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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (19. Juni 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- ArtikelDen deutschen Uhrmachermeistern ins Merkbuch! 489
- ArtikelZur Reichstagung Frankfurt a. M. 1931 490
- ArtikelWohin treiben wir? 491
- ArtikelZugaben und qualifizierte Mengenrabatte 492
- ArtikelDie mechanische Uhr, die Uhr der Zukunft - die elektrische ... 494
- Artikel5% Warenhausanteil am deutschen Einzelhandelsumsatz 496
- ArtikelWas von Frankfurt nicht im Reiseführer steht 497
- ArtikelSich selbst aufziehende Taschenuhren - Perpetuale 500
- ArtikelStunden in Frankfurt a. Main 504
- ArtikelStellenlose Uhrmacher 504
- ArtikelSteuerfragen 505
- ArtikelVerschiedenes 506
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 512
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 513
- ArtikelGeschäftsnachrichten 514
- ArtikelBüchertisch 515
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 515
- ArtikelEdelmetallmarkt 515
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 516
- ArtikelAnzeigen 516
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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* 15 ur ui s- st' 05 ten NU« re- hn- en- Nr. 25 DIE UHRMACHERKUNST 507 Zeichen geschüßt. Eür die Vertreterin dieser Sdiweizer Firma m Deutsdiland, die beklagte Firma D. & Co. in Mainz, ist das Wortzeichen „Flida” in das deutsche Warenzeichenregister ein getragen, aber erst seit dem Jahre 192b. Die Klägerinnen be haupten, daß die beklagte durch die Verwendung des Wortes „Flida” dir älteres Namens- und t irmenrecht sowie den älteren Ausstaltungsbesiß verlebe; sie verlangen deshalb in der gegen wärtigen Klage Verurteilung der beklagten zur Unterlassung der benubung des Wortes „Flida", Auskunftserteilung und Schaden- ersab- Das Fandgendd Derlinlll hat die Klage abgewiesen, das Kammergeridit zu Berlin hat der berufung der ersten beiden Klägerinnen insoweit stattgegeben, als es die beklagte zur l.ösdiung ihrer beiden Warenzeidien verurteilt hat, im übrigen ist es bei der Abweisung der Klage verblieben. Auf die Revision der ersten beiden Klägerinnen hat jebt das Rei ch sger ic h t das Urteil des Kammergerichts aufgehoben, soweit es zuungunsten der Klägerinnen ergangen ist. Die Sadie ist in diesem Umfange zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Kammer gericht zurückverwiesen worden. Aus den reichsgeriditlichen Entscheidungsgriinden: Das Kammergeridit nimmt an, dab die beklagte die Uhren der Schweizer Firma unter der Bezeichnung „F'lida” in den Verkehr bringen und sidi im Geschäftsverkehr überhaupt dieses Wortes bedienen dürfe, da die Sdiweizer Firma älter als die älteste der Klägerinnen sei und das Wort „Elida” in der Sdiweiz sdilagwortartigen Charakter für Uhren erlangt habe. Da aber der Namensschub nicht auf die Gegend be- sdirankt sei, so müsse die Angelegenheit so angesehen werden, als wenn die beklagte — nadidern sie im Jahre 1927 dazu über gegangen ist, ihre Ware in Deutschland zu vertreiben — schon „von vornherein” den Namen „Elida” in Deutsdiland geführt hatte. Das ist reditsirrig. Das Kammergericht irrt in seiner Annahme über den Umfang des Firmenschubes des auswärtigen Unternehmens in Deutschland. Die vom Kammergeridit vertretene Ansidit stellt eine Bevorzugung der auswärtigen vor deutsdien Firmen dar. Das ist mdit der Ge danke der Eskimo-Entscheidung des erkennenden Senats (RGZ. b. 11/ S. 215), auf die sicti das Kammergeridit bezieht. Die Angehörigen der Verbandsstaaten gemeben nur den gleichen, mdit aber einen stärkeren Sdiuß gegen Verlebung ihres Firmenrechts wie die Staatsangehörigen desjenigen Staates, in dem der Schub begehrt wird. „Reichsgeriditsbnefe.” (II 337 30. — 12. Mai 1931.) (VI 1 171) Der Außenhandel der Schweiz mit Uhren im Mai 1931. Im Stuck Tasdienutiren usw. und 394350 Fr. aus dem Ausland -■-496197 Fr. im Mai 1930 und r r. im April 1931. Dem Werte 1931. Der nadi um Vormonat Mai 1931 nahm die Schweiz 31001 200 dz Uhrenwaren im Werte von auf gegen 33191 Stück und 209 dz 38046 Stuck und 190 dz — 426072 f nach war die Einfuhr im Mai 1931 wesentlidi kleiner als im gleichen Monat des Vorjahres und im Vormonat. Versandt wurden im Mai 1931 insgesamt 1080108 Stück Uhren usw. und 171 dz Uhrenwaren im Werte von zusammen 11948452 Fr. gegen 1900309 Stück und 207 dz = 23370687 Fr. im gleichen Monat des Vorjahres und 1062442 Stuck und 160 dz 11628259 f r. im April Export blieb zwar gegenüber dem Vorjahr dem Werte rund die Hälfte zurück, weist aber gegenüber dem eine kleine Steigerung auf. Der Ausfuhrübersdiub, der im Mai 1930 22874490 Er. ausmachfe, war im April 1931 auf 1120218/ Fr. zurückgegangen und erreichte im Mai 1931 11554102 I r. Auf die Einfuhr \on Uhren nach der Stückzahl trafen unter anderem 142 (i. V. 438) Stück - 3780 (28866) Er. auf Tasdienutiren und 35 (26) Stück = 1886 (5632) Fr. auf Armbanduhren, wobei der Import an gewöhnlichen Uhren allein 102 (389) Stück ausmadite. Sonst hatten bei den Taschen- und Armbanduhren die Chrono graphen den Hauptanteil. Die Ausfuhr bezifferte sidi auf 429232 (548779) Stuck 3292696 (58/4625) Fr. Taschenuhren und 32346/ (602 318) Stuck - 4122898 (7 608982) Fr. Armbanduhren, bei beiden Uhrsorten waren diejenigen mit Gehäusen aus Nickel u. dgl. am meisten vertreten, und zwar mit 390222 (480/16) Stück - 1865028 (2833526) IT. Taschenuhren und mit 238235 (459025) Stück - 1 960491 (328949t) Fr. Armbanduhren. Unter dem Außenhandel mit Uhrenwaren befanden sich 13964 (14 776) kg 101972 (119233) Fr Wand- und Standuhren, wobei 13311 kg 92409 f r. aus Deutsdiland stammten. Verladen wurden 2068 (2519) kg 5/6/9 (72567) I r. In Weckern stellt dem Import von 4200 (4048) kg 30711 (33461) Fr., da\on 34/4 kg aus Deutschland, ein Fxpoii \on 2310 (2246) kg 389/6 (48 /31) Fr. gegenüber. Ersableile zu Grobulucn wurden 161/ (1/57) kg 16/49 (18272) Fr. emgefuhrl, da\on 985 kg aus Deutschland und 627 kg aus Frankreich. Ausgeführt wurden 1962 (2541) kg 64025 (108360) FT., davon 417 kg nach Deutsdiland. Ersableile zu Tasdienutiren wurden 202 (316) kg 49/261 (62641) Fr aus dem Ausland bezogen und 10747 (13331) kg 1 407 5//(1 771 049) Fr. an das Ausland abgegeben. Hauptkunde war Deutsdiland mit 3617 kg. Die I inlulir von Tasdienuhrglascrn betrug 311 (22511kg = 5572 (33336) Fr. Die Ausfuhr belief sidi auf 182 (433) kg = 6631 (11898) Fr. (VI 1169) Reichswirfschaftsverband für Preisabbau, Berlin W 8. Es mehren sidi Zusdiriften, daß ein unter dem Namen „Reichs- wirtsdiaftsverband für Preisabbau e. V.” in Berlin gegründeter Verband eine lebhafte Werbetätigkeit unter den Einzelhändlern im Reich entfaltet. Wie aus einem Flugblatt dieses Verbandes hervorgeht, beabsiditigt er, „alle die Firmen zu fördern, die den Preisabbau der lebigen Wirtsdiaftslage entsprediend durchgeführt haben. Firmen, die kein Verständnis für den Preisabbau haben, sind von der Aufnahme als Mitglied ausgesdilossen”. Die Ahnlidikeit zwischen den Zielen dieses Verbandes und der vor einiger Zeit gegründeten, inzwischen anscheinend wieder auf geflogenen „Reidisvereirugung zur Förderung des Preisabbaues” ist auffallend groß. Ob irgendwelche persönlichen Berührungs punkte zwischen beiden Gründungen bestehen, ist bisher nicht bekannt. Die Nachforschungen über die Gründer des Vereins sind im Gange. Anscheinend hat es der Reichswirtschaftsverband für Preis abbau besonders auf die Beiträge der Mitglieder abgesehen. Von jeder Firma, die diesem Verband beitritt, werden jährlich 12.7?)/ verlangt. Um möglichst schnell in allen Teilen des Reiches Fuß zu fassen, versucht der Reichswirtschaftsverband, sich eine Vertreferorgamsation zu schaffen. Er vergibt das Recht, in einzelnen bezirken Mitglieder für sidi zu werben, an Vertreter, die hierfür die Summe von 600 7?)/ zu zahlen haben. Dafür dürfen sie aber von dem Mitgliedsbeitrag der von ihnen ge worbenen lärmen je 7 7?)/ einbehalten, während 5 7?)/ je Eirma an die Zentrale in Berlin abgeführt werden müssen. Der Reichs wirtschaftsverband sdireibt an diese Vertreter wörtlich wie folgt: „bei einigeimaßen rationeller Auswertung des dortigen Bezirks verbleiben für Sie mehrere tausend (Reichsmark, ein Verdienst, den Sie bei einer anders gearteten Beschäftigung mdit so leicht erzielen können.” Die Gegenleistung, die der Reichswirtsdiaftsverband den Einzelhändlern verspridif, soll in einer „guten, unentgeltlidien Reklame für die Mitglieder durch Namhaftmachung der Firma in der Verbandszeitung” bestehen. Diese Zeitung soll „den Beamten, Angestellten, Landwirten, Arbeitern und Hausfrauen sowie den zahlreichen fäerufsorgamsationen und Verbänden” zugehen. Jeder Einzelhändler, der sidi dieser Vereinigung anschließt, ist außer dem bereditigt, „das Verbandswappen an sichtbarer Stelle aus zuhängen”. Eine unentgeltliche Beratung der Mitgliedsfirmen in Redits- und Wirtschaftsfragen und eine Einwirkung dieses Verbandes auf Regierung, geseßgebende Körperschaften und Presse werden in diesem Flugblatt außerdem nodi erwähnt, ohne daß man ledodi den Nachweis zu erbringen versudit, inwiefern man sein Versprechen halten könnte. (VI 1 156) Gegen die Zugabe. Die Hauptgemeinsdiaft des Deutschen Einzelhandels hat an den Reidiskanzler folgendes Schreiben geridilet: „Der Zustand, daß das Zugabeunwesen sich immer mehr ausbreitet, verlangt dringend energische Abhilfe. Selbst größte Gegner der Zugabe im Einzelhandel sehen sich wider ihren Willen aus Konkurrenzgründen immer mehr gezwungen, dies anfechtbare Werbemittel in ihrem Gesdiäft einzuführen. In folgedessen wird bald in gewissen Branchen ein regulärer Warenkauf ohne Zugabe zu den Seltenheiten gehören. Auf das Bedenkliche der Zugabenausbreitung in volkswirtsdiaft- lichem Sinne braudit hier nicht näher eingegangen zu werden, wir dürfen auf unsere Eingabe vom 25. Nov. 1930 ergebenst verweisen. Seit außerordentlich langer Zeit hegt dem Reidiskabinett der Entwurf eines Geseßes zur Zugabenregelung vor. Dringende politische Fragen verhinderten es, daß das Kabinett sich hier mit näher befaßte und einen Beschluß herbeiführte. Das ist uns bekannt. Inzwischen werden die Zustände im Wettbewerb des Einzelhandels immer unhaltbarer und verfehlen nidit ihre Virkung auch auf den Preisabbau. Nebenher entfaltet der kleine Kreis der Zugabenfreunde eine lebhafte Tätigkeit, um Stimmung für die Zugaben zu madien. Namentlich ist dies bei den pohtisdien Parteien zu bemerken. Damit wächst die Verwirrung immer mehr. Dem unhaltbaren Zustande wäre ein Ende bereitet, wenn jeßt das I?eidiskabinetl sidi zur Ver abschiedung des Entwurfes über die Zugabenregelung ent schließen könnte. Unsere diingende Bitte an den Herrn Reidis- kanzler geht dalnn, hierfür freundhdist Sorge tragen zu wollen, ehe der Sdiaden im Einzelhandel so groß ist, daß die von einer Zugabenregelung erhoffte Hilfe zu spät kommt.” In diesem Zusammenhang ist folgende Meldung beadi- tenswert: Eine bedeutsame Entschließung im Preußischen Landtag. Der Aussdiuß für Handel und Gewerbe des Preußi- sdien Landtages hat einstimmig eine Entsdiheßung angenommen, I / I
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