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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (18. Januar 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- ArtikelDer Treurabatt 47
- ArtikelRückblick 1928 - Ausblick 1929 48
- ArtikelIm Kampf um die Marke 49
- ArtikelHemmung mit konstanter Kraft oder konstanter Antrieb? ... 50
- ArtikelKüchenuhren 52
- ArtikelDas Recht der Innungen, gewerblichen Verbänden anzugehören 55
- ArtikelGesichtspunkte bei steuerlichen Buchprüfungen 56
- ArtikelSprechsaal 58
- ArtikelVerschiedenes 59
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 60
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 62
- ArtikelGeschäftsnachrichten 63
- ArtikelBüchertisch 63
- ArtikelEdelmetallmarkt 63
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 64
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 3 DIE UHRMACHERKUNST 59 können dem Wiverdu doch wohl kaum so störend im Wege sein — oder doch? Dann kann es sich aber wieder bloß um einen preispolitischen Druck handeln! — Und dazu sollen wir noch die Hand reichen? Wenn auch z. B. zur Zeit der zehnprozentige Treu rabatt auch gleicti wieder von der Rechnung gekürzt wird, wer garantiert uns dafür, daß es so bleibt? Wie können wir aber dann eine elfprozentige Mehrbelastung auf uns nehmen (bei der Luxussteuer lehnten die Gold warenfabrikanten eine ähnliche Mehrbelastung bekanntlich auch ab), und wer verzinst uns diesen Jahresmehrbetrag ? — So etwas dürfte überhaupt das erste Mal auf der Welt existieren! Dasselbe gilt für Hausuhren, die jeßt noch davon ausgenommen sein sollen! — Ja, aber wie lange noch? — Und ich glaube, gerade bei Hausuhren dürfte es eine ernste Gefahr für uns bedeuten, denn es wird vielen Kollegen so gehen, daß sie Fertigwaren des Wiverdu am allerwenigsten umseßen können. Ja, und mit welchem Recht will man dann vielleicht Spezialhersteller von Gehäusen zwingen, sich dem Preisdiktat zu fügen? Malen Sie sich alle diese Gefahren aus, lieber Herr Kollege, und Sie werden mir recht geben, daß alle diese Maßnahmen des Wiverdu, insbesondere der Treurabatt, dazu dienen sollen, ein Preisdiktat, ein Kartensystem aufzuba'uen, gegen das später die Uhrmachersciiaft ver geblich Sturm zu laufen versuchen wird! Es ist auch ein ganz einseitiges Verlangen des Wiverdu, denn unsere dringenden Wünsche, wie Sammel bezug, Rabattgewährung, Handelsmarkenbelieferungen, Gemeinschafts- statt Fabrikmarkenreklame usw., werden immer wieder ignoriert oder zumindest hinausgeschoben. Ja, Kollegen, sind wir denn blot} dazu da, Zugeständnisse zu machen? Ich sollte meinen, wir müßten die Fordernden an erster Stelle sein! — Aber bei der Interesselosigkeit der deutschen Uhrmacher, wie sie sich bei dieser eminent wichtigen Frage wieder einmal gezeigt hat, ist es kein Wunder, wenn dem Wiverdu der Kamm schwillt! Wie Herr Dr. Dienst dann schließlich von einem Vertrauensverhältnis sprechen kann, welches durch den Treurabatt geschaffen werden könnte, ist mir unklar. Einseitige Anerkennung von Forderungen und das Er zwingen von so weitgehenden Zugeständnissen in der Handelsfreiheit des Uhreneinzelhandels kann unmöglich ein Vertrauensverhältnis schaffen! Hier handelt es sich doch einzig und allein um eine Machtprobe! Und sollen wir gleich von Anfang an kapitulieren und diese Macht stärken ? Kollegen, besinnt euch auf eure Macht und stemmt euch geschlossen dagegen! (V 700) M. A. C. iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiimimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimmiiiiiiiiiiiiiMimiiiMiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiMiimiMiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii V erschiedenes Ermäßigung des Reichsbankdiskonts. Vor einigen Tagen wurde endlich der Reichsbankdiskont von 7 auf 6 l / ä % und der l.ombardsaß von ö auf 7 1 2 % herabgeseßt. Begründet wurde diese Maßnahme des Zentralausschusses der Reichsbank durch die augenblicklich rückläufige Wirtschaftskonjunktur. Wenn audi in weiten Wirtschaftskreisen erwartet worden war, daß einer größeren Herabseßung staltgegeben würde, so wurde dieses damit abgelehnt, daß dann große Summen ausländischen Geldes, aul das wir ja leider immer noch in Deutschland angewiesen sind, wieder ins Ausland zurückfließen würden. (VI 1 892) Das Handwerk nimmt Stellung zur Reparationsfrage. In Verbindung mit der Wiederaufnahme der parlamentarischen Arbeit beabsiditigt die Gruppe der Handwerkerbünde im Ein vernehmen mit dem Reichsverband des deutschen Handwerks, in den Tagen vom 10. bis 20. Februar in allen ihren Bezirken ein heitliche Kundgebungen zu veranstalten. Diese werden unter den Grundgedanken „Für Erhaltung und Freiheit des Handwerks” ge stellt werden und sollen der Besprechung der gegenwärtigen wirtschaftlidien Lage und ihrer Beeinflussung durdi die zukünftige üeseßgebung dienen. Die einseitige und an der Oberfläche bleibende Darstellung des Reparationsagenten über die Leistungs fähigkeit der deutschen Wirtschaft macht zudem eine eingehende Aufklärung der Öffentlichkeit über die tatsächlichen Verhältnisse im gewerblichen Mittelstand notwendig. (VI 1 887) Das Berufsausbildungsgeseß. Vom Sozialpolitischen Aus schuß des Vorläufigen Reichswirtschaftsrats wurde nunmehr der Entwurf eines Berufsausbildungsgeseßes verabschiedet. Der üeseßentwurf regelt die Berufsausbildung Jugendlicher, und zwar aller Jugendlichen mit Ausnahme derjenigen, die in der Land wirtschaft beschäftigt werden. Es handelt sich um ein Rahmen- geseß. Vorgesehen ist weitgehende berufsständische Selbst verwaltung der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Die Durch führung des Geseßes soll erfolgen im Anschluß an die schon bestehenden geseßlichen Vertretungen von Handel, Industrie und Handwerk.l Die vom Ausschuß gefaßten hauptsächlichen Beschlüsse gehen unter anderem dahin, daß der Reichsregierung empfohlen wurde, den Begriff des Lehrlings im Geseß oder wenigstens in der Begründung näher zu bestimmen. Die Nichteinbeziehung der Landwirtschaft wurde bestätigt. Der Ausschuß schlug vor, daß die Regelung in den Reichsbetrieben, der Schiffahrt und der I lößerei nur durch die Reichsregierung, nicht durch die Landes regierungen erfolgen soll. Hinsichtlich des Bergbaues und der Hauswirtschaft wurde empfohlen, das primäre Recht der Reichs regierung aufzustellen und subsidiär die Landesregierungen zu nennen. An Stelle der Anerkennung von Lehrbetrieben seßte der Ausschuß die Aberkennung. Die den' Handwerkskammern geseßlich obliegende Verpflichtung zur Abnahme der Prüfungen ist erhalten geblieben. Im übrigen aber sollen die geseßlichen Berufsvertretungen berechtigt sein, in den von ihnen vertretenen Berufen Lehrtingsprüfungen zu veranstalten. Zu den Meister prüfungen in Handwerksberufen soll nadi der Ansicht des Aus schusses in der Regel nur zugelassen werden, wer das 24. Lebens jahr vollendet hat. Die Einführung von Meisterprüfungen in anderen Berufssfänden wurde als den leßigen Verhältnissen nicht entsprechend abgelehnt. Zur Frage der Durchführung des Geseßes wurde von allen Seiten hervorgehoben, daß unbedingt eine völlige Gleich berechtigung der Arbeitnehmer sicherzustellen sei. Nach der Ansicht der Mehrheit des Ausschusses sei diese Gleichberechtigung im vorliegenden Entwurf genügend gewährleistet. Weitergehende Anträge der Arbeilnehmervertreter wurden daher abgelehnt. Es wurde noch ein § 91 a eingefügt, der die Übergangsbestimmungen für Facharbeiter der Industrie, die späterhin eine Meisterprüfung ablegen wollen, regelt. (VI 1 891) Moderner Laden. Herr Kollege Karl Schäfer, Freiburg in Baden, Unterlinden 1, konnte vor einiger Zeit seine Geschäfts räume durch Hinzunahme eines weiteren Ladens bedeutend er weitern. Wir sind heute in der Lage, ein Bild zu veröffentlichen, das allen Kollegen die Größe des gewonnenen Raumes gut vor Augen führen kann. Das ganze Gesdiäftslokal ist chamoixfarbig gehalten und die Möbel sind aus Nußbaum angefertigt. Alle Beleuchtungskörper bestehen aus Opalglas und geben so eine sehr helle, aber nicht blendende Leuchtwirkung ab. Außer dem Gesdiäftslokal sind noch ein Büroraum und eine große Werkstatt vorhanden. (VI 1 870)
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