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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 61.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19360100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19360100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 311 und 312
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 27 (3. Juli 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 61.1936 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1936) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1936) 33
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1936) 47
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1936) 61
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1936) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1936) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1936) 121
- AusgabeNr. 10 (6. März 1936) 133
- AusgabeNr. 11 (13. März 1936) 147
- AusgabeNr. 12 (20. März 1936) 161
- AusgabeNr. 13 (27. März 1936) 175
- AusgabeNr. 14 (3. April 1936) 191
- AusgabeNr. 15 (10. April 1936) 205
- AusgabeNr. 16 (17. April 1936) 219
- AusgabeNr. 17 (24. April 1936) 229
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1936) 247
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1936) 257
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1936) 271
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1936) 285
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1936) 299
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1936) 313
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1936) 323
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1936) 337
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1936) 351
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1936) 369
- ArtikelDer Versandkatalog - ein Vorbild? 369
- ArtikelBuchführung, Kalkulation und Steuererklärung 370
- ArtikelWie schützt sich der Handwerker vor unlauterer Konkurrenz? 373
- ArtikelEine Periodenkontrolluhr 374
- ArtikelUnter der Lupe! 374
- ArtikelSteuertermine für Juli 1936 374
- ArtikelWochenschau der U 375
- ArtikelInnungsnachrichten 376
- ArtikelFirmennachrichten 377
- ArtikelPersonalien 377
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 378
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 378
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1936) 379
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1936) 393
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1936) 407
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1936) 421
- AusgabeNr. 32 (7. August 1936) 439
- AusgabeNr. 33 (14. August 1936) 453
- AusgabeNr. 34 (21. August 1936) 463
- AusgabeNr. 35 (28. August 1936) 477
- AusgabeNr. 36 (4. September 1936) 489
- AusgabeNr. 37 (11. September 1936) 503
- AusgabeNr. 38 (18. September 1936) 517
- AusgabeNr. 39 (25. September 1936) 527
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1936) 541
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1936) 555
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1936) 565
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1936) 579
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1936) 593
- AusgabeNr. 45 (6. November 1936) 607
- AusgabeNr. 46 (13. November 1936) 619
- AusgabeNr. 47 (20. November 1936) 631
- AusgabeNr. 48 (27. November 1936) 645
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1936) 659
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1936) 671
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1936) 683
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1936) 697
- BandBand 61.1936 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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376 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 27 sein Meisterstück: eine Taschenuhr („hervorragend 9 U ^ wie das Diplom daneben besagt!) Dann eine vom Vater ge^ schaffene Beobachtungsuhr, und als Glanzstu^, G h r ° & i dem stück I Eine goldene Taschenuhr aus dem a . h r e J ö5 7 3 um mi Be r e u T damaligen Dresdner Stadtwappen. Wieviel Liebe zuni Berut, welchen handwerklichen Fleiß repräsentieren diese Werke. Aber das ist noch nicht alles! Seitlich im ^nster die wohl hundertfach vergrößerten Modelle einer Unruhwelle _ein. zugwelle, an denen der Laie erst einmal erkennen_kann .welche diffizile Arbeit, welch großes Können in den Hand gestellten winzigen Originalen steckt. Hut ab vor solcher Han werkskunst! Verlieft wird dieser Eindruck aber bis zum ehrlichen Staunen durch ein im selben Fensler ausgestelltes Kegelspiel1, das in einem - Samenkorn untergebracht ist. Darunter aber mit denen der Uhrmacher täglich (!) zu tun hat: eme Staube, ein Kegel, ein Lagerstein. Alle drei dieser Uhrenbestandteile von solcher Winzigkeit, daß das Kegelspielchen im Samenkorn glalt verblaut. Kopfschüttelnd stehe ich vor dem Schaufenster. Und lang sam geht mir vor dieser „Wertreklame“ ein Licht, e ‘ n nes f f"" großes, auf über deutsches Handwerk. Gleichzeitig aber erfüllt mich die Frage: Warum läßt nicht jedes Handwerk einen gleichen Blick hinter seine „Kulissen“ tun? — Es konnte ihm nur größten Nußen bringen — weiter nichts. (Vll/5424) L. w. Das Reichsgericht zum Wucher Das Reichsgericht hat in seinem Beschluk vom 13. Marz 1936 (RG. Nr. 556 V 184/35) erklärt, dak ein Rechtsgeschäft, bei dem Leistung und Gegenleistung in auffälligem Mißverhältnis zuein ander stehen, nichtig ist, wenn auker dem Mikverhaltms eine solche Gesinnung des die übermakigen Vorteile erlangenden Teiles festzustellen ist, dak das Rechtsgeschäft nach Inhalt, Beweggrund und Zweck gegen das gesunde Volksempfinden verstökt. Wer im Wirtschaftsleben die schwächere Lage eines anderen bewukt ausnußt, um übermäßigen Gewinn zu erzielen, zeige unstatthaften Eigennuß und handle verwerflich. Audi wer sich böswillig oder grob fahrlässig der Erkenntnis verschliekt, dak sich der andere nur aus den Nachteilen seiner Lage heraus auf ihn beschwerende Bedingungen einlasse, verstoke gegen das gesunde Volksempfinden. Aus dem Make des Mißverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung könne auf die Sinnesart des die Vorteile erlangenden Teiles geschlossen werden. Es könne so grok sein, dak der Schluk auf bewukte oder doch grob fahrlässige Ausnußung irgendeines den Vertragsgegner hemmenden Talumstandes gezogen werden mükte. Wer sich böswillig oder grob fahrlässig der Erkenntnis verschlieke, dak sich der andere aus einer mikhchen Lage heraus auf die sdiweren Bedingungen einlasse, habe zu gewärtigen .daß dies in Ver- bmdung mit dem Mißverhältnis das Rechtsgeschäft nichtig mache. Strafbare Beeinflussung der Schriftleiter Das Schriftleitergesek, das die Tätigkeit des Schriftleiters von Zeitungen und politischen Zuschriften als> eme offent che Aufaabe bezeichnet, ist heute zweieinhalb Jahre alt. Im Mittel punkt des Gesekes steht die Ausgestaltung dieser öffentlichen Aufgabe durch die Verpflichtung des Schriftleders, die behandelten Gegenstände wahrhaft darzustellen und nach besilern Wissen zu beurteilen. Damit ist die geistige Unabhängigkeit des Schrift leiters erklärt. Die Kenntnis des Schnftleitergeseßes mußte nun, insbesondere von allen Rechtswahrern verlangt werden Trob- dem kommt es auch heute noch vor, dak vor allem in Strafsachen Angeklagte, deren Angehörige oder deren Verteidiger an den Gerichtsberichtersiatter herantreten, um ihn zu einem Verstoß □egen die §§ 13 und 14 des Schriftleitergesebes zu bestimmen, indem sie ihm eine Geldentschädigung anbieten und ihn zur Unterdrückung eines Gerichtsberichtes oder auch nur zur Weg lassung des Namens der Angeklagten auffordern. Gewiß.wird es unter Umständen durchaus harmlos, gelegentlich auch sachlich, begründet sein, wenn ein Gerichtsberichterstatter den Namen des Verurteilten aus besonderen Gründen nicht nennt oder nur an deutet. Wenn er aber von dem Angeschuldigten oder seinem Verteidiger darum angegangen wird, wenn auch nur unter ver steckten Hinweisen auf Vorteile irgendwelcher Art, dann geht ein solches Verlangen an die Ehre des Schriftleiters, und der Tatbestand der Beileidigung des Schriftleiters oder der Presse bestechung ist gegeben. Auf Pressebestechung stehen Gefangms- und Geldstrafen, gegebenenfalls auch Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. . , Die Justizpressestelle weist aus Anlak eines Einzelfalles hiermit nochmals auf die Strafbarkeif der Pressebestechung hin und warnt — schon mit Rücksicht auf die Ehre des Schnftleiter- standes — dringend vor solchen Versuchen. (VI 1/5421) Waren-Ausgangsbuch ab 1. Oktober 1936 für Groß händler Pflicht! Grokhändler sind verpflichtet, für steuerliche Zwecke den Warenausgang zu verbuchen. Die Verbuchung des Warenausgangs ist vorzunehmen, einerlei, ob die zur Weiterveräukerung bestimmten Waren beim Erwerber unverändert bleiben oder bearbeitet oder verarbeitet weiden. Bei der Verbuchung sind folgende Angaben zu machen: Tag der Lieferung; Name und Anschrift des Erwerbers; Bezeichnung und Preis des Warenpostens. Dem Erwerber ist bei Lieferung der Ware ein Beleg (z. B. Redinung, Quittung, Kassenzettel oder Lieferschein) zu erteilen, worin obige Angaben enthalten sind. Die Buchungen über den Warenausgang sind zehn Jahre lang aufzubewahren. IVI 1/5446) r I Manuskripte für diesen Teil erbitten wir spätestens zum Montag i e d<^ Lnnungsnacnricnten 1 Woche, andernfalls ist die Aufnahme in der leweiligen Nummer fraglich Berlin. Vierteljahresversammlung 24. Juni. Anwesend etwa 1100 Mitglieder. Zuerst erfolgte die Freisprechung von 20 Jung meistern in feierlicher Weise. Die Namen der Jungmeister sind folgende: E. Augustin (Berlin), Paul Behrendt (Potsdam), Max Büchsler (Berlin), Ewald Bursche (Berlin), Herbert Corduan (Berlin), G. Drabek (Berlin), W. Geske (Berlin), E. Hans (Berlin), Helmut Herhold (Velten), H. Neumann (Berlin), Werner Paris (Neu ruppin), W. Rampmeier (Berlin), W. Roy (Berlin), Karl Schaefer (Berlin), K. Schläfer (Strakburg [U.-M.J), Max Schröder (Berlin), E. Schubert (Berlin), Rieh. Schweitrieg (Rathenow), Herrn. Simmer- dmger (Berlin), A. Sperber (Berlin), K. Slelter (Luckenwalde), W. Syrisko (Berlin-Briß), Kurt Ungnade (Nowawes), W. Warbineck (Borsigwalde), E. Winkelmann (Köpenick). In seinem nun folgenden Bericht begann Obermeister Gohlke mit der Lehrlingsfrage. Berlin hat augenblicklich nur 38 Lehrlinge, während es früher über 100 gewesen sind. Erfreulicherweise konnten nunmehr auch groke Ührenfachgeschäfte zur Lehrlings ausbildung herangezogen werden. Das Werkstallwochenbuch, das seit 1. April geführt werden soll, wird vom Obermeister er läutert. Die Innung Berlin behält sich vor, die Wochenbücher am Schluk eines Jahres zu prüfen und gut geführte zu prämiieren. Jeder Heimarbeiter muk ein Entgeltbuch führen, das mit einem Sichtvermerk des Arbeitsamtes versehen ist. Die Eignungsprüfungen erwähnte der Obermeister ausführ lich in ihrer Durchführung und ihren Ergebnissen. Als Ent schädigung sind den Lehrlingen zu zahlen im ersten Lehrjahr 3 Ml je Woche, im zweiten Lehrjahr 4 Ml je Woche, im dritten Lehrjahr 5 Ml je Woche, im vierten Lehrjahr 6 Ml je Woche. Ebenfalls sind von der Handwerkskammer die Urlaubssätze festgelegt, die die Lehrlinge zu beanspruchen haben: Für Jugend liche von 14 bis 15 Jahren 12— 15 Tage, von 16 bis 17 Jahren 10 bis 12 Tage, über 18 Jahre 8—10 Tage. In der Altgold-Angelegenheit warnte der Obermeister vor Preistreiberei. Es sei besser, Altgold billig zu verkaufen und die neue Ware auch billig einzukaufen, denn es sei klar, daß höhere Einkaufspreise der Industrie auch höhere Einkaufspreise für den Einzelhandel bedingen. Als normale Ankaufspreise könnten gelten 900 Gold L,rs — D.bu Ml 750 „ L -L.ls „ 585 „ A,ls — A,uu „ 333 „ B,as — B.ds „ Uber die Erscheinungsweise der Fachpresse entspinnt sich eine angeregte Aussprache, die Versammlung ist geteilter Meinung. Viele sind allerdings dafür, daß die Fachpresse nur vierzehntägig erscheint und dafür der Bezugspreis billiger wird. Zu dieser Frage nehmen auch Herr W. König und A. Karnes Stellung. Zu den Vorbereitungen für die Olympiade macht Ober meister Gohlke beherzigenswerte Ausführungen und mahnt, unseren ausländischen Gästen durch saubere Geschäfte und vor bildlichen Kundendienst einen guten Eindruck von Deutschland zu vermitteln. Reichsfachgruppenwalter Pg. Arendt berichtete nunmehr über den Reichshandwerkertag in Frankfurt a. M. Das Hand werk habe in diesem Jahre besondere Anerkennung erfahren dadurch, daß an seinem Ehrentage in Frankfurt namhafte Persönlichkeiten aus der näheren Umgebung des Führers zu ihm gesprochen haben. Auch durch die Berufung von Hand werkern in ihrer Eigensdiaft als SS.- oder SA.-Führer in be sondere Gliederungen sei diese Anerkennung des Handwerks zum Ausdruck gekommen. Im besonderen gelte aber immer wieder der Saß: Nicht der Staat schuf die Partei, sondern die Partei regiert den Staat, den sie geschaffen hat.
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