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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 51 (13. Dezember 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein vielsagender Schnappschuß am Schaufenster eines Uhrmachergeschäftes!
- Autor
- Kling, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- ArtikelWas für Kunden stehen an Ihrem Ladentisch? 715
- ArtikelWeihnachtsverkauf auf neuen Wegen 717
- ArtikelDer Werbe-Hintergrund im Uhrmacherschaufenster 717
- ArtikelEine bemerkenswerte Weltuhr! 718
- ArtikelSteuerfragen 719
- ArtikelEin vielsagender Schnappschuß am Schaufenster eines ... 720
- ArtikelDer Uhrmacher als Organisationsobjekt 721
- ArtikelUnter der Lupe! 721
- ArtikelWochenschau der U 722
- ArtikelReichsbetriebsgemeinschaft Handwerk 724
- ArtikelInnungsnachrichten 725
- ArtikelFirmennachrichten 727
- ArtikelPersonalien 727
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 727
- ArtikelBüchertisch 728
- ArtikelPatentschau 728
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 728
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 728
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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720 DIE UHRMACHERKUNST Nr. S1 3. Die Steuerbefreiung gilt nur für Gefolgschafts mitglieder, deren vereinbarter Arbeitslohn nicht mehr als 39ö0 31)1 jährlich beträgt. DieSteuerbefreiung soll dieGebefreudigkeit der Arbeit geber anregen. Sonst unterliegen ja Weihnachtsgeschenke und Gratifikationen, die ihren wirtschaftlichen Grund in dem Dienstverhältnis des Gefolgschaftsmitglieds haben, der Lohnsteuer, ohne Unterschied, ob sie freiwillig oder nach vertraglicher Vereinbarung gewährt werden. Nur unter obigen besonderen Vorausseßungen tritt Steuer freiheit ein. Wird z. B. an ein lediges Gefolgschafts mitglied, dessen regelmäßiger Monatslohn 80 31)1 beträgt und somit gerade noch unter die Freigrenze fällt, im Monat Dezember, jedoch erst nach Weihnachten, eine Gratifikation von 20 31)1 gegeben, so ist die Lohnsteuer Ein vielsagender Schnappschuß am Schaufenster eines Uhrmachergeschäftes! Uhren beziehst Du besser und billiger vom Uhrenversandgeschäft in ... . Von A. Kling Schaffner seinen Entschluß, die Uhr beim Fachmann zu kaufen, geändert hatte oder nicht. Er machte jedenfalls ein bedenkliches Gesicht und schien sich die Sache zu überlegen. Der Hinweis darauf, daß die Versand geschäfte besser und billiger liefern können, weil sie angeblich größere Abschlüsse tätigen und keine so hohen Aufschläge nehmen, hatte einen Stachel zurückgelassen und ihn etwas verwirrt. So wie in diesem Fall ist es sicher auch mit vielen ändern. Die Werbeaktion der Versandgeschäfte, vor allem in Beamtenkreisen, bleibt, wie man feststellen kann, nicht ohne Wirkung, weil einem ja täglich audi immer wieder von solchen Käufen und Bezügen ab Fabrik und Versandbetrieb erzählt wird. Dies alles zeigt und beweist uns, daß das Uhr macherhandwerk sich jeßt mehr noch denn bisher eifrig und fleißig um das Uhrengeschäft kümmern und alle Kraft einseßen muß, um die Aufmerksamkeit des Publikums immer wieder mit besonderem Nachdruck auf das Fachgeschäft hinzulenken und um die Inter essenten dennoch zum Einkauf beim Fachmann und Fachgeschäft zu veranlassen. Man wird dem Publikum also bei der Werbung vor allem auch immer wieder die wichtigen Beweg gründe vorseßen müssen, die den Interessenten und Käufer zum Kauf beim Fachmann und Fachgeschäft be stimmen können und müssen. Per Uhrmacher allein kennt die Uhr, die er anbietet, und kann dem Interessenten genau Auskunft über den jeweiligen Wert der einen und ändern Uhr geben und über den Unterschied der Uhren. Dieser Wert der Uhr liegt nicht etwa einzig und allein in der äußeren Aufmachung und Ausstattung, sondern vor allem in der Güte des Werkes und in der daraus sich ergebenden Brauchbarkeit und Zuverlässigkeit. Man wird das Publikum immer wieder auf diese wichtigen Dinge hinstoßen und ihm das Werk der Uhr auch mehr vor Augen führen müssen, nicht damit es selbst all die wichtigen Dinge und feinen Unterschiede kennenlernt, sondern damit es sich vor allem darüber klar wird, daß das Werk einer Uhr doch das Wichtigste und Ent scheidende ist, und daß man sich beim Kauf einer Uhr immer wieder an den Kenner und Fachmann wenden muß, der uns allein Auskunft über den Gebrauchswert und die Zuverlässigkeit einer Uhr geben kann. (I 926) Der nachstehende Aufsatz ist dem Inhalt nach auch Ihnen sicher bekannt. Er mahnt zu energischem Auf raffen, um durch eigene Leistungsfähigkeit den Umsatz an sich zu reißen. n den Nachmittagsstunden kam ich an einem mustergültigen Schaufenster eines Uhr machergeschäftes vorbei. Einige Straßen bahnschaffner standen vor dem Schau fenster und besichtigten die Auslagen. Der eine wünschte sich zu Weihnachten eine gute Uhr und meinte: „Ja, eine solche Uhr, die kauft man doch am besten beim Uhr macher und Fachmann, der seine Uhren kennt und beim Kauf fachgemäß beraten kann.“ Das Schau fenster zeigte solche Gebrauchsuhren in mittleren Preis lagen. Und auch ein Schild im Schaufenster meinte: Uhren kauft man am besten beim Fachmann und Fachgeschäft. Der Beschluß des Schaffners stand fest: Er wollte sich zu Weihnachten eine Uhr kaufen oder schenken lassen und würde sie dann bei diesem Uhrmacher kaufen. Da kam nun ein weiterer Schaffner dazu, der gerade von diesem Entschluß hörte. Er teilte mit, daß ein ver nünftiger Mensch heute seinen Kram doch nicht mehr beim Detaillisten kauft, sondern alles von der Fabrik und von den billigeren Versandgeschäften schicken läßt, da man bei den beschränkten Verdienstmöglichkeiten und erhöhten Lebenshaltungskosten doch kein Geld zum Hinauswerfen hat. Er verriet bei dieser Gelegenheit, daß er wie andere viel ab Fabrik und von Versand betrieben beziehe, die selbst herstellen oder bei großen Bezügen billiger liefern können. Auch berichtete er von einem solchen Versandgeschäft, von dem er seine Uhr weit besser und billiger bezogen habe, als sie hier im Uhrenfachgeschäft angeboten werde. Er riet seinem Kameraden, neue Uhren doch auch von diesem Versand geschäft in Braunschweig zu beziehen. Ein anderer nannte ein anderes Versandgeschäft in Berlin. Ein weiterer berichtete darüber, daß er dieser Tage nicht weniger als drei Prospekte von Uhrenversandgeschäften erhalten habe. Schließlich erschallte ein Pfiff des Direktionsbeamten, der neue Weisungen an die Schaffner gab. So wurde das Gespräch über das Uhrenthema und die Versand geschäfte abgebrochen, ohne daß zu hören war, ob der nach einem Monatslohn von 100 31)1 zu beredinen und in Höhe von 1,82 31)1 einzubehalten. Umsaßsteuerheft für den Straßenhandel Die Straßenhändler sind zwar von der Verpfliditung zur Führung eines besonderen Wareneingangsbuches be freit. Das Umsaßsteuerheft für den Straßenhandel gilt als gleichwertig mit dem Wareneingangsbuch. Die Straßenhändler sind verpflichtet zur laufenden Budiung der Wareneinkäufe (Tag des Einkaufes, Einkaufspreis usw.) in dem ihnen ausgestellten Umsaßsteuerheft. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift greifen dieselben strengen Strafbestimmungen Plaß wie bei Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung über die Führung eines Waren eingangsbuches.
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