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Sächsischer Landtag
- Bandzählung
- N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25
- Erscheinungsdatum
- [1947]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 690-1946/50,1/25
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20071870Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20071870Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20071870Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1946 - 1952
- Wahlperiode
- 1946-06-25 - 1950-10-06
- Titel
- Protokoll: Beratende Versammlung des Landes Sachsen 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1946-06-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsischer Landtag
- BandBand N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisÜbersicht 2
- RegisterRegister 3
- BeilageÜbersicht über die Arbeiten des sächsischen Landtages vom 1. ... -
- ProtokollProtokoll: Beratende Versammlung des Landes Sachsen 1. Sitzung 1
- ProtokollProtokoll: Beratende Versammlung des Landes Sachsen 2. Sitzung 21
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2.Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 53
- Protokoll6. Sitzung 65
- Protokoll7. Sitzung 101
- Protokoll8. Sitzung 127
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 169
- Protokoll11. Sitzung 191
- Protokoll12. Sitzung 203
- Protokoll13. Sitzung 239
- Protokoll14. Sitzung 253
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 293
- Protokoll17. Sitzung 315
- Protokoll18. Sitzung 345
- Protokoll19. Sitzung 379
- Protokoll20. Sitzung 401
- Protokoll21. Sitzung 439
- Protokoll22. Sitzung 461
- Protokoll23. Sitzung 487
- Protokoll24. Sitzung 493
- Protokoll25. Sitzung 497
- BandBand N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25 -
- Titel
- Sächsischer Landtag
- Autor
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einem Betriebsleiter oder bei größeren Betrieben von einer Betriebsleitung geleitet werden, der die Organe der Arbeiter, der Belegschaften und Betriebe beratend zur Seite stehen. Die Befürchtung, die teilweise drau ßen im Lande vorhanden ist, daß mit der Übergabe die ser Betriebe in die landeseigene Verwaltung ein wirt schaftsbürokratischer Apparat entstehen würde, der jedes Leben in den Betrieben ersticken würde, ist un angebracht. Die Landesverwaltung ist vielmehr der Meinung, daß jeder Betriebsleiter oder jede Betriebs leitung unter voller Verantwortlichkeit ihre Aufgaben zu erfüllen hat, daß es keinerlei Möglichkeit der büro kratischen Abschiebung der Verantwortung auf andere Instanzen gibt, sondern daß der verantwortliche Leiter für die Leitung des Betriebes, für die Durchführung des Fertigungsprogramms, für die Durchführung des Pro gramms der Rentabilität in vollem Umfange verant wortlich sein muß, so wie es jeder Betriebsleiter eines Unternehmens, einer Gesellschaft, einer Kapitalorganisa tion ist. Es macht sich jedoch bei der Vielzahl der Be triebe notwendig, die Organisation nicht'auf die Einzel betriebe zu beschränken, sondern eine gewisse Durch organisierung dieser landeseigenen Betriebe, sowohl nach vertikalen als auch nach regionalen Gesichtspunk ten, das heißt in gewissem Sinne eine fachliche Zu sammenfassung, aber auch eine nach den geographischen Gegebenheiten gebundene Zusammenfassung, durchzu führen. Aus diesem Grunde ist das Präsidium der Lan desverwaltung der Auffassung, daß für diese nunmehr landeseigenen Unternehmungen im ganzen Lande Indu strieverwaltungen geschaffen werden müssen, Organisa tionen, die je 10, 12, 15 Betriebe der gleichen Art um fassen und nun gewissermaßen die übergeordneten Wirtschaftsorgane dieser Unternehmungen bilden, die alle eine einheitliche Steuerpolitik, eine einheitliche Finanzierung haben, die die Abschreibungen und Rück lagen einheitlich durchführen, die alle Kreditmaßnah men einheitlich für die in einer Industrieverwaltung zu- sämmengefaßten Betriebe durchführen. Sie können auch die Verlagerungen der Produktionskapazität, der Roh stoffe, von einem Betrieb in den anderen innerhalb der Industrieverwaltung vornehmen. Wir müssen damit rechnen, daß es selbst in einzelnen Kreisen Unterneh mungen der gleichen Art gibt, die ihrer technologischen Ausrüstung nach völlig verschieden sind, so daß wir in einzelnen Betrieben die Möglichkeit hätten, Überschüsse zu erzielen, während in anderen Betrieben, die während der Nazizeit in bezug auf ihre technologische Ausrüstung vernachlässigt wurden, nicht alle Direktoren den not wendigen Rentabilitätszustand erreichen. Wir glauben, daß wir durch die Organisation von Industrieverwaltun gen und mit dem Zusammenschluß einer größeren Zahl von Betrieben der gleichen Art, mit einer einheitlichen Industrieleitung, an deren Spitze wenigstens drei Direk toren stehen sollten, die Möglichkeit haben, solche Schwierigkeiten innerbetrieblicher Art leicht überwin den zu können. Diese Industrieverwaltungen sind keine Behörden und keine Ämter, das möchte ich ausdrück lich betonen, sondern diese Industrieverwaltungen sind wirtschaftliche Organisationen, wirtschaftliche Organe. Ich halte es deshalb für notwendig, darauf hinzuweisen, weil ich im weiteren Verlauf mit einigen Worten darauf zurückkommen muß. Zunächst muß ich noch eine Frage klären, die draußen im Lande viel gestellt wird, vor allem von den Arbei tern und Angestellten von Betrieben, die zur Enteig nung stehen: die Frage der Sicherung des Arbeitsplatzes und der Existenz dieser Arbeiter Es gibt eine unsinnige Auffassung, nach der mit der Übereignung dieser Betriebe in die Hand des Landes irgendwie der Arbeitsplatz der dort Beschäftigten in Gefahr sei. Diese Auffassungen werden noch bestärkt durch diejenigen Unternehmer, deren Betriebe jetzt zur Entscheidung kommen sollen, und die nun ein großes Interesse daran haben, die Auf fassung zu verbreiten, daß mit ihrer Enteignung sogleich der ganze Industriezweig ruiniert würde, ^ur, wer etwas von der modernen Industriewirtschaft versteht, der weiß, daß die größten, besten, modernsten, renta belsten und volkswirtschaftlich wichtigsten Unterneh mungen in der Hand von wenigen Industriegesellschaf ten sind und von Direktoren geleitet werden, die mit dem Eigentum gar nichts zu tun haben. Es bestehen viele, obwohl unsinnige, aber doch weitverbreitete An sichten, als ob die Arbeitsplätze der Arbeiter und Ange stellten solcher Betriebe in Gefahr seien. Ich möchte betonen: Dadurch, daß diese Betriebe, die auf der A- Liste stehen, von der SMA zur Übereignung an die Selbstverwaltung fieigegeben sind, ist zum Ausdruck gebracht, daß sie einen Eingriff von außen nicht mehr zu erwarten haben, sonst wären sie auf einer anderen Liste. Zum anderen ist es selbstverständlich, daß die Lan desverwaltung nicht eine große Zahl von Produktions anlagen übernimmt, um sie untergehen zu lassen. Das wäre genau so ein Unsinn. Selbstverständlich hat die Landesverwaltung das allergrößte Interesse, und nicht nur das Interesse, sondern die Pflicht, denn sie ist ja letzten Endes — wenn ich den Ausdruck einmal ge brauchen kann — Treuhänder des Volksvermögens, sie hat also die Pflicht, diese Betriebe so zu verwalten, daß dadurch der höchste wirtschaftliche Nutzen erzielt wird. Aber jeder, der in die erste Klasse einer Abendschule geht, wird selbst begreifen, daß die höchste Wirtschaft lichkeit hur durch Vollbeschäftigung erreicht wird. Die Landesverwaltung hat das größte Interesse daran, daß in den übernommenen Betrieben die höchstmögliche Ausnutzung der Produktionskapazität erzielt wird. Daß die Landesverwaltung viel eher als ein Privatunterneh men in der Lage ist, Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen, z. B. in der Beschaffung von Rohstoffen, Kohle, Hilfsmitteln und Maschinen, liegt auf der Hand. Ich be haupte nicht, daß es beabsichtigt ist, aus den staatlichen Betrieben gewissermaßen Vorzugsbetriebe zu machen, sondern ich will damit die Auffassung widerlegen, als ob die Existenz der Arbeiter in diesen Betrieben gefähr det sei. Das Gleiche trifft auf die sozialen Einrichtungen zu. Es gibt manche Arbeiter, die bei einem Unternehmer arbeiten, der zwar ein großer Kriegsgewinnler und Nazi ist, sich aber soweit wie möglich getarnt hat. Sie stan den mit dem Unternehmer in einem patriarchalischen Verhältnis, um die Weihnachtszeit wurden Päckchen verteilt, und der Unternehmer galt als ein sozialer Mensch. Die Arbeiter befürchteten, daß die sozialen Einrichtungen durch die Übernahme verlorengehen könnten. Ich habe die Befugnis vom Präsidium der Landesverwaltung, hier zu erklären, daß alle sozialen Einrichtungen in den zu übereignenden Betrieben restlos aufrechterhalten bleiben und daß die Landesverwaltung sogar die Absicht hat, sobald die äußeren Umstände und die schwierige Lage, in der wir uns befinden, es erlauben, auch mit einer Reform des Sozialwesens in den Betrieben in fortschrittlichem Sinne zu beginnen. Daß dabei die Landesverwaltung in erster Linie in den in ihrer Hand befindlichen Betrieben beginnen wird, dürfte selbstverständlich sein. Die letzte Frage in diesem Zusammenhang: Mancher wird sagen: „Ich war ein kleiner, ein nomineller Pg und werde nun entlassen, wenn der Betrieb in landes eigene Verwaltung genommen wird." ’pemgegenüber möchte ich die Auffassung des Präsidiums der Landes verwaltung zum Ausdruck bringen, daß die Unterneh men, die übereignet werden, nicht Behörden werden, sondern wirtschaftliche Unternehmungen bleiben. Für wirtschaftliche Unternehmungen gelten nicht in dem bekannten Umfange die Verordnungen und Richtlinien über die personelle Neuordnung in den öffentlichen Verwaltungen. Daß wir in unseren Verwaltungen frühere Nazis nicht eingliedern können, ist allen be kannt, und darüber gibt es keine Diskussion. Ebenso unsinnig ist die Auffassung, als ob die Unternehungen,
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