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Sächsischer Landtag
- Bandzählung
- N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25
- Erscheinungsdatum
- [1947]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 690-1946/50,1/25
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20071870Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20071870Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20071870Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1946 - 1952
- Wahlperiode
- 1946-06-25 - 1950-10-06
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1946-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsischer Landtag
- BandBand N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisÜbersicht 2
- RegisterRegister 3
- BeilageÜbersicht über die Arbeiten des sächsischen Landtages vom 1. ... -
- ProtokollProtokoll: Beratende Versammlung des Landes Sachsen 1. Sitzung 1
- ProtokollProtokoll: Beratende Versammlung des Landes Sachsen 2. Sitzung 21
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2.Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 53
- Protokoll6. Sitzung 65
- Protokoll7. Sitzung 101
- Protokoll8. Sitzung 127
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 169
- Protokoll11. Sitzung 191
- Protokoll12. Sitzung 203
- Protokoll13. Sitzung 239
- Protokoll14. Sitzung 253
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 293
- Protokoll17. Sitzung 315
- Protokoll18. Sitzung 345
- Protokoll19. Sitzung 379
- Protokoll20. Sitzung 401
- Protokoll21. Sitzung 439
- Protokoll22. Sitzung 461
- Protokoll23. Sitzung 487
- Protokoll24. Sitzung 493
- Protokoll25. Sitzung 497
- BandBand N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25 -
- Titel
- Sächsischer Landtag
- Autor
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getreide jetzt abgeliefert werden muß, im nächsten Jahre mit' einer Minderernte zu rechnen haben. In verschiedenen Genossenschaften hat die Ablieferung des Saatgetreides bereits begonnen, vor allen Dingen die von Saathafer und Saatgerste. Die Genossenschaften haben einfach diese verschiedenen Sorten auf einen Hau fen geschüttet, ganz gleich, ob es sich um frülie oder späte Sorten handelt, ganz gleich, ob sie in diesen oder jenen Höhenlagen einen höheren Ertrag versprechen. Wir werden dadurch bestimmt im nächsten Jahre einen Ausfall bekommen, der sich viel schlimmer auswirken dürfte als der diesjährige durch Witterungseinflüsse her vorgerufene. ■ Wir bitten, daß diese Verordnung unbe dingt zurückgenommen wird und uns das notwendige Getreide, das wir dringend brauchen, weiter in unseren Betrieben zur Verfügung bleibt. Verkäufe von Zucht- und wertvollen Nutzviehs sind als Erfüllung der Ablieferungspflicht zu behandeln, da ihre Erzeugung ebenso wichtig ist. Das gleiche trifft zu für Bruteier. Auch hier müssen klare Weisungen ge geben werden. ■ Bis jetzt ist es so, daß die Verkäufe von Zucht- und Nutzvieh keine Anrechnung finden oder nur zum Teil auf das Ablieferungssoll angerechnet werden. Es darf aus keinem Landkreis irgendein Stück Vieh heraus. Jeder Landrat hält die Hand darauf. Wir müssen unbe dingt darauf sehen, daß auf dem Zuchtviehmarkt, bei der Versorgung mit Zuchtvieh, das abgegebene Zuchtvieh auf das Soll angerechnet wird, genau so wie das Schlachtvieh. Bei Schweinen ist das ganz besonders er forderlich. Wo sollen denn im nächsten Jahr die fetten Schweine herkommen? Die Schweinebestände sind ganz enorm zurückgegangen. Wir haben jetzt eine Verordnung bekommen von der Landesverwaltung, unterzeichnet vom Ministerialrat Trübenbach, daß die Bruteier, die in diesem Jahre zu Brutzwecken geliefert worden sind, auf das Ablieferungs soll nicht abgerechnet werden. Das hat in verschiedenen Gemeinden zu Mißhelligkeiten geführt, da tatsächlich dort, wo das Eiersoll bereits mit 100 % gemeindebehörd lich erfüllt war, dadurch nur 70 % erfüllt sind. Ich kenne Gemeinden, wo Brutanstalten vorhanden sind, die natür lich im guten Glauben gehandelt haben und zur Ver mehrung und Verbesserung der Zuchten ihre Bruteier dorthin geliefert haben. Jetzt, auf einmal, sollen die Bruteier nicht Anrechnung finden und durch andere Produkte wie Fleisch, Getreide oder Kartoffeln wett gemacht werden. — Wir bitten, daß die Abgabe der Brut eier mit angerechnet wird. Zu Punkt c): Ich erwähnte schon vorhin das Zucht vieh. Wir haben nun leider Gottes bei uns im Lande Sachsen die Tatsache vorliegen, daß die östlichen Teile viel stärker heimgesucht worden sind von den Kriegs einwirkungen als die westlichen. Das trifft vor allen Dingen auf den Abtrieb von Zuchtvieh und die Abgabe von Zuchtvieh zu. Wir haben viele Betriebe in Löbau, Hoyerswerda, Weiß wasser, wo überhaupt kein Zuchtvieh mehr vorhanden ist, und andere, wo nur ganz wenige Zugkräfte vorhan den sind. Wenn wir nach dem Westen Zuchtvieh zum Ausgleich liefern sollen, dann haben wir die allergrößten Schwierigkeiten. Die Behörden, die Landräte und Ge meinden geben kein Stück frei und lassen nichts heraus. Es soll nicht angerechnet werden und wir können nicht helfen. Auch hier müssen klare Bestimmungen kommen, daß unbedingt die Freizügigkeit des Austausches aus einem Kreis in den anderen gewährleistet wird. Betreffs Punkt d) möchte ich erklären: Vor Verhän gung von Strafen wegen Nichterfüllung der Ablieferungs pflicht ist dem angeklagten Bauern ausreichend Ge legenheit zu geben, sich zu verteidigen. Eine Bestrafung darf nur erfolgen, wenn vorsätzliches Verschulden nach gewiesen werden kann. Der zuständige Ausschuß Jür Ernährung und Landwirtschaft ist in allen Fällen gut achtlich zu hören. Ich komme bei unserem zweiten An trag noch näher darauf zu sprechen. Jetzt noch ein Wort zu den Ausschüssen. Mein Vor redner, der Herr Abgeordnete Zinke, hat bereits darauf hingewiesen, welche Mängel in erster Linie darin be stehen, daß die Ablieferung so viele Schwierigkeiten macht. Es sind bei dieser Veranlagung nicht die Sach verständigen vertreten gewesen, die dazu gebraucht worden wären. Wir müssen unbedingt darauf bestehen, daß in den Ausschüssen der einzelnen Landratsämter und auch für die Landesregierung ein solcher Ausschuß befürwortet wird, wie wir ihn beantragt haben. Wir haben in unse rem Landtag einen Ausschuß für Landwirtschaft, aber ich glaube, wir können dieses Pensum für Arbeit nicht bewältigen. Es müssen viele Sachen beraten werden, die auf größere und breitere Schultern gelegt werden müssen. In den Landratsämtern muß dazu übergegangen werden, daß Ausschüsse eingesetzt werden, in denen ge nügend Sachkenntnis vorhanden ist. Dort muß geprüft werden, was von der Landesregierung nach dort gegeben wird, wie das Soll verteilt werden soll. Wir haben gerade in den Gebirgslagen die Tatsache, daß die Gemeinden klimatisch und auch nach dem Boden ganz verschieden zu beurteilen sind. Man findet Ge meinden mit einer Höhenlage von 320 bis 520 m. Das sind klimatische Unterschiede, die auch bei der Ver teilung des Solls an die Gemeinden berücksichtigt wer den müssen, aber auch schon bei der Verteilung inner halb des Kreises selbst. Deshalb legen wir den allergröß ten Wert darauf, daß diese Ausschüsse ins Leben gerufen werden. Wir müssen schon jetzt damit beginnen, damit die neue Ernte rechtzeitig und richtig veranlagt wird und auch zur Ablieferung kommen kann. Deshalb erfolgt nochmals unsere Bitte, unseren Antrag zu unterstützen und die Landesregierung zu bitten, ihm stattzugeben. Vizepräsident Prof. Dr. Kastner: Darf ich fragen, wie ich Ihren Antrag verstehen soll? Soll der Antrag dem Ausschuß überwiesen werden? Abgeordneter Häntzschel (CDU): Zum Antrag 16: Wir haben einen weiteren Antrag ein gebracht. — Der Redner verliest Antrag 16 der CDU.— Meine Damen und Herren! Es hat ganz gewaltige Freiheitsstrafen gegben. Wie schon in der Begründung erwähnt, gibt es im Kreise Oschatz Bauern, die die Ter- mine nicht eingehalten haben. Sie sind mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft worden. Dann liegen noch neun weitere Fälle vor, wo die Strafen neun Monate Gefängnis bis zu zehn Jahre Zuchthaus betrugen. Diese Strafen müssen revidiert werden. Es ist nicht möglich, daß wir in der Praxis Termine einhalten können, die einfach gegen den Befehl Nr. 163 sind. Der Befehl Nr. 163 hat uns die Termine genau vorge schrieben. Es sind aber von den Landratsämtern und von der Landesverwaltung andere Termine eingesetzt, die viel kürzer anberaumt worden sind. Es mußten ein zelne Gemeinden bis zum 30. November das Soll zu 100 % erfüllen. Der Drusch konnte aber erst im Dezember er folgen. Wir haben mit dem zeitigen Eintritt des Winters am 22. Oktober zehn Grad Frost gehabt, es mußte alle Kraft zusammengenommen werden, um nur noch die Kartoffeln, die Rüben und das Gemüse zu ernten. Die Saat mußte herausgeschafft werden, so daß der Aus. drusch hintenangestellt werden mußte. Es kann nicht eine Bestrafung erfolgen, bevor nicht der 31. Dezember da ist und zeigt, ob jeder 100%ig abgeliefert hat oder nicht. Es muß geprüft werden. Wo Böswilligkeit vorliegt, soll nicht geschont werden. Aber wo der Bauer bis zum letzten seine Pflicht getan hat oder wo er durch andere Einwirkungen, durch Wet-
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