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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 49 (1. Dezember 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ungerechtfertigte Firmenzusätze, insbesondere der Firmenzusatz "deutsch"
- Autor
- Cresolli, Karl August
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- ArtikelUngerechtfertigte Firmenzusätze, insbesondere der Firmenzusatz ... 645
- ArtikelTradition als Werbung 646
- Artikel"Der Uhrmacher hat nur hineingepustet!" 647
- ArtikelDurch die Post werben 648
- ArtikelSteuertermine für Dezember 1933 650
- ArtikelWas ist für den Geschäftsverkehr mit Litauen und dem Memelgebiet ... 650
- ArtikelVerschiedenes 651
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 653
- ArtikelGeschäftsnachrichten 656
- ArtikelBüchertisch 657
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 657
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt Zeitschriftenschau 657
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 658
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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VERBANDSZEITUNG DER DEUTSCHEN UHRMACHER 58. JAHRGANG / BERLIN NW 7, 1. DEZEMBER 1933 / NUMMER 49 Ungerechtfertigte Firmenzusätze, insbesondere der Kirmenzusatz .deutsch“ Von Amlsgerichtsrat Dr. Karl August Cresolli Die Entwicklung des neuen Rechts erfordert 111 erster Linie Lauterkeit, Wahrheit und Sauberkeit des Rechts lebens. Dieser Grundsatz der unser gesamtes Rechts leben durchzieht, hat dazu geführt, daB die Register gerichte sidi in schärferem MaBe mit der Wahrheit und Klarheit der Handelsbeziehungen besdiäftigen. Es kann der neuen Reditsentwicklung nidit ent sprechen, daB sich kleine Handelsunternehmungen mit den groBttönenden Firmen bezeichnen. Um ein Beispiel fin den Rechtszustand zu geben, mag der Hinweis genügen, daB sich ein Handelsunternehmen, das in einem dritten Hof eines Hinterhauses in einem Klempnerladen bestand, „Kontinentale Wasserversorgungs G. m. b. H." nannte. Es muB in Zukunft gefordert werden, daB soldie hochtönenden Namen nur den Firmen zustehen, bei denen sie gerechtfertigt sind. So ist zu fordern, daB sich „Kontinental“ nur eine Firma nennen darf, die Rechts- gesdiäfte über den ganzen Kontinent annimmt. In dieser Beziehung spielen nadi der bisherigen Erfahrung des Regisfergerichts auBer den allgemeinen Zusäfeen wie „allgemein“, „europäisdi“, „kontinental“, „international" die Firmenzusafee „Fabrik", „Werk", „Bank“ und „Werke" eine erhebliche Rolle. Die Recht sprechung hat bisher sdion versucht, diese FirmenzusäBe einem besonderen Schuh zu unterstellen. Diese Recht sprechung hat sidi bisher aber darauf besdiränkt, nur nachzuprüfen, ob ein Unternehmen, das sidi Fabrik, Werk usw. nannte, diesen Namen bei seiner Gründung rechtfertigte. Wenn das Unternehmen im Laufe der Zeit seinen Fabrikbetrieb einstellte, auf einen nicht voll- kaufmännischen Betrieb heruntersank, so hat sich das Registergericht darum in den seltensten Fällen gekümmert. Daraus ist zu erklären, daB Gesellschaften mit be schränkter Haftung, die nur nodi dem Namen nadi be standen, im Kurse besonders hoch standen, wenn sie nodi einen hochtönenden Namen besaBen. Es erscheint am Plahe, daB die Registergerichte in Zukunft sich mehr als bisher mit diesen Zusähen, auch wenn sie bei Begründung des Unternehmens gerechtfertigt waren, beschäftigen. Zwei Firmenzusähe haben 111 der neuesten Rechts entwicklung eine ganz eigenartige Bedeutung erhalten. Die Firmenzusähe „deutsch“ und „national" sind auf Grund der jüngsten politischen Entwicklung zu einer ganz anderen Bedeutung gelangt als bisher. Hier hat die neue Entwicklung dazu geführt, daB diese Firmenzusähe, die in den früheren Zeiten vom Landgericht I, Berlin, entgegen der Ansicht des Regisler- geridits ohne weiteres als zulässig erachtet wurden, anders beurteilt werden. Das Landgericht I halle diese Firmenzusähe entgegen der Ansidit des Regisfergerichts „als schmückende Beiworte ohne jede Bedeutung“ leder Firma zugebilligt. DaB diese Ansicht des Beschwerde- geridits nidit richtig war, ergibt sich allein daraus, daB etwa 3800 im Berliner Handelsregister eingetragene Firmen „das sdimückende Beiwort deutsdi " in ihrer Firma fuhren Wenn es wirklidi ein ganz bedeutungsloses Beiwort wäre, würde die Berliner Kaufmannschaft sich sidierlich nicht in so groBem MaBe gerade dieses Wortes zur Aussdimückung ihrer Firma bedient haben. Gerade in der lüngsten Zeit aber hat dieses Streben, das Wort „deutsch" in der Firma zu führen, aus be greiflichen Gründen in einem ungeahnten MaBe zu genommen. Von drei Neugründungen von Gesellschatten mit beschränkter Haftung tragen im Durchschnitt zwei das Wort „deutsch“ in ihrer Firma. Die Ansicht, die für eine Firma mit dem Zusah „deutsche“ ein „GroBunternehmen mit einem ausgedehnten Geschäftsbetrieb im ganzen Reich“ mit erhöhtem Stamm kapital erfordert, mag nadi der früheren Verkehrsan- sdiauung gerechtfertigt gewesen sein. Die Ansidit wird aber der neuesten Entwicklung der politisdien Verhält nisse und der dadurdi bedingten Verkehrsanschauung nidit gerecht. Durch diese Entwicklung hat sich das Wort „deutsdi“ zu einer ganz besonderen Bedeutung entwickelt. Das Wort „deutsch" ist zu einem Symbol der neuen Zeit geworden. Dies erfordert, daB das Wort m bisher nidit geahntem MaBe geschüht und daher nur ganz wenigen Unternehmungen Vorbehalten werden muB- Wie die GeseBgebung die Symbole der nationalen Revolution durch besonderen SchuB vor der Verkitschung sdiüBen will, so muB das Handelsregister und der Handelsverkehr das Wort „deutsch" vor dem „Abgegriffenwerden" schüBen. Dies hat dazu geführt, daB die in neuester Zeil wiederum um ein Gutachten über die Verkehrsanschauung über das Wort „deutsdi" angegangene Industrie- und Handelskammer Berlin in zwei ganz neuen Gutachten (92 ER 430/33 und 90 808 33) sidi dahin geäuBerf hat, daB
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