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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 62.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19370100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19370100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 33, 35 und 41 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 47 (19. November 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- "Fahrende Uhrenhäuser"
- Autor
- Natorp
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 62.1937 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1937) 21
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1937) 31
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1937) 45
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1937) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1937) 69
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1937) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1937) 89
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1937) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (5. März 1937) 111
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (12. März 1937) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (19. März 1937) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. März 1937) 143
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (2. April 1937) 153
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (9. April 1937) 163
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (16. April 1937) 173
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (23. April 1937) 183
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (30. April 1937) 193
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1937) 207
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1937) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1937) 227
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1937) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1937) 247
- BeilageAnzeigen Sondernummer Berlin -
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1937) 261
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1937) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1937) 317
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1937) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1937) 361
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1937) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1937) 381
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (6. August 1937) 397
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (20. August 1937) 417
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (3. September 1937) 443
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (10. September 1937) 453
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (17. September 1937) 467
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (24. September 1937) 481
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1937) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1937) 527
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1937) 541
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1937) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (5. November 1937) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (12. November 1937) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1937) 597
- Artikel"Fahrende Uhrenhäuser" 597
- ArtikelUhren bei den Haushaltwaren? 598
- ArtikelDie Beitragspflicht zur Wirtschaftsgruppe Einzelhandel 599
- ArtikelEin Uhrenfilm entsteht! 601
- ArtikelWerben Sie für frühzeitigen Weihnachtseinkauf! 602
- ArtikelDie Berufsförderung des Reichsinnungsverbandes 603
- ArtikelFür die Werkstatt! 604
- ArtikelDer Leser hat das Wort! 605
- ArtikelWochenschau der U 605
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 609
- ArtikelFirmennachrichten 609
- ArtikelPersonalien 609
- ArtikelBüchertisch 610
- ArtikelFragekasten 610
- ArtikelWirtschaftszahlen 611
- ArtikelInnungsnachrichten 611
- ArtikelTerminkalender 612
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (26. November 1937) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1937) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1937) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 659
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1937) 673
- BandBand 62.1937 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Amtliche Zeitschrift des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks 62. Jahrgang / Halle (Saale), 19. November 1937 / Nummer 47 So etwas gibt es. Das wissen unsere Uhrmacher. Es gibt sogar mehrere „fahrende Uhrenhäuser“, und sie werden sich in Zukunft weiter vermehren. Wer zuerst auf den Gedanken der „fahrenden Uhren häuser“ gekommen ist, weiB ich nicht. Sie zeigen jeden falls heufe ein gleichförmiges Gesicht. — Ein kleiner Last kraftwagen ist zur .fliegenden 1 Verkaufsstelle vonGroBuhren und Weckern und zur „fliegenden“ Uhrenreparaturwerkstatt ausgebaut worden. Der fliegende Uhrenhändler und Re- parateur bereist das platte Land. Vom Wagen aus ver kauft er, im Wagen repariert er. Gegenüber dem Versand handel hat er den Vorteil, daB er den Volksgenossen die Uhr vorführen kann; gegenüber dem Uhrmacher mit fester Niederlassung ist er gleichfalls im Vorteil. Er kann weit stärker persönlich werben. Geschickte Redegabe und geschicktes Auftreten, dazu das Angebot von Uhren in billiger Preislage, werden ihm häufig mehr einbringen als geschickte Zeitungs- und Ladenwerbung des orts gebundenen Uhrmachers. Was sagt das Gesefe zu den „fahrenden Uhren häusern“? Der Inhaber des „fahrenden Uhrenhauses", der in der beschriebenen Weise arbeitet, ist ambulanter Gewerbe treibender. Das bedeutet: 1. Als „fliegender Uhrenreparateur“ unterliegt er nicht den Handwerksgesefeen. Er kann und braucht nicht in der Handwerksrolle eingetragen zu werden; er braucht daher den Großen Befähigungsnachweis nicht zu erbringen. 2. Als „fliegender Uhrenhändler“ unterhält er keine Verkaufsstelle im Sinne des Einzelhandelsschufe- gesefees. Er braucht also zur Eröffnung des ambu lanten Uhrenverkaufs keine Sach- und Fachkunde prüfung abzulegen. Der fliegende Uhrenreparateur und Uhrenhändler muB sich lediglich einen Wandergewerbeschein besorgen. Wenn er nicht gerade organisch erkrankt ist (blind, taub oder stumm, § 57 a Ziffer 2 RGO.) oder schwer vor bestraft (§ 57 RGO.), so wird er im allgemeinen den Wandergewerbeschein erhalten. — Es könnte höchstens daran scheitern, daB gegen den Händler Tatsachen vor liegen, die darauf schliefjen lassen, dafj er die für die Ausübung des ambulanten Gewerbes erforderliche Zu verlässigkeit nicht besieh DaB das ganz etwas anderes ist als der GroBe Befähigungsnachweis oder der Nachweis der Fach- und Sachkunde, leuchtet ohne weiteres ein. Wer einen Handwerksbetrieb eröffnen will, muB zuvor seine Meisterschaft dartun; wer eine Einzelhandels verkaufsstelle errichten will, muB zuvor seine Fach- und Sachkunde unter Beweis stellen. Gelingt dem Prüfling der Beweis nicht, so kann er keinen Handwerksbetrieb oder Handelsbetrieb aufbauen. Der ambulante Uhrenreparateur und Uhrenhändler dagegen kann ohne weiteres mit Handelsgeschäften oder Handwerksarbeiten beginnen; er muB nicht zuvor seine Kenntnisse und Fertigkeiten im Handwerk oder Handel nachweisen. Er kann es darauf ankommen lassen. Erst wenn ihm die Verwaltungsbehörde fachliche oder finanzielle Unzuverlässigkeit (schädigende Pfusch arbeit, starke Steuerverschuldung usw.) nachweisen kann, kann der Wandergewerbeschein entzogen werden 1 ). Ist das richtig? MiBt man hier nicht mit zweierlei MaB? Im Grunde genommen handelt es sich doch nur um zwei verschiedene Formen derselben gewerblichen Be tätigung, hier ambulantes Handwerk und Handel, dort slehends Handwerk und stehender Handel. Es ist hier nicht der Ort, dem Gesetzgeber Wünsche vorzutragen. Aber auf die Gefahren der derzeitigen Rege lung muB hingewiesen werden. Es geht nach meiner An sicht nicht an, daB ein Gesefe die Möglichkeit gibt, den GroBen Befähigungsnachweis oder den Sachkundenach weis zu umgehen. Überall und für alle gewerblichen und wirtschaftlichen Betätigungen fordert man den Facharbeiter im weitesten Sinne des Wortes. Das volkswirtschaftliche Gebot, den unselbständigen oder selbständigen Fach arbeiter heranzuziehen, ist so überragend, daB nian schon deshalb zu einer wirksameren Einschränkung der Zu lassungsfreiheit zum ambulanten Gewerbe schreiten sollte. Und noch eine Tatsache, die in das Uhrenfach schlägt: Uhren kann man nicht verkaufen wie Schnürsenkel, Knöpfe und Rasierklingen. Uhren leben. Sie müssen vor dem Verkauf gepflegt und nachgeprüft werden, so daB man nach dem Verkauf dafür einstehen kann. 1) Die Erteilung des Wandergewerbescheins muB versagt werden, wenn bereits bei Stellung des Antrages derartige Unzuverlässigkeitstatsachen feststehen.
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