Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 30 (24. Juli 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Streifzug durch die Notverordnungen der letzten Woche
- Autor
- Heßler, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- ArtikelEin Beispiel als Warnung und Beruhigung 589
- Artikel"Not im Berufe - und doch Gravieren gratis" 590
- ArtikelZeitgemäße Angebote 592
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 593
- ArtikelSteuerfragen 595
- ArtikelStreifzug durch die Notverordnungen der letzten Woche 595
- ArtikelVerbandstag des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten E. V. in ... 597
- ArtikelVerschiedenes 598
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 599
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 599
- ArtikelGeschäftsnachrichten 601
- ArtikelBüchertisch 602
- ArtikelPatentschau 602
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 605
- ArtikelEdelmetallmarkt 605
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 606
- ArtikelAnzeigen 606
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
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Nr. 30 DIE UHRMACHERKUNST Fällen überzeuge man sich, ob der Kunde das Band zu stark anzieht, so dab beim Spannen der Muskeln das Gehäuse in der Längsrichtung verstreckt wird. Beim Schleifen mu(5 die Hand fest am Sattel der Drehbank aufliegen; ein Abgleifen erzeugt unheilbare Schrammen. (III 571) A. Hofrichter. Auch ein Kundendienst Oft sind es Kleinigkeiten, die uns Uhrmachern nicht nur Unannehmlichkeiten sparen, sondern sogar Anerkennung (wenn auch nicht immer ausgesprochene) einbringen können. Die elektrische Industrie ist schon seit langem dazu übergegangen, unter den Fiiben ihrer Lautsprecher, Tisch lampen usw. kleine Filz - oder Gummischeiben anzubringen. Warum lernt die Uhrenmduslrie nicht hiervon? Es wird sicher von dem Käufer einer modernen Schreibtischuhr anerkannt werden, wenn man seinem empfindlichen Edelholzschreibtisch die gebütuende Scho nung entgegenzubringen weih. (111/5/9) Qdt. Iltllllllllllllllll I II Illlllll Illlllllll Illlllllllll I I IIIIIIIIMIl Illlllllllllllll Illlllllllllllll 111 11111111 1 Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung. Sleuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (tinheitsverband) Neuere Urteile des Reichsfinanzhofes über die Zulässig keit der Verwerfung der Buchführung Einem unterm 22. April 1931, VI A 867 31, ergangenen Urteil das Reichsfinanzhofes lag ein Fall zugrunde, wo ein Fleischer seinen Gewinn aus Gewerbebetrieb nach dem Ergebnis seiner Buchführung mit 6248 //?)/ angegeben hatte. Seine Buchführung wurde verworfen und erfolgte Veranlagung nacli einem Reingewinnsah von 10 0 n des auf 135000.7?)/ geschälten Umsabes. Begründet wurde die Verwerfung der Buchführung damit, dab die bei der Budiprüfung festgestellten Rasuren und Uberschreibungen im Kassenbuch den Schluß rechtfertigten, dab die Ein nahmen nicht nach ihrer tatsächlichen Höhe, sondern ver kürzt gebucht worden seien. Eine Kontrolle war nicht gegeben, dab tatsächlich den Bucheintragungen der richtige Kassenbestand zugrunde gelegt war. Der Reichs finanzhof hielt die Veranlagung aufrecht und führt dazu aus, dab die besonderen Umstände des einzelnen Falles das Vertrauen in die Ordnungsmäbigkeit einer Buch führung derart erschüttern können, dab die Verwerfung der ganzen Buchführung gerechtfertigt ist. Hat das Finanzgericht festgestellt, dab die besonderen Umstände die Annahme der Unzuverlässigkeit der Buchführung be gründen, so hat der Reichsfinanzhof diese Tatfrage nicht weiter nachzuprüfen. In dem Urteil vom 4. Februar 1931, VI A 14 31, hebt der Reichsfinanzhof hervor, dab bei der einfachen Buch führung Rechenfehler eine viel gröbere Bedeutung haben als bei der doppelten Buchführung, weil bei dieser die Kontrolle eine viel weitgehendere ist. Wenn man be denkt, dab hei einer Buchprüfung nicht immer die ge samte Geschäftszeit, auch nicht unbedingt alle Bücher und alle Unterlagen geprüft werden können, so wird man auf die Unzuverlässigkeit der Buchführung schon schlieben können, wenn stichprobenartige Nachprüfung mehrere Rechenfehler zutage befördert. Das hindert natürlich nicht, dab einzelne Bucheinlragungen für die somit not wendig werdende Schätzung verwandt werden, so z. B. der buchmäbige Umsab- Der Reichsfinanzhof ist allgemein dem Bestreben entgegengetreten, aus der Feststellung verschiedener Verstobe ohne weiteres die Unbrauchbarkeit und Un zuverlässigkeit einer im übrigen ordnungsmäbigen Buch führung herzuleiten. Auch bei der Schäbung sollen alle für die Schäbung bedeutsamen Umstände möglichst be rücksichtigt werden. Die Finanzbehörden sollen beim Vorliegen einzelner Mängel der Buchführung untersuchen, ob diese Mängel so schwerwiegend sind, dab aus ihnen auf eine Unzuverlässigkeit der Buchführung in ihrer Ge samtheit zu schlieben ist, oder ob es sich nur um einzelne Verstöbe handelt, nach deren Richtigstellung keine Be denken gegen die Anerkennung der Buchführung mehr bestehen. (Urleil vom 31. Januar 1931, VIA 1440 29.) Wenn bei der Schäbung des Einkommens über die Angaben in der Steuererklärung hinausgegangen ist, und sich später bei einer Betriebsprüfung herausstellt, dab tatsächlich mit einem erheblich höheren Umsab und Gewinn gerechnet werden mub, als angegeben war, so ist eine höhere Veranlagung zulässig. Das kann dann dazu führen, dab infolge eines gegen die Höhe der Schäbung ein gelegten Einspruches die Veranlagung noch zuungunsten des Einsprucheinlegenden geändert wird, und zwar ent weder durch das Finanzamt oder das Finanzgericht. In dem Urteil vom 25. Februar 1931, VIA 2127 30, hat der Reichsfinanzhof anerkannt, dab neue T atsachen und auch neue Beweismiltel im Sinne des § 228 RAO. zutage ge treten sind, wenn durch die Betriebsprüfung sich ergab, dab nach den Unterlagen und insbesondere nach den Einkaufspreisen mit einem nicht unerheblich höheren Umsab und damit Gewinn zu rechnen war. (II 623) llllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllillllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllOIIIIIIIIIMIIIIIIIIMIIIIItlllllllllllllllllllMMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIHIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIHIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII Streifzug durch die Notverordnungen der letzten Woche Von Rechtsanwalt Dr. Frib Hehler in Halle (Saale) Die lebte Woche hat dem deutschen Volke eine Reihe von Notverordnungen gebracht, die in die Interessens sphäre aller Bevölkerungskreise eingegriffen haben. Diese Gesebe stellen insofern etwas Besonderes dar, als sie nicht vom Reichstag beschlossen worden sind, der der ordentliche gesebgebende Faktor des Reiches ist. Auf Grund des Artikel 48 Absab 2 der Reichsverfassung sind diese Verordnungen vielmehr von dem Reichspräsidenten erlassen worden. Der Reichspräsident kann auf Grund jener Bestimmung der Reichsverfassung gewisse Mab- nahmen treffen, wenn im Reiche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird. Dab derartige Mabnahmen auch gesebgeberische sein können, steht fest. Heftig umstritten ist dagegen, welche Trag weite im einzelnen dem Artikel 48 der Reichsverfassung zu geben ist, insbesondere, ob diese so weit reichen kann, dab die Gesebeszuständigkeit von dem Reichstag auf den Reichspräsidenten übertragen wird. In folgendem soll dieses schwierige Problem des Verfassungsrechtes jedoch nicht näher erörtert werden. Tatsache ist jeden falls, dab seit der „Versagung“ des Reichstages der Reichspräsident die Gesebgebung an seiner Stelle ausübt. 1. Den Auftakt zu der an aufregenden Ereignissen und einschneidenden Mabnahmen reichen Woche vom 13. bis 18. Juli 1931 gab die Veröffentlichung des Zu sammenbruches der Danatbank. Die verhängnisvollen
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