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Sächsischer Landtag
- Bandzählung
- N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25
- Erscheinungsdatum
- [1947]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 690-1946/50,1/25
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20071870Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20071870Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20071870Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1946 - 1952
- Wahlperiode
- 1946-06-25 - 1950-10-06
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1947-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsischer Landtag
- BandBand N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisÜbersicht 2
- RegisterRegister 3
- BeilageÜbersicht über die Arbeiten des sächsischen Landtages vom 1. ... -
- ProtokollProtokoll: Beratende Versammlung des Landes Sachsen 1. Sitzung 1
- ProtokollProtokoll: Beratende Versammlung des Landes Sachsen 2. Sitzung 21
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2.Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 53
- Protokoll6. Sitzung 65
- Protokoll7. Sitzung 101
- Protokoll8. Sitzung 127
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 169
- Protokoll11. Sitzung 191
- Protokoll12. Sitzung 203
- Protokoll13. Sitzung 239
- Protokoll14. Sitzung 253
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 293
- Protokoll17. Sitzung 315
- Protokoll18. Sitzung 345
- Protokoll19. Sitzung 379
- Protokoll20. Sitzung 401
- Protokoll21. Sitzung 439
- Protokoll22. Sitzung 461
- Protokoll23. Sitzung 487
- Protokoll24. Sitzung 493
- Protokoll25. Sitzung 497
- BandBand N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25 -
- Titel
- Sächsischer Landtag
- Autor
- Links
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Wir kommen ztim nächsten Punkt der Tagesordnung, Punkt 10: Antrag des Abgeordneten Prof. D. Hickmann und der übrigen Mitglieder der CDU-Fraktion auf Abschluß der Zusammen- und Umlegungsverfahren über landwirtschaft liche Grundstücke (Drucksache Nr. 266). Das Wort hat der Abgeordnete Häntzschel. Abgeordneter Häntzschel (CDU): Meine Damen und Herren! Der von meiner Fraktion eingebrachte Antrag, Druck sache Nr. 266, der zur Behandlung vorliegt, hat folgen den Wortlaut: „Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung zu ersuchen,.umgehend alle Maß nahmen zu treffen, daß zunächst die über landwirtschaft liche Grundstücke vor Jahren und Jahrzehnten einge leiteten Zusammenlegungs- und Umlegungsverfahren ab geschlossen werden, bei denen die vermessungskundigen Mitarbeiter überhaupt nicht mehr oder nur in unwesent lichem Maße beansprucht werden." Meine Damen und Herren! Nach der Reichsumlegungs ordnung, die am 1. Januar 1932 in Kraft trat, die auch bei uns in Sachen sehr viel Anwendung gefunden hat, sind etwa 40 Verfahren so weit bearbeitet, daß sie nur noch des Abschlusses bedürfen, das heißt des Eintragens in die Flurbücher und in die Grundbücher. Die Ver messungsarbeiten sind alle erledigt. Durch diese Um legungsarbeiten sind die parzellierten Betriebe zusam mengelegt und ausgetauscht worden. Auch durch den Bau der Autobahnen sind innerhalb der letzten Jahre sehr viele Veränderungen vorgekommen. Jetzt bei der neuen Planung kommen auch sehr viele Schwierigkeiten vor, da nicht die richtigen Flächen erfaßt werden, so daß der eine zu hoch und der andere zu niedrig veranlagt wird. Deshalb ist es dringend notwendig, daß jetzt ein Abschluß der Arbeiten erfolgt und die Eintragung in den Flur- und Grundbüchern vorgenommen wird. Ich bitte deshalb, diesen Antrag dem Ausschuß für Landwirtschaft und dem Rechtsausschuß zu überweisen. Präsident Buchwitz: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kaden. Abgeordneter Kaden (SED): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser vorliegende Antrag ist wieder einmal ein Bei spiel dafür, was man nicht an das Plenum des Parlaments bringen soll. An das Parlament sollen Anträge allgemei nen und politischen Inhalts gebracht werden. In einer solchen wie der vorliegenden Sache geht man einfach zu den Sachbearbeitern der Regierung, und kommt man dort nicht weiter, so zum Minister, damit dieser Dampf dahinter macht. Ich glaube überhaupt nicht, daß ein Landtag, die höchste politische und gesetzgeberische In stanz, sich mit solchen kleinen untergeordneten Ange legenheiten beschäftigen muß. Präsident Buchwitz: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Winkler. Abgeordneter Winkler (LDP): Meine Damen und Herren! Wir stimmen dem Anträge der CDU-Fraktion restlos zu, denn auch wir können uns der Notwendigkeit nicht verschließen, diese Dinge schnellstens zum Abschluß zu bringen. Die Dienststellen müssen endlich von den jahr zehntealten Akten befreit werden. Auch wir sind dafür, daß der Antrag dem Ausschuß für Landwirtschaft und dem Rechtsausschuß überwiesen wird. Präsident Buchwitz: Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. — Wir kommen zur Abstimmung. Es ist von den Antragstellern der An trag gestellt worden, den Antrag dem Ausschuß für Land wirtschaft und dem Rechtsausschuß zu überweisen. Wer dem zustimmt, bitte ich, in seiner Verfassung zu bleiben, wer dagegen ist, bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich stelle die einstimmige Annahme fest. Wir kommen zum nächsten Punkt, Punkt 11. Von den Antragstellern wird gebeten, den Antrag zurückzustellen. Dann kommen wir zu Punkt’12 der Tagesordnung: Antrag des Abgeordneten Prof. Dr. Kastner und der übrigen Mitglieder der LDP-Fraktion auf Erlaß einer Wahlordnung für die Handwerkskammern (Drucksache Nr. 144). Das Wort hat Herr Abgeordneter Lunze. Abgeordneter Lunze (LDP): Meine Damen und Herren! Die Fraktion der LDP hat am 27. Februar 1947 mit Drucksache Nr. 144 den Antrag eingebracht: Der Landtag wolle beschließen, die Regierung zu er suchen, vorliegende Wahlordnung der Handwerkskammer für das Land Sachsen zum Gesetz zu erheben. Wir haben seinerzeit den Antrag zurückgestellt, da der Antrag angeblich gegen den Befehl Nr. 161 verstoßen soll. In diesem Befehl wird gesagt: Die Wahlordnung muß besonders festgelegt werden. Nach Rücksprache mit der Regierung und Prüfung des Befehls können wir, da die Zeit des Aufbaues drängt, ihn hier wieder vorbringen, und auch das Handwerk wartet schon lange auf Erledi gung. Die Wahlordnung, die wohl in aller Hände ist, will ich Ihnen nicht zur Verlesung bringen, sondern nur auf die Hauptpunkte darin aufmerksam machen. Die Wahl soll von unten herauf vorgenommen werden. Alle in der Handwerksrolle eingetragenen selbständigen Handwerker einer Fachsparte wählen ihren Fachsparten leiter, der die Bezeichnung „Obermeister" führt, einen Stellvertreter, einen Schriftführer, einen Lehrlingswart. Diese bilden den Vorstand mit einem vom Kreisausschuß des FDGB zu entsendenden Gesellen des betreffenden Handwerksberufes. Diese gewählten Fachspartenleiter wählen den Leiter der Handwerkskammer des Kreises und vier Beisitzer, dazu zwei im Handwerk tätige Ge sellen, die der Kreisausschuß des FDGB entsendet. Dieser Kammervorstand stellt einen Geschäftsführer an. Das sind die Wahlen in den einzelnen Kreisen. Nun zur Wahl bei der Handwerkskammer für das Land Sachsen. Alle Fachspartenleiter eines Berufes aller säch sischen Kreise wählen den Landesfachspartenleiter und einen Stellvertreter sowie einen Schriftführer. Diese und ein von der Landesleitung des FDGB zu entsendender Geselle des betreffenden Handwerks bilden den Vorstand der Landesfachsparte. Die Leiter der Handwerkskammern des Kreises und die Landesfachspartenleiter wählen gemeinsam den Präsiden ten der Handwerkskammer für das Land Sachsen und zwölf Beisitzer, von denen je sechs auf die Landesfach spartenleiter und auf die Leiter der Handwerkskammern der Kreise entfallen. Zu diesen treten noch drei im Hand werk tätige Gesellen bei, die die Landesleitung des FDGB entsendet. Der Vizepräsident wird aus der Mitte des Vor standes gewählt. Dazu kommt noch ein Hauptgeschäfts führer. Dies ist der Vorstand der Handwerkskammer für das Land Sachsen. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre.
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