den Bahnpolizei- und Sigualvorsehriften für Bahnen untergeordneter Be deutung ausgearbeitet, welcher den Eisenbahnverwaltungen zu Anfang des Jahres 1877 zur Prüfung und gutachtlichen Aeusserung zugefertigt wurde. Die Bestimmungen jenes Entwurfes schlossen sich im wesentlichen an die in den Grundzügen enthaltenen Vorschriften an und enthielten nur in einzelnen Beziehungen Abweichungen, die später auch nur zum Tlieil in die Bahnordnung für Deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung übeigegangen sind. Die Veröffentlichung dieser Bahnordnung erfolgte — nachdem der Entwurf am 6. Juni 1878 mit einigen unwesentlichen Modifikationen im Bundesrathe zur Annahme gelangt war — in No. 24 des „Centralblattes für das Deutsche Reich“ vom 14. Juni 1878 mit der Maassgabe, dass die Bahn ordnung mit dem 1. Juli 1878 in Kraft trat. Die hauptsächlichsten Erleichterungen, welche die Bahnordnung für Eisenbahnen unter geordneter Bedeutung gegenüber den bezüglichen Vorschriften des Betriebsreglements und der Bahnpolizei-Ordnung für die Anlage und den Betrieb der Lokalbahnen mit sich brachte, waren folgende: 1. die Bahnbewachung fällt bei einer Fahrgeschwindigkeit bis zu 15 km pro Stunde weg; bei grösseren Geschwindigkeiten, und zwar bis zu 30 km pro Stunde, ist sie nur an frequenten Wegeübergängen und an besonders gefährdeten Stellen der Bahn erforderlich; 2. die Bahnstrecke braucht — im Gegensatz zur Hauptbahn, welche dreimal täglich revidirt werden muss — nur einmal täglich revidirt zu werden; 3. die Zahl der zu besetzenden Bremsen bei den Sekundärbahnzügen ist eine wesentlich geringere als bei den Personenzügen der Hauptbahnen; 4. Bahneinfriedigungen sind nicht erforderlich; 5. Barrieren für nicht frequente Wegeübergänge sind überhaupt entbehrlich, für frequente Wegeübergänge dann, wenn dieselben mit einer Geschwindigkeit von nur 15 km pro Stunde befahren werden; 6. Sperrsignale an den Bahnhöfen, sowie Vorsignale für Weichen auf freier Strecke sind nicht vorgeschriehen sowie 7. die zulässige Abnutzung der Radreifen an den Maschinen und Waggons ist eine grössere als auf den Hauptbahnen. Ausser diesen hauptsächlichen Aenderungen wurden durch die neue Bahnordnung noch eine grosse Anzahl minder wichtiger Bestimmungen des Betriebsreglements und der Bahn-
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