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Sächsischer Landtag
- Bandzählung
- N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25
- Erscheinungsdatum
- [1947]
- Signatur
- Z. 4. 690-1946/50,1/25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20071870Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20071870Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20071870Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1946 - 1952
- Wahlperiode
- 1946-06-25 - 1950-10-06
- Titel
- Protokoll: Beratende Versammlung des Landes Sachsen 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1946-06-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsischer Landtag
- BandBand N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisÜbersicht 2
- RegisterRegister 3
- BeilageÜbersicht über die Arbeiten des sächsischen Landtages vom 1. ... -
- ProtokollProtokoll: Beratende Versammlung des Landes Sachsen 1. Sitzung 1
- ProtokollProtokoll: Beratende Versammlung des Landes Sachsen 2. Sitzung 21
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2.Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 53
- Protokoll6. Sitzung 65
- Protokoll7. Sitzung 101
- Protokoll8. Sitzung 127
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 169
- Protokoll11. Sitzung 191
- Protokoll12. Sitzung 203
- Protokoll13. Sitzung 239
- Protokoll14. Sitzung 253
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 293
- Protokoll17. Sitzung 315
- Protokoll18. Sitzung 345
- Protokoll19. Sitzung 379
- Protokoll20. Sitzung 401
- Protokoll21. Sitzung 439
- Protokoll22. Sitzung 461
- Protokoll23. Sitzung 487
- Protokoll24. Sitzung 493
- Protokoll25. Sitzung 497
- BandBand N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25 -
- Titel
- Sächsischer Landtag
- Autor
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eigene Organe eignen. Wir rechnen damit, daß es sich dabei- um 700 bis 800 Betriebe handelt, die auf diese Weise in die landeseigene Verwaltung übergehen würden. Eine weitere Zahl von Betrieben würde nach dem Gesetzentwurf, den die Parteien zur Grundlage ihrer Ar beit gemacht haben, in die Verwaltung der Kreise und großen Städte übergehen. Es gibt in jeder großen Stadt und in jedem Kreise eine Anzahl solcher Unternehmen, die sich insbesondere für die kommunale Verwaltung eignen. Das sind zunächst einmal die reinen kommuna len Versorgungsbetriebe: Kraftwerke, Wasserwerke, Ver kehrsbetriebe, zum Teil auch Reparaturanstalten, Bau betriebe, die den in den meisten großen Städten be stehenden Bauhöfen angeschlossen und von dort zentral geleitet werden können, und vielleicht einige kleinere Betriebe, z. B. Gartenbaubetriebe, solche, die sich für die Verwaltung durch die Kreise und Großstädte eignen. Diese sollen in das Eigentum dieser Kommunen überge leitet werden. Eine weitere Zahl von Betrieben, die wahrscheinlich nicht allzu groß sein wird, dürfte an die Genossenschaft ten und andere Organisationen übergehen, wie dies im Gesetz der Parteien vorgesehen ist. Dabei dürfte es sich insbesondere um Betriebe der Nahrungs- und Genuß mittelindustrie handeln, die vielleicht an Konsum genossenschaften und vielleicht Gewerkschaften ange schlossen werden könnten, je nachdem, ob sie von die sen bearbeitet werden können. Ich weiß, daß ein Ein wand besteht, als ob damit den Genossenschaften ge wissermaßen eine Bevorzugung zuteil würde gegenüber den Teilen der Wirtschaft, mit denen sie in Wettbewerb stehen sollen, also dem freien Handel. Das Präsidium, das sich auch über diese Frage ausführlich unterhalten hat, steht aber auf dem Standpunkt, daß die Rückgabe eines Teiles der Versorgungsbetriebe an die Konsum genossenschaften nichts anderes darstellt, als zunächst einmal die Wiedergutmachung eines Unrechts, das den Genossenschaften durch den Nazismus zugefügt worden war. Die genossenschaftlichen Betriebe wurden seiner zeit von den Nazis zerschlagen, veräußert, verkauft und verscheuert, so daß wir es als einen Akt der Wieder gutmachung ansehen, den Genossenschaften wieder die Möglichkeiten zu geben, die sie beim Machtantritt des Nazismus hatten und ihnen den so beliebten gleichen Start zu verschaffen. Es gibt weiter eine Anzahl von Betrieben, die weder für eine landeseigene noch für eine kommunale, noch für eine genossenschaftliche Verwaltung in Frage kom men. Es sind das Handwerksbetriebe sowie kleine und mittlere Gewerbebetriebe, die nun an Private verkauft werden sollen. Sie wissen, daß im Gesetz vorgesehen ist, daß der Erlös aus diesen Verkäufen besonders be dürftigen Kreisen, Umsiedlern, Opfern des Faschismus usw. zugänglich gemacht werden soll. Warum sollen diese Betriebe verkauft werden? Wir sind der Meinung, daß solche kleine Betriebe von 3, 4, 5, 7 oder 10 Arbeitern, Gesellen oder Lehrlingen in einer Verwaltung durch ein kommunales oder staatliches Or gan nichts anderes bringen würden als die Einengung der durch einen solchen kleinen Betrieb möglichen Aus nutzung der wirtschaftlichen Kapazität, die gegeben ist, wenn er sich in der Hand eines privaten Eigentümers oder Unternehmers befindet. Wir wollen die Reprivati sierung, die Schaffung neuen Eigentums auch noch aus den Reihen der A-Betriebe dort herbeiführen, wo wir glauben, daß dies den größten allgemeinen volkswirt schaftlichen Nutzen bringen wird, also dadurch, daß an der Spitze des kleinen Betriebes ein Eigentümer steht, der mit seiner eigenen Initiative die höchste Ausnutzung des Betriebes gewährleistet. Es entsteht nun die Frage, an wen darf verkauft werden? Die Parteien sind sich von vornherein darüber klar, daß solche Betriebe nur an Personen verkauft werden können, die personell ge eignet sind und die Gewähr für die beste Ausnutzung des Betriebes bieten und im übrigen selbstverständlich einwandfreie Antifaschisten und Demokraten sind und Personen, die sich für den Wirtschaftsaufbau mit aller Kraft einsetzen werden. Wenn wir diese Betriebe aus der Hand kleiner Unternehmer herausnehmen und sie in die Hand anderer Unternehmer legen, so liegt der Sinn darin, daß wir nun die Gewähr haben, daß diese Betriebe in den Händen aller Kreise der antifaschisti schen Parteien niemals wieder zu einer Bedrohung des Friedens oder zur Bedrohung der Demokratie in unserem Lande werden können. Eine Frage über die Art des Verkaufs. Ich will hier bei auf einen Einwand eingehen, der in den Diskussio nen im Lande in den letzten Tagen und Wochen vielfach zum Ausdruck gekommen ist. Es ist vielfach gesagt wor den: Wer soll diese Betriebe kaufen? Irgendein ausge bombter Antifaschist, oder ein Opfer des Faschismus, der zehn Jahre im Konzentrationslager gesessen hat oder irgendein anderer Mensch, der durch den Faschismus alles geopfert und verloren hat? Woher soll er das Geld haben? Wer kann also kaufen? Kaufen werden nur die, die das Geld haben und das sind die Schieber! Das Präsidium der Landesverwaltung hat sich mit dieser Frage eingehend beschäftigt und in seiner gestrigen Sitzung diese Frage besprochen. Wir legen selbstver ständlich Wert darauf, daß durch den Verkauf dieser Objekte Geldmittel in die Hand der Landesverwaltung kommen, die in einem besonderen Stock verwaltet wer den, damit wir auch unmittelbar Geld zur Verfügung halten für die Zwecke, die im Gesetz vorgesehen sind. Wir glauben, daß mancher, auch wenn er das Geld nicht selbst hat, sich doch aus zahlreichen Geldquellen Mittel beschaffen kann, wenn er auf den Weg gewiesen wird. Aber die Landesverwaltung ist der Meinung, daß auch dann, wenn das nicht möglich sein sollte, ein Weg zur Kreditierung gefunden werden muß, sei es auf dem Wege durch Eintragung von Hypotheken oder sei es auf dem Wege durch den Kredit der Landesbank, um solchen Personen, die persönlich und politisch geeignet und prädestiniert sind, einen solchen Betrieb zu führen, die Möglichkeit des Kaufes zu verschaffen. Einige Worte noch zur Frage der Organisation jener Betriebe, die in der Verwaltung des Landes selbst ver bleiben sollen. Sie können versichert sein, daß die Lan desverwaltung dieses Problem keineswegs leicht nimmt, sondern daß sie sehr gut weiß, daß es nicht eine kleine, auch nicht irgendwie nur eine ernste, sondern daß es eine ungeheuer schwere Aufgabe ist, die immerhin große Zahl von großen Betrieben nunmehr in die Verwaltung des Landes übergehen zu lassen, sie zweckmäßig zu organisieren und zu verwalten. Dieses Problem wird von uns aus keineswegs dilatorisch behandelt, sondern durchaus ernst genommen. Jede Befürchtung, daß die Landesverwaltung nun zwar den Volksentscheid ankur belt und sich gemeinsam mit den politischen Parteien darüber klar wird, was damit geschaffen werden soll, ist nicht gerechtfertigt, sondern das Präsidium der Lan desverwaltung hat sich wiederholt mit dieser Frage be schäftigt und ist bereits dazu gekommen, eine generelle Linie für die Verwertung und Verwaltung dieser Betriebe festzulegen und entsprechende Direktiven zur Ausarbei tung eines konkreten Planes zu geben. Gestatten Sie mir, daß ich einige Grundsätze darlege und vortrage, die die Linie kennzeichnen, wie die Ver waltung dieser landeseigenen Organe organisiert wer den soll. Die Grundlage der Verwaltung eines jeden dieser enteigneten Betriebe ist jeweils der ein wirtschaft liches Ganzes darstellende Komplex, also ein Einzel betrieb, der von einer verantwortlichen Stelle aus ge leitet werden soll und muß. Dieser Einzelbetrieb also bildet an sich eine wirtschaftliche Einheit. Sie haben hier eine wirtschaftliche Einheit mit eigener Ertrags rechnung. Es kann jederzeit die Wirtschaftlichkeit, die Rentabilität und die zweckmäßige Ausnutzung nachge prüft werden. Diese wirtschaftliche Einheit soll von
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