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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 51 (13. Dezember 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsbetriebsgemeinschaft Handwerk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- ArtikelWas für Kunden stehen an Ihrem Ladentisch? 715
- ArtikelWeihnachtsverkauf auf neuen Wegen 717
- ArtikelDer Werbe-Hintergrund im Uhrmacherschaufenster 717
- ArtikelEine bemerkenswerte Weltuhr! 718
- ArtikelSteuerfragen 719
- ArtikelEin vielsagender Schnappschuß am Schaufenster eines ... 720
- ArtikelDer Uhrmacher als Organisationsobjekt 721
- ArtikelUnter der Lupe! 721
- ArtikelWochenschau der U 722
- ArtikelReichsbetriebsgemeinschaft Handwerk 724
- ArtikelInnungsnachrichten 725
- ArtikelFirmennachrichten 727
- ArtikelPersonalien 727
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 727
- ArtikelBüchertisch 728
- ArtikelPatentschau 728
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 728
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 728
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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724 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 51 In den Entscheidungsgründen weist das Gericht darauf hin, daß der beklagte Einzelhändler selbst zugestanden habe, bewußt und planmäßig, wenn auch durch einen Mittelsmann, den Vertragsbruch des vertraglich gebundenen Abnehmers der lier- stellerin zu seinem eigenen Vorteil ausgenußt zu haben. Bei der Lückenlosigkeit des Vertragssystems der Markenfirma steht fest, daß der Beklagte die Waren ohne den Vertragsbruch des anderen Abnehmers nidit erhalten hätte. Das zu Wettbewerbs zwecken geschehene bewußte Hinwirken darauf, daß jemand vertragsbrüchig wird, verstößt aber schon für sich betrachtet gegen die Grundsätze des lauteren Wett bewerbs. Nach den Anschauungen des anständigen Durch schnittskaufmanns kann ein solches Mittel zur Warenbeschaffung nicht mit der Wahrung berechtigter Belange des Unternehmens begründet werden, sondern ist durchaus wettbewerbsfremd. Die Treuepflicht der übrigen anständigen Kaufleute müsse demgegen über geschüfet werden. — Zur anderen Frage, ob etwa das Ver- triebssystem der Markenartikelfirma rechtlich zu beanstanden sei, führt das Gericht aus, daß es grundsäßlich dem Ermessen des Herstellers einer Ware überlassen bleiben müsse, seinen Ab nehmerkreis einschränkend festzulegen, soweit dadurch nicht die Belange der Allgemeinheit und der Grundsaß der Volksgemein schaft verlebt würden. Da es sich bei den Erzeugnissen der Markenfirma wesentlich um kosmetische Artikel und daher im allgemeinen um Luxuswaren handle, nicht dagegen um Waren, die zur Befriedigung lebenswichtiger Bedürfnisse dienen, sei die Beschränkung des Vertriebs der Markenartikel nicht zu be anstanden. tV11/4085) Niederlage der X-Fabrik Das Einigungsamt für Wettbewerbsstreitigkeiten bei der IHK. zu Halle hat kürzlich folgendes Gutachten erstattet: „Der Beklagte hat dadurch gegen die §§ 1, 3 u. 4 UWG. verstoßen, daß er auf seinem Firmenschild über seinem Laden in groben Lettern die Worte stehen hat: Niederlage von X. H . . ., während sein eigener Name darüber in wesentlich kleineren Lettern angebracht ist. Hierdurdi wird der Eindruck erweckt, als handle es sich nicht um das Geschäft eines Einzelkaufmanns, dessen Inhaber der Beklagte ist, sondern um eine unselb ständige Filiale der Firma X.” Aus den Gründen: Erfahrungsgemäß glaube das Pu blikum, in den Filialen eines großen Unternehmens günstiger zu kaufen als in einem kleinen Geschäft. Der Kunde werde des halb gerade durch die Verwendung der fremden Firma verlockt, im Geschäft des Einzelhändlers zu kaufen, der sich dieser Firma bedient. Es sei also nicht die Güte der eigenen Leistung, wo rauf sich dessen Werbung aufbaue, sondern der Ruf der fremden Firma. Auf diese Unlauterkeit gründe sich auch das gesamte Wett bewerbswesen der Firma X. Diese gründe allerorts Filialen, lasse sie dann in selbständige Einzelhandelsgeschäfle umwandeln und von den bisherigen Filialleitern übernehmen. Nadi außen hin bleibe weiterhin der Eindruck des Filialbetriebes bestehen, während sich tatsächlich ein selbständiges Einzelhandelsgeschäft gebildet habe. Durch dieses System werde eine bedenkliche Unklarheit über die tatsächlichen Firmenverhältnisse erzeugt, so daß der Käufer me wisse, ob er es mit einem selbständigen Einzel kaufmann oder mit einem Filialbetriebe zu tun habe. Dieser Unklarheil müsse endlich einmal im Interesse eines lauteren Wettbewerbes und der Reinerhaltung des Firmenrechts gesteuert werden. (VI 1 4074) Vollständige Namensangabe in Geschäftsinseraten In einem Bescheide vom 12. November 1935 hat, wie die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel erfährt, der Werberat der deutsdren Wirtschaft zu der Frage Stellung genommen, wie bei Geschäftsanzeigen die Bezeichnung des Inserenten erfolgen muß. Der Werberat führt dazu aus, daß eine Anzeigenwerbung, bei der zur Bezeichnung des Inserenten lediglich die Telephon nummer angegeben wird, auch dann gegen die Grundsäße eines gesunden Wettbewerbs verstößt, wenn die An kündigung nodi die Händlereigenschaft erkennen läßt. Der Werberat verlangt, daß der Werbungtreibende sich offen zu seinem Namen bekennt. Handelt es sich um Anzeigen, die in einer Großstadt veröffentlidit werden, so müsse auch ver langt werden, daß der Werbungtreibende außer seinem Namen nodi die genaue Anschrift angibt; es würde nicht ausreichen, wenn lediglich Namen und Telephonnummer genannt werden, da der Verbraucher auf Grund dieser Angaben allein das Geschäfts lokal des Inserenten nidit ausfindig machen kann, um etwaige Ermittlungen über dessen Leistungsfähigkeit (z. B. durch Schau fensterbesichtigung) anstellen zu können. Bietet ein gewerbsmäßigerVermittler in einer Zeitungs anzeige seine Dienste an, so muß er sich auch als Vermittler bezeichnen. Er darf also nidit inserieren: „Ich suche zu kaufen” usw., sondern muß sagen: jenen Sachen.” ,lch vermittle Käufe in diesen oder (VI 1 4077) Ermittlung Bei der Ermittlung in einer Diebstahlssache wurde bei einer Durchsuchung eine alte Damenuhr (Gold), 585 gestempelt, Nr. 157629, beschlagnahmt. Im hinteren Deckel links befindet sich das Reparaturzeichen K6158 und außerdem WG1231. Es handelt sich um eine wertvolle Uhr, äußerer Deckel Ranken einfassung mit Wappen, blau, die der jeßige Inhaber vor kurzer Zeit in eine Armbanduhr hat umarbeiten lassen. Sollten obige Zeichen einem Kollegen bekannt sein , so wird um Mitteilung gebeten an Gend.-Amtsbereidi Amtswieck, Kreis Usedom-Wollin, Reg.-Bez. Stettin — 252 —. (VI 1/4075) Der Trauring-Tag in Italien Im Verfolg der Abwehrmaßnahmen gegen die Sanktionen wird in Italien am 18. Dezember der „Tag des Traurings” durch geführt. An diesem Tage sollen im ganzen Land vor Krieger denkmälern oder auf den Kriegerfriedhöfen die Eheringe als Opfer dargebracht werden. Die Königin hat bereits ihren und des Königs Trauring angekündigt. (VI 1/4094) juuh£>flnött>erf 9«*«rem: SdancMI mt CvqfolkanfcMffi Ich, nein, wir Kamerad der Arbeit, nidit nur Du, nein, wir alle Tausende und aber Tausende werden uns am dritten Reichsberufswetlkampf beteiligen. jeder muß die Verpflichtung in sich tragen, für diese Leistungsschau der schaffenden deutschen Jugend in vorderster Front zu marschieren. Der leßte Saumselige muß heran und mitmachen. Ob Schlosser in Industrie oder Handwerk, ob Schmied in einer Groß- oder Kleinstadt, ob Klempner in der Nordmark des Reiches oder in Bayern, ja, ganz gleich, in welchem Lehrjahr der einzelne sieht: Alle werden sich beteiligen! Wir wissen, daß es auf die deutsche Jugend ankommen wird, ob sie ihren Reichsberufswettkampf im kommenden Jahr vorbildlich durchführen wird. Es gilt, in 60 Berufssparten das ganze Können einzuseßen, denn diesmal werden in unserer Gruppe „Eisen und Metall" 150 000 Jungarbeiter für die kommende Olympiade der Arbeit einen Markstein seßen. Wir rufen daher zu gemeinsamer Arbeit auf! J äzos c h, Reichsbetriebsgemeinschaftleiter RBG. „Eisen und Metall”. Mönkemeyer, Reichsfachgruppenwaller für Metall in der RBG. „Handwerk”. Gründler, Bannführer; Wettkampfleiter. Reichsbetriebsgemeinschaft 6, Reichsbetriebsgemeinschaft 18, 1. Achatschleifer 2. Akkordeonmacher 3. Aufzugbaulehrlinge 4. Augenopliker 5. Bauschlosser 6. Blechblasinstrumentenmacher 7. Büchsenmacher 8. Büromaschinenmechaniker 9. Chirurgiemechaniker 10. Diamantreiber 11. Diamantsager 12. Diamantschleifer 13. Dreher 14. Durchbruchgraveure 15. Elektroinstallateure 16. Elektromaschinenbau 17. Fässer 18. Fahrradmechaniker 19. Feinmechaniker 20. Fernmeldemonteure 21. Former 22. Formstecher 23. Formziseleure 24. Fotografen 25. Galvaniseure 26. Gas- und Wasserinstallateure 27. Golddruckgraveure 28. Goldschmiede 29. Graveure in der Edelsteinindustrie 30. Gürtler .Eisen und Metall“ „Handwerk“ (Fachgruppe Metall) 31. Gukziseleure 32. Hilfsarbeiter 33. Kesselschmiede 34. Klempner 35. Kraftfahrzeughandwerker 36. Kunstschlosser bzw. Kunstschmiede 37. Kupferschmiede 38. Kupferslichgraveure 39. Lapidäre in der Edelsteinindustrie 40. Maschinenschlosser 41. Mechaniker 42. Melalldrücker 43. Metallflugzeugbauer 44. Mundharmonikamacher 45. Nähmaschinenmechaniker 46. Orthopädiemechaniker 47. Reliefgraveure 48. Remonteure in der Uhreninduslrie 49. Schiffbauer 50. Schmiede 51. Schwarzdruckgraveure 52. Schweizer 53. Silberschmiede 54. Silberstichgraveure 55. Slahlslichgraveure 56. Stanzengraveure 57. Treibziseleure 58. Uhrmacher 59. Werkzeugmacher 60. Ziseleure (VII 1660)
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