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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 48 (29. November 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Berufsschulung der Uhrmacher
- Autor
- Vogler, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Uhrmacher und Unfallversicherung
- Autor
- Heßler
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- ArtikelStille Arbeit 983
- ArtikelDie Zeitmessung in der Heerestechnik (Fortsetzung aus Nr. 41) 986
- ArtikelFür ein wirksames Zugabenverbot 988
- ArtikelBerufsschulung der Uhrmacher 989
- ArtikelUhrmacher und Unfallversicherung 990
- ArtikelTavannes und Cyma in Barcelona 992
- ArtikelSteuerfragen 992
- ArtikelDas Ergebnis unserer Preisfrage nach dem wirkungsvollsten ... 995
- ArtikelHalloh, die Weihnachtsuhr nicht vergessen! 998
- ArtikelSprechsaal 998
- ArtikelVerschiedenes 999
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 1001
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 1002
- ArtikelGeschäftsnachrichten 1004
- ArtikelBüchertisch 1005
- ArtikelPatentschau 1005
- ArtikelEdelmetallmarkt 1005
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 1006
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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990 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 48 bildung darsielle und das Studium von Fachbüchern und Fachzeitungen folgen müsse. — Auch ein namhafter Teil jener Lehrmeister, welche anfangs der Notwendigkeit der Theorie für Lehrlinge spröde gegenüberstanden, änderte diesen Standpunkt in erfreulicher Weise. Wenige ver harrten in Passivität und ignorierten die Bestrebungen, einzelne traten sogar aus dem Kreisverbande aus, um Kontrolle, Zwischen- und Gesellenprüfung ihrer „billigen Arbeitskräfte“ zu umgehen; sie melden nun als „Wilde“ ihre Lehrlinge direkt bei der Handwerkskammer an. Wie wohl in Anbetracht der zur Zeit besonders in der Rhein pfalz mi&lichen wirtschaftlichen Lage des Uhrmacher handwerks wenig Interesse für Ausbildungsangelegen heiten besteht, soll doch eine Neuherausgabe im Druck (Merkblätter) nach Umarbeitung der Unterrichtsbriefe an gestrebt werden. Man glaubt in der Pfalz, dafj sich auch das rechtsrheinische Bayern zur Abnahme derselben ver stehen wird, hofft die obligatorische Einführung der Zwischenprüfungen bei allen bayrischen Handwerks kammern und damit die Erfassung aller bayrischen Uhr macherlehrlinge zu erreichen. Hindernd steht dem weniger der angebliche Mangel an Ernst und Lerneifer des Nach wuchses entgegen als die tatsächliche Mutlosigkeit und der tatenlose Pessimismus unserer Handwerksmeister, die nicht nur an der Zukunft, sondern mehr noch an der Gegenwart ihres Berufes verzweifeln und mehr nach Hilfe gegen den Staat, als durch den Staat rufen. Das bahnbrechende Beispiel Rehns wird kaum Nach folge finden, denn es seist Opfer an Zeit und Kraft in ungewöhnlichem Mafje voraus, die Erwerbstätigen nicht zu- gemutet werden können. Für seine vorzügliche Idee soll daher eine andere, allgemein durchführbare Lösung gesucht werden. Und da möchte folgender Vorschlag zur Diskussion gestellt werden: Der Zentralverband hat auf der Reichs tagung Hamburg 1924 eine Gesellenprüfungsordnung aufgestellt und dazu einen Musterlehrgang für die prak tische Ausbildung in der Meisterlehre. Darf vorausgesefet werden, dajj derselbe (wie in Bayern, so auch allerorts) jedem Lehrmeister bei Aufnahme eines neuen Lehrlings stets neuerdings zugeleitet wird? Wie wäre es, wenn ein Musterlehrgang für die theoretische Ausbildung der Uhrmacherlehrlinge hinzukäme? Derselbe müjjte sich auf die bei der Ge sellenprüfung verlangten Lehrfächer erstrecken und den Stoff auf die 4 Lehrjahre verteilen. Die Herausgabe eines oder mehrerer neuer Lehrbücher für diesen Zweck erübrigt sich, da die vortrefflichen Uhrmacher-Arbeits bücher, die Vorbereitungsbücher für die Gesellenprüfung (Gruber, Isensee) und Krumms „Uhrmacher-Fachunter richt“ hierzu vollkommene Dienste leisten und das Auf suchen der einschlägigen Abschnitte (unter Mithilfe des Lehrherrn) dem Lehrling nicht zu schwerfallen dürfte. Aus diesen Behelfen wären (in Übertragung des Rehrt- schen Verfahrens) durch die Lehrlinge Abschriften in Schulhefte zusammenzutragen. Schon durch das Ab schreiben prägt sich der Lehrstoff besser ein als durch blojjes Lesen, und außerdem fällt die Wiederholung nach einem solchen Hefte leicht. (Von den Verlegern könnten, wenn die Inhaltsverzeichnisse der Bücher nicht ausreichen, zu billigem Geld die Lehrgänge mit eingedruckten Hin weisen auf den einschlägigen Text ihrer Bücher nach geliefert werden.) Freilich, im Fachzeichnen lä|t sich die persönliche Anleitung durch keinen Buchunterricht ersehen. Für diesen Unterricht wäre nötigenfalls zum Abschluß (siehe oben) die Mithilfe der nächsten Fach klasse (wenn auch weitab) in Anspruch zu nehmen. Selbst wenn die Pflicht-Berufsschule (siehe oben, Kaufmanns schule!) keinen Unterricht im Linearzeichnen vorsieht, liehe sich dieser Mangel durch Ferienkurse an der Fachklasse auf ein erträgliches Mah mindern. Bei diesen Ferien kursen wäre auch das aus dem Privatstudium gewonnene Wissen der Lehrlinge (Hefte vorzulegen!) nachzuprüfen und zu ergänzen. Ober die Möglichkeit und die Art der Durchführung solcher Ferienkurse wollen Berufenere das Wort ergreifen! Aus den Wahrnehmungen in gut geleiteten Gehilfenkursen, in denen es möglich war, völlige Zeichnen neulinge in etwa 40 Unterrichtsstunden zu befriedigender Herstellung der bei Prüfungen verlangten Arbeitsskizzen und Gangzeichnungen anzuleiten, komme ich zu dem Schluß, dah es nicht von vornherein aussichtslos erscheint, auch Lehrlinge des dritten und vierten Lehrjahres in zwei Ferienkursen von je fünftägiger Dauer zum gleichen Ziele zu führen. Hoffentlich ist die Zeit nicht mehr fern, in der die jährlichen Zwischenprüfungen von allen Innungen vor genommen werden und sich — entsprechend der heutigen Anregung — nicht in der Anfertigung eines Werkstückes erschöpfen, sondern auch einen theoretischen Teil folgen lassen. (Zu diesem wären auch die von den Lehr lingen zu führenden theoretischen Hefte vorzulegen.) Nach dem das Werkstück für alle Prüflinge eines Jahrgangs gleich ist, müssen auch die theoretischen Fragen gleich sein. Das führt zu der Weiterung: schriftliche Bearbeitung unter Aufsicht — Korrektur — Zensur. Innungen am Sife von Fachklassen werden von letzteren bei Abnahme von Zwischenprüfungen in dieser Form (zugleich Jahresprobe arbeiten der Schule) wohl allgemein und freudig unter- stüfet werden. Die Fachklasse könnte die Auswahl, Korrektur und Zensur der theoretischen Fragen auch für jene Innungen übernehmen, deren Lehrlinge in ihre Ferien- Zeichenkurse kommen. Dadurch käme die Schule mit allen Lehrlingen ihres Interessentenkreises (abzugrenzen durch den Unterverband) in eine für alle Beleiligten wünschenswerte persönliche Fühlung. Es unterliegt wohl keinem Zweifel, da& auf dem besprochenen Wege eine allseitigere Vorbildung als bisher für Lehrlinge ohne Fach schulbesuch zu erzielen ist. Der Galoppvorbereitung auf Prüfungen, wie sie heute im Schwünge ist, soll dadurch der Boden entzogen und ein gründliches, vertieftes theo retisches Wissen an deren Stelle gesefet werden. (1/44) A. V., P. iiiimiiimiiiiiiimiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiHiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiMmiimiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiimiimiiimiiiMiiiiMiNiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiHiii Uhrmacher und Unfallversicherung Von Verbandssyndikus Dr. jur. Hehler A. Die Unfallversicherung gehört zu den Versiche rungen der Sozialversicherung, die dem Arbeitnehmer und seinen Angehörigen in den durch Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit, Altersschwäche und Tod ein getretenen Notfällen einen Anspruch auf Fürsorge reichs- gesefelich sichert. Sie umfa&t die Gewerbe-, landwirtschaft liche und See - Unfallversicherung und bezweckt, den bei ihrer Berufsarbeit zu Unfall gekommenen Personen den diesen oder ihren Hinterbliebenen dadurch ent standenen Schaden nach bestimmten Regeln zu ersefeen. Der Gewerbeunfallversicherung sind bestimmte Betriebe und Tätigkeiten unterstellt. Insbesondere unterliegen der Versicherung Fabriken (Ziff. 1) sowie Betriebe zur Be handlung und Handhabung der Ware, wenn diese mit einem kaufmännischen Unternehmen verbunden sind, das über den Umfang des Kleinbetriebes hinausgeht (Ziff. 2).
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