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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 61.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19360100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19360100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 311 und 312
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 47 (20. November 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 61.1936 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1936) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1936) 33
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1936) 47
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1936) 61
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1936) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1936) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1936) 121
- AusgabeNr. 10 (6. März 1936) 133
- AusgabeNr. 11 (13. März 1936) 147
- AusgabeNr. 12 (20. März 1936) 161
- AusgabeNr. 13 (27. März 1936) 175
- AusgabeNr. 14 (3. April 1936) 191
- AusgabeNr. 15 (10. April 1936) 205
- AusgabeNr. 16 (17. April 1936) 219
- AusgabeNr. 17 (24. April 1936) 229
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1936) 247
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1936) 257
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1936) 271
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1936) 285
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1936) 299
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1936) 313
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1936) 323
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1936) 337
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1936) 351
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1936) 379
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1936) 393
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1936) 407
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1936) 421
- AusgabeNr. 32 (7. August 1936) 439
- AusgabeNr. 33 (14. August 1936) 453
- AusgabeNr. 34 (21. August 1936) 463
- AusgabeNr. 35 (28. August 1936) 477
- AusgabeNr. 36 (4. September 1936) 489
- AusgabeNr. 37 (11. September 1936) 503
- AusgabeNr. 38 (18. September 1936) 517
- AusgabeNr. 39 (25. September 1936) 527
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1936) 541
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1936) 555
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1936) 565
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1936) 579
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1936) 593
- AusgabeNr. 45 (6. November 1936) 607
- AusgabeNr. 46 (13. November 1936) 619
- AusgabeNr. 47 (20. November 1936) 631
- ArtikelWeihnachten 1936 ein ganz großer Erfolg, wenn . . . 631
- ArtikelIhr Weihnachtsschaufenster 632
- ArtikelDer Weihnachtsbaum als Warenständer! 633
- ArtikelDer Uhreneinzelhandel im Jahre 1935 633
- ArtikelOriginelle Schlagwerkuhr 637
- ArtikelDie Nebenuhr als Lichtschaltuhr! 638
- ArtikelFür Sie, Herr Gehilfe! 638
- ArtikelWochenschau der U 639
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 642
- ArtikelInnungsnachrichten 642
- ArtikelFirmennachrichten 643
- ArtikelPersonalien 643
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 644
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 644
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 644
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1936) 645
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1936) 659
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1936) 671
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1936) 683
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1936) 697
- BandBand 61.1936 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 47 DIE UHRMACHERKUNST 641 ^ r ^l C h b i en n eh i es J rei ' diese Altersgrenze von Fall zu Fall zu erhöhen. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn Persönlich- Ä af,,,Ch F e r L ?, 9e des AnlragstellersS diS Gewähr für ordnungsmäßige Erfüllung seiner Verpflichfungen bielef. -m-Ä Überwachung der Vermögenslage der Soldalen wird empfohlen, mündliche Schuldenmeldungen jeweils beim ersten Lohnungsappell des Monats einzufordern; jedoch von Vor- 8 eS f.^, n r l lcht ln Gegenwart Untergebener. Geschäftliche Ver bindlichkeiten aus dem Zivilberuf (z. B. bei Soldaten der Er- ganzungstruppenteile) fallen nicht unter diese Bestimmungen. a ^ eic ^ ls * <ri fg s [ n ' n ' 5 Ier bittet ferner, zu veranlassen, daß die Soldaten vor leichtfertigem Schuldenmachen, insbesondere vor dem Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, gewarnt werden In diesem Zusammenhang sind ihnen die Nachteile von Ab zahlungsgeschäften und die Vorteile des Sparens zu erläutern tl " von einzelnen Dienststellen angedrohtes Verfahren gegen Geschäftsleute, die Soldaten Kredit anbieten, auf Grund des § 112 des Strafgeseßbuches (Aufforderung zum Ungehorsam) kann nur dann in Betracht gezogen werden, wenn der Geschäfts mann nachweislich von einem auf Grund dieser Richtlinien er lassenem Verbot Kenntnis hatte. Sämtliche früheren entgegenstehenden Anordnungen gelten hiermit als aufgehoben. (V| 1 6209) Weihnachtswerbung - Doch Lichterbaum Die Richtlinien der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel über die Weihnachtswerbung sind nach erneuter Überprüfung des Sach verhaltes in einem wesentlichen Punkt abgeändert worden. Es ist nicht beabsichtigt, den Weihnachtsbaum mit brennenden Kerzen aus der Weihnachtswerbung der Einzelhandelsgeschäfte aus zuschalten. Zwecks Vermeidung von Mißverständnissen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Lichterbaum in ge schmackvoller Weise, die den Grundsäßen des Werberates der deutschen Wirtschaft entspricht, bei der Weihnachtsausschmückung der Geschäfte Verwendung finden kann. Im übrigen weist die Wirtschaftsgruppe gegenüber möglichen Mißverständnissen darauf hin, daß die Verwendung sakraler und völkischer Symbole des Weihnachtsfestes (wie z. B. Christkind Engel, Krippe, Knecht Ruprecht, Weihnachtsstern, Weihnachts baum, Adventskranz) durch ihre Richtlinien keineswegs etwa für die Werbung untersagt ist; vielmehr werden die Kaufleute auf gefordert, bei solchen Werbemotiven besonders auf Geschmack zu achten. (VI /16214) Der Deutsche Meisterbrief in Metall In Arbeitsgemeinschaft mit dem Reichsinnungsverband des Graveur- und Gürtlerhandwerks und mit Befürwortung des Reichs standes des Deutschen Handwerks gibt dieMeisterbrief-Gesellschaft m. b. H. den „Meisterbrief in Metall" heraus. Er wird in hand- weiklicher Arbeit von den Gliederungen des oben genannlen Reichsinnungsverbandes hergestellt. Der Entwurf der Meisterbrieftafel in seiner künstlerischen Gestaltung wurde auf Veranlassung des Reichsbeauftragten für künstlerische Formgebung von dem Bildhauer Müller (Erfurl) ge schaffen. In der leicht stilisierten Eichenlaubumrahmung, der klaren Schrift und der Bekrönung durch das Reichshandwerker zeichen und das Hakenkreuz wurde eine würdige Form für ein 0MW&Z& ~ Wf WOMF mizn-PftüFum Df r ummomMM «■ men AbGhimr SjEfeTAHpßU v Der 3J?eifterbrief in ÜJtetall (tDirflidje (Bröße 3trva 55 x 57 cm) roeift bem Berbraudjer ben 3ßeg jum 2)teifter, ju ßanbroerf[id)erQuaUtätsarbeit.(Erget)ürtem- tjeitHd) in jebes beutfdje?Dleifter*®efd)äft,in jebes f)eim, tn jebes ©cßaufenfter, in jebe beutjdje 2(rbeitsftättel solches Ehrendokument gefunden. Es stellt nicht nur für den lungen Meister eine bleibende Erinnerung an nachgewiesenes Können und für die Nachkommen einen Ansporn und zugleich einen eindrucksvollen Erinnerungswert dar, sondern bietet auch mannigfaltige Möglichkeiten der Werbung. Es weist dem e J r £ ra r Ucher den Weg zum Meister und ist dem Kunden und Käufer sichtbares Zeichen, daß er auf gute handwerkliche Leistung rechnen darf, so daß der „Meisterbrief in Metall” durch aus seinen gebührenden Plaß in jeder Werkstatt, in jedem Kontor, in jedem Heim finden soll. Der geringe Mehrpreis des metallenen Meisterbriefes in seiner amtlicherseits anerkannten hochkünstlerischen Ausführung handwerklichen Schönheit im Verhältnis zu dem bisher üb lichen Meisterbrief wird reichlich aufgewogen durch die unbegrenzte Haltbarkeit desMelall-Meisterbriefes. Er kann — auch in monat lichen Teilzahlungen — bezogen werden durch die Meisterbrief- Gesellschaft m. b. H., Berlin-Charlottenburg 2, Joachimsthaler Straße 41. So hat der „Meisterbrief in Metall" Anspruch auf größte Beachtung in allen Reichsinnungsverbänden, und diesen allen wird er nahegebracht, damit er sich schnell und gründlich beim deutschen Handwerk einbürgert, als einheitliches Symbol der neu erstandenen Meisterwürde und zugleich als sinnfällige Werbung für handwerkliche Wertarbeit. (VI 1/6179) Totenkopfringe in Hannover beschlagnahmt In den Schmuckwarengeschäften Hannovers erschienen plöß- Iich uniformierte Polizeibeamte und beschlagnahmten die silbernen Totenkopfringe, die schon seit vielen Jahren allgemein in allen Schmuckwarengeschäften geführt werden. Die Beschlagnahme wurde damit begründet, daß es sich um einen Verstoß gegen das Geseß über nationale Symbole handelt, weil die Ringe ähn lich den Totenköpfen der SS. wären. Gegen diese ungerecht fertigte und auch ungeseßliche Beschlagnahme sind von den zu ständigen Stellen sofort die notwendigen Schritte eingeleitet worden. Silberne Totenkopfringe sind vom Reichspropaganda ministerium nicht als Gegenstände bezeichnet worden, die mit dem Geseß zum Schuße der nationalen Symbole in Widerspruch stehen. Das kann auch gar nicht der Fall sein, da diese Ringe von Pforzheimer Fabriken in Serien von vielen Millionen Stück seit 50 und mehr Jahren hergestellt und in großen Mengen ebenso lange durch die Juweliere und Uhrmacher verkauft worden sind. Die Totenkopfringe haben mit den Partei- und Staatssymbolen nicht das geringste zu tun. Sie sind vorzugsweise in den leßten 50 Jahren von den Soldaten des deutschen Heeres gekauft worden. Wir werden über den Erfolg der getanen Schritte berichten. (VI 1/6162) Abgelrennfer „Judenmarkt“ in Schramberg Schramberg. Die Ratsherren zu Schramberg (Schwarzwald) haben in ihrer leßten öffentlichen Beratung einen besonderen „Judenmarkt" geschaffen. Eine Neuregelung der Plaßordnung für die Krämermärkte sieht vor, die Stände der jüdischen Handeltreibenden von den anderen Ständen und Standinhabern abzusondern und getrennt unterzubringen. (VI 1/6226) Anordnung über die Auflösung des Reichsinnungsverbandes des Edelsteinschleiferhandwerks Betreuung des Handwerks in Birkenfeld ImZusammenhang mit der Überführung des Edelsteinschleifer- Gewerbes vom Handweik in die Industrie ist die Geschäftsstelle der Abteilung Birkenfeld der Handwerkskammer Trier mit dem Siß in Idar-Oberstein hinfällig geworden. Die Fragen, die das Handwerk im oldenburgischen Landesteil Birkenfeld angehen, sind der Handwerkskammer Trier unmitlelbar zur Behandlung vorzulegen. (VI 1/6163) Erste Preise für Glashütter Uhrmacherschule Bei der leßten Taschenuhrenprüfung der Deutschen See warte hatte die Deutsche Uhrmacherschule zwei Taschenchrono- metcr zur Sonderklasse und zwei Glashütter Taschenuhren zur ersten Klasse eingereicht. In beiden Klassen erhielt sie den ersten Preis, und zwar in der Sonderklasse auf das Taschen chronometer Nr.29 (Hersteller H.Schöneck,Glashütte,jeßtChemniß, Feinsteller Studienrat Helwig) und in der ersten Klasse auf die Taschenuhr 3678 (Hersteller K.Geiß, Glashütte,FeinstellerStudien- rat Helwig). (VI 1/6177) Wettbewerb deutscher Präzisionstaschenuhren Zu dem jeßt abgeschlossenen VI. Wettbewerb der Deutschen Seewarte für Präzisionstaschenuhren hatte die Firma Gebrüder Junghans sieben der in Massenfabrikation hergestellten Qualitäts taschenuhren eingereicht, die durch besondere Reglagearbeit des Regleurs O. Finkbeiner verbessert wurden.
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