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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 48 (29. November 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- ArtikelStille Arbeit 983
- ArtikelDie Zeitmessung in der Heerestechnik (Fortsetzung aus Nr. 41) 986
- ArtikelFür ein wirksames Zugabenverbot 988
- ArtikelBerufsschulung der Uhrmacher 989
- ArtikelUhrmacher und Unfallversicherung 990
- ArtikelTavannes und Cyma in Barcelona 992
- ArtikelSteuerfragen 992
- ArtikelDas Ergebnis unserer Preisfrage nach dem wirkungsvollsten ... 995
- ArtikelHalloh, die Weihnachtsuhr nicht vergessen! 998
- ArtikelSprechsaal 998
- ArtikelVerschiedenes 999
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 1001
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 1002
- ArtikelGeschäftsnachrichten 1004
- ArtikelBüchertisch 1005
- ArtikelPatentschau 1005
- ArtikelEdelmetallmarkt 1005
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 1006
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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1002 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 48 II. Eine Reihe von Uhrenfachgeschäflen in braunschweig hatte unter der Schlagzeile „Wirklich brauchbare Hausuhren kaufen Sie nur beim Uhrmacher!" ein gemeinschaftliches Inserat gebracht, das in der Abfassung insofern zu beanstanden war, als über die Beschaffenheit billiger Hausuhren zum Preise von 60 RM. Be hauptungen aufgestelli wurden, die in dieser Allgemeinheit nicht zutreffend sind. Lauffer hat daraufhin eine „Erwiderung” in den braunschweigischen Tageszeitungen gebracht und das Inserat der Braunschweiger Uhrenfachgeschäfte richtiggestellt. Darüber hinaus hat er aber noch folgendes veröffentlicht: „Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch auf eine Verbands nachricht des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher in Nr. 35/26 der „Deutschen Uhrmacherzeitung” hinweisen, wobei es wörtlich heißt: »Die Verkaufspreise für das Publikum er rechnen sich nach den Beschlüssen der Reichstagung in Köln mit einem Aufschlag von 75% (in Buchstaben nach dem Chiffre schlüssel des Uhrmacherverbandes ausgedrückt) auf die an gegebenen Einkaufspreise. Diese Mindestpreise dürfen nicht unterboten werden.« Laut verschiedenen weiteren Verbandsnach richten beträgt die Verdienstspanne bis zu 90%, insbesondere bei besseren Uhren.” Die von Lauffer angezogene Mitteilung des Zentralverbandes ist eine Bekanntmachung der Markenuhr G. m. b. H., die sich auf die Preisstellung lediglich von Weckern bezieht. Ferner sind von uns niemals Verbandsnachrichten veröffentlicht worden, wonach die Verdienstspanne bis zu 90°/ 0 , insbesondere bei Hausuhren, betragen soll. Lauffer hat also mit dieser Veröffentlichung eine bewußte Irreführung des Publikums beabsichtigt. Unserem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung hat auch hier das Landgericht Braunschweig am 18. November 1929 in der folgenden Weise stattgegeben: „Unter Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts Braunschweig vom 14. November 1929 wird dem Antragsgegner verboten, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIHIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIHIimil'IIIIIIIIIHIIHIIimmilllUIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIMMIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, zur Darlegung der angeblichen Preisniedrigkeit seiner Erzeugnisse auf die Mitteilungen des Antragstellers in der »Deutschen Uhr macherzeitung« vom 28. April 1926 in der Weise Bezug zu nehmen, daß er folgende aus dem Zusammenhang gerissene Säße veröffentlicht: »Die Verkaufspreise für das Publikum errechnen sich nach dem Beschlüsse der Reichstagung in Köln mit einem Aufschlag von 75% (in Buchstaben nach dem Chiffreschlüssel des Uhr macherverbandes ausgedrückt) auf die angegebenen Einkaufs preise. Diese Mindestpreise dürfen nicht unterboten werden.« Sowie ferner zu veröffentlichen: »Laut verschiedenen weiteren Verbandsnachrichten be trägt die Verdienstspanne bis zu 90%, insbesondere bei besseren Uhren.« Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot wird dem Antragsgegner Geldstrafe oder Haft bis zu sechs Monaten angedroht. Die Entscheidung über die Kosten der einstweiligen Verfügung bleibt der Entscheidung in der Haupt sache Vorbehalten. Dem Antragsteller wird eine Frist von drei Wochen geseßt, innerhalb welcher er den Antragsgegner zur mündlichen Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der einst weiligen Verfügung vor das Gericht der Hauptsache zu laden hat. Diese Entscheidung erfolgt gebührenfrei; die durch die Beschwerde verursachten Auslagen des Gerichts werden nieder geschlagen. Die Parteikosten der Beschwerde fallen dem Beschwerdegegner zur Last.“ Bei dieser Gelegenheit bitten wir unsere Mitglieder dringend, bei der Abfassung von Abwehrinseraten besondere Vorsicht walten zu lassen und uns möglichst etwaige Entwürfe zur Begut achtung vom wettbewerbsrechtlichen Standpunkte aus einzu schicken. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) W. König. (VII/346) Innungs- und Vereinsnachrichten Landesverband der Uhrmacher im Freistaat Sachsen Bericht über die Obermeistertagung am 10. November 1929. Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte der Vorsißende des verstorbenen Kollegen Hermann Grabe (Leipzig). Den Kollegen R. Lorenz (Eibau) beglückwünschte der Vorsißende zum vierzig jährigen Geschäftsbestehen. Der Zentralverband hatte wichtige Mitteilungen über Prä zision, Wirtschaftsverband, Schmuckwerbewoche und elektrische Uhren gesandt. Bei der Besprechung über die Weckerlieferung faßten die Obermeister eine Entschließung, worin dem Zentral verband für seine Bemühungen, die Belieferung von Weckern nach dem Grundsaß: „Gleiche Mengen — gleiche Preise” zu er zielen, gedankt und die Bitte ausgesprochen wird, in seinem Kampf nicht nachzulassen bis zur Erreichung des Zieles: Den Fachhandel in der Preisgestaltung nicht nur den Außenseitern gleichzustellen, sondern ersterem den Vorrang zu geben! — Die dem Landesverband zugesandten zollamtlich beschlag nahmten Uhren wurden verwertet. Ein Betrag aus der Verbands kasse zur Deckung eines hierdurch entstandenen Defizits wurde bewilligt. Ebenso erklärten sich die Obermeister mit einer Spende von 50 RM. für die Urania, Glashütte, anläßlich der Fünfzigjahr feier einverstanden. Der Kassierer gab einen kurzen Überblick über das Kassen wesen. Gut steht unsere Begräbnisunterstüßungskasse. Kollege Roth (Dresden) hat in dankenswerter Weise eine Gegenüber stellung der Einzahlungen und Leistungen derKasse vorgenommen. Die Aufstellung wird in Druck gegeben und als Werbemittel in den Innungen verbreitet werden. Ein Vortrag über die Arbeit der Steuersachverständigen brachte Aufklärung über den Werde gang der Steuereinschäßungen. Die Sachverständigen sind Helfer der Kollegen und sollen vor Ubeibesteuerung schüßen. Deshalb soll ihnen auch überall vertrauensvoll die notwendige Einsicht in die Bücher gestattet werden. Der Verbandstag 1930 findet am 17. bis 19. Mai in Waldheim statt. Obermeister Kühn (Waldheim) bittet heute schon alle Kollegen, sich diese Tage für den Besuch der Tagung freizuhalten. Der Antrag einer Innung, ihr einen Teil rückständiger Beiträge zu erlassen, fand unter bestimmten Vorausseßungen Annahme. Kollege Lorenz bittet, beim Zentralverbande dahin zu wirken, daß der in Eisenach ausgefallene Vortrag „Unser Nachwuchs” bei der nächsten Reichstagung wieder auf die Tagesordnung geseßt wird, ln einer Aussprache wird darauf hingewiesen, daß Zwangsinnungen, welche ihre Versammlungen an Sonntagen ab halten, von ferngebliebenen Mitgliedern keine Versäumnisstrafen erheben dürfen. Den Schluß der siebenstündigen Versammlung bildeten wichtige interne Besprechungen. (VII 352) Die am 10. November 1929 in Chemniß versammelten Ober meister des Landesverbandes der Uhrmacher im Freistaat Sachsen faßten folgende Entschließung: Die Obermeister des Landesverbandes Sachsen danken dem Zentralverband für seine bisherigen Bemühungen, für den Uhren fachhandel gerechte Bedingungen in der Belieferung von Weckern nach dem aufgestellten Grundsaß: „Gleiche Mengen — gleiche Preise” zu erzielen. Die Obermeister seßen das Vertrauen in den Zentralverband, daß dieser nicht nachläßt in seinem Kampf, die Lieferungs bedingungen, die von seiten des Wirtschaftsverbandes den Waren häusern und sonstigen Außenseitern eingeräumt werden, nicht nur auch für den Fachhandel zu erreichen, sondern daß es vom Wirtschaftsverband anerkannt wird, daß dem Fachhandel als dem größten Uhrenverteiler ein Vorzug eingeräumt werden muß. Die Statistik ist hierfür ein unbestechlicher Zeuge, daß die von Waren häusern usw. abgeseßten Wecker im Verhältnis zu dem Umsaß der Fachgeschäfte diese Forderung rechtfertigen. (VII 353) Der Vorstand des Landesverbandes Sachsen. Richard Friedemann, Schriftführer. Berlin. (Freie Uhrmacherinnung.) Zwischen dem Verein Berliner Uhrmachergehilfen und der Freien Uhrmacherinnung isf mit Wirkung vom 1. Dezember 1929 ein Tarifvertrag abgeschlossen worden. Für alle Innungsmitglieder und für alle bei Innungs- mitghedern beschäftigten Gehilfen gelten mit dem 1. Dezember die vereinbarten Arbeitsbedingungen und Löhne. Die Allgemein- verbindlichkeitserklärung für diesen Tarifvertrag ist beim Reichs-
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