Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- ArtikelZur Jahreswende! 1
- ArtikelNeujahr 1929 2
- ArtikelDer Weg zum Erfolg 3
- ArtikelHemmung mit konstanter Kraft oder konstanter Antrieb? ... 5
- ArtikelWeihnachtswünsche der Uhrmacher für 1929 7
- ArtikelQualität und Preispolitik 11
- ArtikelEin jugendlicher 50jähriger 12
- ArtikelDer Massenausgleich der Zeigerwellen 13
- ArtikelSteuerfragen 16
- ArtikelVerschiedenes 16
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 18
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 19
- ArtikelGeschäftsnachrichten 20
- ArtikelBüchertisch 21
- ArtikelPatentschau 21
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 22
- ArtikelEdelmetallmarkt 22
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
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- Die Uhrmacherkunst
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16 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 1 Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Ilornuna, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Steuerrückblick auf 1928 und Aussichten für 1929 Mit dem 1. Januar 1928 trat eine Lohnsteuer senkung von 15%, im Höchstbetrage jedoch von 2 RM. monatlich, ein. Diese Ermäßigung wurde vom 1. Oktober 1928 auf 25°/ 0 , höchstens jedoch auf 3 RM. monatlich, erweitert. Die Frist zur Abgabe der Einkommen-, Körper schafts- und Umsaßsteuererklärungen war auf die Zeit vom 1. bis 15. Februar festgeseßt. Die endgültigen Leistungen nach dem Auf- bringungsgeseß für die Jahre 1926 und 1927, die erst nach dem Vorliegen der Einheitswertbescheide für die Betriebsvermögen bestimmt werden konnten, waren bis zum 5. März 1928 zu zahlen, soweit sie nicht bereits durch die Vorauszahlungen gedeckt waren. Zu gleicher Zeit wurde die Hälfte der Jahresleistung für 1928 fällig, die zweite Halbjahrsrate am 16. Juli 1928. Die Jahres leistungen für 1928 sind ebenso wie die für 1927 nach dem Einheitswert auf den 1. Januar 1927 festgestellt, und zwar auch für 1928 gleich als endgültige. Die Vermögensteuererklärungen für die Ver anlagung 1928 waren bis zum 30. Juni 1928 abzugeben. Die Bewertungssäße für die Grundstücke waren erhöht. Die Einheits- und Vermögensteuerbescheide für 1928 werden erst jeßt zugestellt. Der Einheitswertbescheid enthält keine Steuerfestseßung, sondern lediglich die steuerliche Bewertung und ist wichtig für die Veranlagung zur Vermögensteuer, zur Industriebelastung und zur Ge werbekapitalsteuer. Außer den Einheitswertbescheiden für die Be triebsvermögen, worin, falls Grundstücke oder Grund stücksteile zu leßterem gehören, die betreffenden Grund stückseinheitswerte enthalten sind, werden noch besondere Grundstücksbescheide erteilt. Hat der über das Betriebs vermögen erteilte Bescheid Rechtskraft erlangt, so kann insoweit der Einheitswert über das Betriebsvermögen nicht mehr angefochten werden, er ist dann endgültig maßgebend für die Berechnung der einzelnen Steuerarten. Wir verweisen auf Nr. 41 der UHRMACHERKUNST: „Einheitsbewertung eines Hauses, bei welchem gewerb liches Betriebsvermögen und Grundvermögen festzu stellen ist.“ Der Reichsfinanzhof brachte unter anderem zwei uns besonders interessierende Fragen durch seine an dieser Stelle besprochenen Entscheidungen zur Erledigung. Dies waren die Bewertung des Warenlagers und die Befreiung des Zwischenhandels von der Umsaßsteuer. Leßteres dürfte allerdings beim Einzelhandel noch zwecks voller Klarstellung der Ausdehnung zu weiterer Recht sprechung Veranlassung geben. Die Einkommenschäßung nach Reinverdienst säßen mangels Buchführung konnte, da nach äußeren Merkmalen zu urteilen war, nicht befriedigen. Das wird es auch nie. Nur durch ordnungsmäßige Buchführung kann man der Gefahr solcher Schäßungen begegnen. Der Zentralverband hat daher ein vereinfachtes Buch führungsmuster entworfen und eine Buch st eile ein gerichtet, deren Arbeitsfeld sich immer mehr erweitert. Und was bringt das Jahr 1929? Vielleicht sehr wahrscheinlich sogar „mehr Steuern“! Daß das Ge- werbesteuerrahmengeseß, welches über den Entwurf gar nicht hinwegkommen will, für das Uhrmachergewerbe eine Entlastung bedeutet, ist stark zu bezweifeln. Wir haben es nicht daran fehlen lassen, unsere Forderungen an geeigneter Stelle zu präzisieren. Nach dem soeben bekanntwerdenden neuen Entwurf über die Vereinheitlichung des Steuerrechts sollen übrigens Gewerbesteuer, Grundsteuer und Gebäudeentschuldungs steuer nach dem neuen Modus erst für die Zeit vom 1. April 1930 ab veranlagt und erhoben werden. Eine unangenehme Überraschung könnte das Wiedererwachen der Vermögenszuwachssteuer bringen, wenn z. B. das Vermögen von heute mit dem vor zwei Jahren ver glichen und der Zuwachs steuerlich erheblich erfaßt werden sollte. Gerade weil man nichts davon hört, könnte eine Überraschung fast wahrscheinlich sein. Ähnlich liegt es bei der Umsaßsteuer, die nach und nach von 2 !/ 2 °/ 0 auf 3 U °/o ermäßigt wurde, um vielleicht erneut kräftig gesteigert zu werden, damit sie dem Staat, dem nimmersatten, aus seiner Finanznot heraus zukommen hilft. Als neue Sondersteuer soll am 1. Januar 1929 die Grunderwerbsteuer der Toten Hand in Kraft treten 1 ). Hiernach werden Gesellschaften (z. B. G. m. b. H., Offene Handelsges., Kommanditges., nicht aber stille Ges.) be steuert, wenn zu ihrem Vermögen Grundstücke gehören. Vorausseßung ist Besißdauer von 10 Jahren. Die Steuer beträgt 1 °/ 0 des gemeinen Wertes; zulässig iit noch ein Landeszuschlag von 0 - Endlich denkt man auch noch an einen Ausbau der Erbschaftssteuer. Also'Steuern ohne Ende in alter und in neuer Form. (11/676) 1) Am 14. Dezember 1928 beschloß inzwischen der Reichs tag, die Veranlagung und Erhebung dieser Steuer einstweilen auszuseßen. Illlllllllllllllllllllllllll V erschiedenes Einzelhandel und Kartelle. Die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels e. V., hat sich in einer am 30. November 1928 stattgefundenen Sißung ihres erweiterten Kartellausschusses mit der Frage der Kartelle befaßt, ln einem groß angelegten Referat umriß Geheimrat Professor Wiedenfeld (Leipzig) die Probleme, die das Kartellwesen dem Einzelhandel stellt. Er zeigte darin bei voller Würdigung mancher volkswirtschaftlich wertvollen Leistung vieler Kartelle die Momente auf, die sie als Wirtschaftsform des Einzelhandels ungeeignet erscheinen lassen. An den Vortrag, der lediglich als Einführung gedacht war, schloß sich eine Diskussion, in der festgestellt wurde, daß die Haupt gemeinschaft des Deutschen Einzelhandels e. V. sich in den nächsten Monaten intensiv mit den Kartellproblemen auseinander- seßen wird. Sie wird klären, welche Haltung der Einzelhandel den Lieferantenkartellen gegenüber einnehmen soll, wird ferner» zu prüfen haben, wieweit der Einzelhandel seinerseits Kartelle bilden kann oder soll und wird sich schließlich mit den Fragen des Kartell rechts in einem besonderen Arbeitsausschuß zu befassen haben. — Auch für das Uhrengewerbe sind diese Fragen gegenwärtig von der größten Bedeutung. Der Zentralverband der Deutschen Uhrmacher wird voraussichtlich in dem zu bilden den Arbeitsausschuß vertreten sein. (VI 1/777) Treurabatt. Unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung in Nr. 51 teilt uns ergänzend Herr Dr. Dienst (Donaueschingen) noch mit: Es ist selbstverständlich, daß ein Entzug des Vorzugs rabatts nicht in Frage kommt, wenn ein Uhrengeschäft vor Einführung des Treurabatls Großuhren anders woher bezogen hat. Befinden sich solche Waren noch auf dem Lager des Uhr machers, so soll er dadurch keine Nachteile erleiden. Richtlinien hierüber sollen mit dem Zentralverband der Deutschen Uhrmacher noch ausgearbeitet werden. - Die Firma Köhler & Co., Laufamholz bei Nürnberg, ist jeßt der Konvention beigetreten — gehört also zu den Vertragsfabriken; mit einigen anderen sind noch aussichts reiche Verhandlungen im Gange. (VI 1/802) Wer kauft Juwelen? Der Jüngling für Fräulein Braut. Aber da dürfen sie nicht viel kosten. Die Dame für sich? Mag Vor kommen; aber so etwas läßt man sich doch schenken; von seinem
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