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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 61.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19360100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19360100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 311 und 312
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 28 (10. Juli 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 61.1936 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1936) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1936) 33
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1936) 47
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1936) 61
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1936) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1936) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1936) 121
- AusgabeNr. 10 (6. März 1936) 133
- AusgabeNr. 11 (13. März 1936) 147
- AusgabeNr. 12 (20. März 1936) 161
- AusgabeNr. 13 (27. März 1936) 175
- AusgabeNr. 14 (3. April 1936) 191
- AusgabeNr. 15 (10. April 1936) 205
- AusgabeNr. 16 (17. April 1936) 219
- AusgabeNr. 17 (24. April 1936) 229
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1936) 247
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1936) 257
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1936) 271
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1936) 285
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1936) 299
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1936) 313
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1936) 323
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1936) 337
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1936) 351
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1936) 379
- ArtikelWaren Sie erfolgreich? 379
- ArtikelEin Lehrling macht die Eignungsprüfung! 380
- ArtikelBuchführung, Kalkulation und Steuererklärung (Fortsetzung) 381
- ArtikelSchwachstrom-Synchronuhren? 383
- ArtikelOlympia-Zielzeitlupe 385
- ArtikelUnter der Lupe! 387
- ArtikelWochenschau der U 387
- ArtikelInnungsnachrichten 389
- ArtikelReichsbetriebsgemeinschaft Handwerk 391
- ArtikelFirmennachrichten 391
- ArtikelPersonalien 391
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 392
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 392
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 392
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1936) 393
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1936) 407
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1936) 421
- AusgabeNr. 32 (7. August 1936) 439
- AusgabeNr. 33 (14. August 1936) 453
- AusgabeNr. 34 (21. August 1936) 463
- AusgabeNr. 35 (28. August 1936) 477
- AusgabeNr. 36 (4. September 1936) 489
- AusgabeNr. 37 (11. September 1936) 503
- AusgabeNr. 38 (18. September 1936) 517
- AusgabeNr. 39 (25. September 1936) 527
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1936) 541
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1936) 555
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1936) 565
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1936) 579
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1936) 593
- AusgabeNr. 45 (6. November 1936) 607
- AusgabeNr. 46 (13. November 1936) 619
- AusgabeNr. 47 (20. November 1936) 631
- AusgabeNr. 48 (27. November 1936) 645
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1936) 659
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1936) 671
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1936) 683
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1936) 697
- BandBand 61.1936 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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588 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 28 sozialistische Gesebgebung der historische Wu " s JJ.f werks nach berufsständischer Zusammenfassung» er f uUi^orden ist. Die Früchte der organisatorischen Neuordnung traten bereits jefet zutage. In Treue zum Nationalsozialismus zu Volk; und Führer werde das Handwerk den soverhei&ungsvollbegonnenen Marsch in die Zukunft fortseben und damit dem groben Aufbau werk des Führers nach Kräften dienen. „ n H Der Führer richtete an den ReichshandwerKsmeister und seine Unterführer Worte der Anerkennung für die bisher geleistete Arbeit. Er wies darauf hin, dab das Endziel i llchl /°"., he p u r t | e ei ^ morgen, sondern nur in zäher, unermüdlicher Arbeit erre'cnt werden könne. Die Lage in anderen Landern bew « ise h*'5 "„r wendig für die Wirtschaft und auch gerade für das Handwerk die Einheit und Stetigkeit der Staatsfuhrung sei. (VI 1/5451) Kein Buchhandel in Einheitspreisgeschäften Der Präsident der Reichsschrifttumskammer ba } aaf Grund der ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammer- gesek im Einvernehmen mit dem Reichspropagandaminister una dem Reichswirtschaftsminister den Handel mit Büchern in Einheits preis-, Kleinpreis- und Seriengeschäften oder in anderen durch die besondere Art der Preisstellung gekennzeichneten Unter nehmungen untersagt. Die Buchabteilungen in solchen Geschalten sind bis zum 31. Dezember 1936 aufzulösen; der Einkauf neuer Bestände ist untersagt. Ausgenommen von diesen Bestimmungen ist lediglich der Verkauf von verlagsneuen Schriften bis zu einem Verkaufspreis von 0,50 Ml, von Mal- und Bilderbüchern für das Kleinkind, sowie von Gesangs-, Gekisbudiern-usw Die Anordnung ist bereits in Kraft getreten. (VI 1/5444J Der Film vom Reichshandwerkertag 1936 versandfertig! Die Filmstelle des Reichsstandes des Deutschen Handwerks hat soeben den Schmalfilm „Reichshandwerkertag 1936” fertig gestellt. Die Kopien werden den Gewerbeförderungsstellen bis zum 11. Juli unmittelbar von der Firma Afifa, Berlin-Tempelhof, zugesandt. Den Innungen wird empfohlen, den Film rechtzeilig bei den Gewerbeförderungsstellen anzufordern, deren An schriften wir in unserer UHRMACHERKUNST, Jahrg. 1936, Nr.^33, auf Seite 468 veröffentlichten. (VI 1/5452) Die „Verkaufsberatung“ ist wichtig! Im ersten Halbjahr 1936 waren 45 Reisetage erforderlich, während denen 24 Schulungsvorträge, 4 zweitägige Schulungs kurse und 50 Geschäfisbesuche durchgeführt wurden. Die 24 Vor träge, die alle mit Lichtbildern abgehalten wurden, waren in folgenden Städten: Chemnib, Zittau, Plauen, Meiningen, Naum burg, Halle (Saale), Aachen, M.-Gladbach, Krefeld, Schleswig, Hamburg, Augsburg, Ulm, Rottweil, Freiburg i. Br., Heidelberg, Hagen, Wuppertal-Elberfeld (zwei Vorträge), Solingen, Köln, Bonn, Koblenz, Wiesbaden. .... Die vier zweitägigen Kurse wurden durchgeführt in: Leipzig, Magdeburg. Düsseldorf, Kiel. Die Vorträge hatten alle die Themen „Neuzeitliche Schaufenstergeslallung” und „Die Werbung des Uhrenfachgeschäftes”. BeiderTätigkeit im Büro wurden folgende Aufgaben erledigt: 152 Entwürfe für Firmenzüge, 8 Entwürfe für Kinodiapositive, 8 Textentwürfe für Kinosprechplatten, für 15 Uhrmacher wurden Geschäftsdrucksachen entworfen (diese Entwürfe bestanden jeweils aus Anordnungsskizzen für Briefbogen, Rechnungen, Postkarten und Briefumschlägen), 3 Entwürfe für Handzettel (zum Teil mit AbbildungenJ, 2 Entwürfe für Werbekarten, 1 Ent wurf für einen Prospekt, 1 Entwurf für einen Einwickler, 6 Ent würfe für Werbebriefe, 49 Entwürfe für Inserate (zum grö&ten Teil mit Abbildungen), 10 Entwürfe für Schaufenster, 2 Entwürfe für Aujjenreklame (grobe Fahnen), 5 Vorschläge für Werbe umzüge, 1 Ausstellung im Haus des Deutschen Handwerks, Berlin (Entwurf und Aufbau). Bei den 50 Geschäftsbesuchen, die teils im Reich und teils in Berlin auf den Wunsch der Uhrmacher gemacht wurden, konnten Verbesserungsvorschläge für die Schaufenster, für das Laden- innere, für Hausfronten und für Werbematerial gemacht werden. Auch diese Besuche wurden dankbar begrübt. Die Verwirklichung der gegebenen Anregungen war in den meislen Fällen der Er folg dieser Bemühungen. Für das zweile Halbjahr 1936 ist etwa die gleiche Anzahl von Vorträgen und Kursen wie im ersten Halbjahr geplant und auch schon festgelegt. Außerdem sollen in einigen Städten Wecker-Werbe wochen und Veranstaltungen für fachliche Auf klärung des Publikums durchgeführt werden. Bei beiden Ver anstaltungen wird die Verkaufsberatung Dekorationsmaterial für die Schaufenster zur Verfügung stellen und zum Teil auch den einzelnen Uhrenfachgeschäften bei der Gestaltung ihres Schau fensters behilflich sein. Außerdem ist geplant, bei diesen Ver anstaltungen Lichtbildervorträge bzw. Filme für das Publikum zu zeigen. Gerade von der fachlichen Aufklärung versprechen wir uns sehr viel, weil diese Maßnahmen den Uhrmachern das Ver trauen des Publikums wieder gewinnen können und somit eine gute Waffe gegenüber den Nichtfadigeschaften besiben. Bei Ausstellungen, die von Innungen im Rahmen von Braunen Messen, Leistungsschauen und handwerklichen Veranstal ungen durch geführt werden, wollen wir auch wie bisher tatkräftig helfen, indem wir Vorschläge machen und Material zur Verfügung Urlaubskarten, Urlaubsmarken und UrlaubsgeJd am Post schalter . Im Anschluß an die Verordnung des Reichsarbeitsministers über die Einführung von Urlaubskarten und Urlaubsmarken ist jefet die Verordnung des Reichsposlministers über den Vertrieb dieser Karten und Marken sowie über die Auszahlung des Urlaubs geldes erschienen. Hiernach werden Urlaubskarten und -marken vom 1 September 1936 an bei den Postanstalten vertrieben. Die Karte kostet 10 Pf. Die Marken werden zum Nennwert von 5 10 , 20 , 30 , 50 und 100 Pf. abgegeben. Das Urlaubsgeld wird ebenfalls bei den Postanstalten ausgezahlt, und zwar gegen Rück gabe der Urlaubskarte und in Höhe der in der Urlaubskarte ver klebten Urlaubsmarken. Auf Verlangen kann der Betrag auf ein Postscheckkonto überwiesen werden. Für den Vertrieb der Urlaubsmarken und für die Auszahlung des Urlaubsgeldes hat der Unternehmer für jeden 16 Wochenabschnitte umfassenden Teil der Urlaubskarte 30 Pf. in Postwertzeichen zu verkleben. (VI 1/5450) Keine Werbehinweise auf Parteizugehörigkeit Der Werberat der deutschen Wirtschaft beanstandet erneut, dab verschiedentlich Unternehmer unter ausdrücklichem Hinweis auf ihre Eigenschaft als alter und verdienter Parteigenosse um Berücksichtigung ihrer Firma bei Auftragserteilungen bitten D;e Wirlschaftswerbung soll grundsäbhch von Hinweisen auf die Zugehörigkeit der Partei oder zu einer Parteiorganisation frei sein. Eine mi&bräuchliche Verquickung der Werbung mit der wirtschaftlichen und obrigkeitlichen Tätigkeit staatlicher und kommunaler Stellen sowie öffentlich-rechllicher Körperschaften sei nicht statthaft; danach sei auch ein Hinweis auf die NSDAP, oder die Zugehörigkeit zu ihr bei der Wirtschaftswerbung un zulässig. Der Werberat betont weiter, dab es nicht angeht, dab ein Unternehmer Leitsäfee der Parteiführung bei seiner Wirtschafts werbung benubt, um gegenüber seinen Kunden als besonders guter Nationalsozialist zu erscheinen und dadurch zu seinem eigenen geschäftlichen Vorteil für sich Stimmung zu machen. Der ehrbare Kaufmann sucht allein durch die Güte seiner Ware zu überzeugen. (VI1/5456) Kein Gehilfenlohnanspruch, wenn keine Gehilfenarbeit ge leistet wird Ein Lehrling wurde aus Entgegenkommen und trob Arbeits mangels gegen die bisherige Lehrlingsentlohnung als Lehrling weiter beschäftigt. Neun Monate später verlangte er den tarif lichen Gehilfenlohn, wurde mit seiner Klage aber in allen Instanzen — Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Aachen und Reichs- Arbeitsgericht — abgewiesen. Es stand fest, dab nach dem Willen beider Parteien der Kläger nach Beendigung seiner Lehrzeit nicht als Gehilfe eingestellt, sondern als Lehrling weiter be schäftigt werden sollte; er wurde von der Firma ohne Bedarf nur deshalb behalten, um ihm die Übergangszeit in eine Arbeits stelle oder in den Arbeils- oder Militärdienst zu erleichtern. Hierzu führt das Reichs-Arbeitsgericht in seinen grundsäb- lichen Entscheidungsgründen folgendes aus: Die Unabdingbar keit des Tariflohnes ist in gemeinübigen Notwendig keiten begründet. Sie hängt deshalb nicht von der Be zeichnung des Arbeitsvertrages, sondern allein von der Leistung ab. Der Beweggrund für die Einstellung eines Arbeiters kann keine Rolle spielen, ebensowenig der Beschäftigungsstand des Betriebes (d.h. ob kurz gearbeitet wird oder nicht). Es war deshalb nicht zu untersuchen, ob die Beklagte den Kläger ein stellen wollte, sonden es kommt darauf an, welche Arbeit der Kläger nach dem vierten Lehrjahre bei der Beklagten geleistet hat. In dieser Hinsicht ist festgestellt, dab die Fortbildung des Klägers weitaus im Vordergrund stand und dab der Kläger nicht nur nicht voll habe beschäftigt werden können, sondern dab die Beklagte für einen Gehilfen überhaupt keine Arbeit hatte, den Kläger daher nicht mit Gehilfenarbeit, sondern nur in Fortsebung seines Lehrvertrages mit Lehrlingsarbeit weiter beschäftigt hat. Hieraus geht hervor, dab der Kläger nichl nur nicht als Gehilfe eingestellt wurde, sondern dab er auch keine Gehilfenarbeit ge leistet hat. Der Lehrvertrag verwandelt sich durch Ab lauf und Weiterbeschäftigung des Lehrlings nicht zwangsläufig in einen Gehilfenvertrag, solange der Lehrling keine Gehil fenarbeit leistet, seine Weiterbeschäf tigung als Lehrling also keine Umgehung der Tarifbestimmungen ist. Da unter dieser Voraussebung die Unabdingbarkeit der Tarif-
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