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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (28. Januar 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- ArtikelDas Uhrmacherhandwerk im Gesamtjahr 1936 53
- ArtikelBeobachtungen an Armbanduhren im Gebrauch 54
- ArtikelEr ist da, der neue Schaufensterdienst 1938! 57
- ArtikelDer Leser hat das Wort! 58
- ArtikelFür die Werkstatt 58
- Artikel60. Geburtstag von Thomas Ernst Haller 59
- ArtikelWochenschau der U 59
- ArtikelFirmennachrichten 61
- ArtikelPersonalien 61
- ArtikelFragekasten 62
- ArtikelWirtschaftszahlen 62
- ArtikelInnungsnachrichten 63
- ArtikelTerminkalender 63
- ArtikelAnzeigen 64
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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60 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 5 Wollen Sie Gewerbelehrer werden? Für die Ausbildung unseres Nachwuchses besteht dringender Bedarf an Gewerbelehrern! Wenn Sie sich geeignet fühlen, in dieser Weise für unser Uhrmacherhandwerk tätig zu sein, so bittet der Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks, Berlin W 35, Potsdamer Straße 111, um Nachricht. Die Bewerber müssen die bestandene Meisterprüfung im Uhrmacherhandwerk nachweisen und Allgemeinbildung in Deutsch, Erdkunde, Naturwissenschaft und Mathematik besißen. Hin reichende Kenntnisse im Fachzeichnen und im Fachrechnen sind Bedingung. Selbständige Uhrmachermeister, die diesen Voraussetzungen genügen und die Laufbahn eines Gewerbelehrers einschlagen wollen, müssen sich einer Eignungsprüfung am Staatlichen Be rufspädagogischen Institut in Berlin unterziehen. (VI 1/8212) Wieviel Silberzugabe ist nötig? Bei der Bestellung von versilberten Bestecken ist die Zu gabe von Silber heute unerläßlich. Auch von Ihrer Kundschaft sollten Sie deshalb zweckmäßig Silber ankaufen! Um Ihnen für Ihre Bestellungen einen Anhaltspunkt zu geben, wieviel Alt- oder Feinsilber die einzelnen Besteck gattungen erfordern, veröffentlichen wir hier mit Genehmigung der Firma Rud. Flume eine von ihr herausgegebene Liste. Die zahlreichen an uns gelangenden Anfragen dieser Art sagen uns, daß wir Ihnen hiermit einen besonderen Dienst erweisen. Für die Berechnung der Silberzugabe bei ver silberten Alpaka-Bestecken. Feinsilber g Alte Silbermark Eßlöffel Eßgabeln Eßmesser Dessertlöffel .... Dessertgabeln .... Dessertmesser.... Kaffeelöffel ..... Kuchengabeln .... Saucenlöffel..... Gemüselöffel . . . auf Butter- u. Käsebesteck „ Fleischgabeln ... Kompottlöffel ... Vorleger Bowlenlöffel Brotgabel .... „ Salatbesteck ... „ Tranchierbesteck . . auf 1 Dtz. 1 Stck. 1 Paar 1 Paar 1 Dtz. 1 Stck. 1 Stck. 1 Stck. 1 Paar 1 Paar 45 45 30 30 30 21 18 16 4 6 3 4 36 12 12 3 6 6 9.00 9.00 6.00 6,00 6,00 4.00 3.50 3.00 1.00 1.50 1,00 1,00 7.00 2.50 2.50 1.00 1,00 1,00 Altsilber 0,800 g 56 56 37 37 37 27 53 20 5 6 4 5 45 15 15 4 8 8 (VI1/8203) Juden in der Organisation der gewerblichen Wirtschaft Die Organisation der gewerblichen Wirtschaft umfaßt als Pflichtorganisation alle auf wirtschaftlichem Gebiet tätigen Unter nehmungen, also auch die jüdischen. Die jüdischen Betriebe sind also in der Beitragsfrage nicht bevorzugt. Sie müssen auch deshalb der Organisation angehören, weil sie sonst von den Anweisungen und Anordnungen der Reichsregierung, die durch die Organisation weitergegeben und überwacht werden, nicht erfaßt werden würden; soweit es sich um Weisungen handelt, die im Interesse der Allgemeinheit eine Belastung der einzelnen Betriebe bedeuten, würden die jüdischen Betriebe sonst einen unberechtigten Vorteil im Wettbewerb erhalten. Darum müssen auch die jüdischen Betriebe an den Versammlungen, in denen solche Weisungen weitergegeben zu werden pflegen, teilnehmen. Aus diesen Gedankengängen heraus bestimmt ein Erlaß des beauftragten Reichswirtschaftsministers Göring folgendes: „Die grundsäßliche Zugehörigkeit auch der jüdischen Be triebe zur Organisation der gewerblichen Wirtschaft schließt nicht aus, daß der besonderen Stellung der jüdischen Betriebe durch eine unterschiedliche Behandlung in gewissen Punkten Rechnung getragen wird. So können Juden Ämter und Stellen in der Organisation der gewerblichen Wirtschaft nicht bekleiden. Außerdem halte ich es für angebracht, wenn die Leiter der einzelnen Gliederungen den jüdischen Betrieben empfehlen, sich in den Mitgliederversammlungen durdi nichtjüdische Bevoll mächtigte vertreten zu lassen, da die persönliche Teilnahme von Juden an diesen Versammlungen zu Unzuträglichkeiten führen muß.” IVI1/8200) „Alle Uhren mit Musik“ In unserer Nr. 47, Jahrgang 1937, haben wir schon ausführ lich berichtet über den neuen Uhrenfilm, der in der Werkstatt Steggemann über Kunstspieluhren gedreht wird. Wir hatten jeßt Gelegenheit, eine erste Ateliervorführung der Bilder ohne Ton zu sehen 1 Die Photographie der Uhren ist prächtig gelungen und insbesondere wird sich jeder Uhr macher darüber freuen, wie geschieht immer wieder das Innere der Uhr — eben das Werk als Wichtigstes — gezeigt wird. In der nächsten Zeit werden noch einige Außenaufnahmen gedreht, und dann wird mit dem Schnitt begonnen. Die Fertig stellung ist noch in diesem Frühjahr zu erwarten. Wir werden Sie auch hierüber weiter unterrichten! (VI 1/8213) „Die silberne Spieluhr!“ Was mag es wohl hiermit für eine Bewandtnis haben? Wir wollen Ihnen verraten, daß dies der Titel ist für die große Ausstattungs-Revue des Berliner Metropol - Theaters in der nächsten Spielzeit! — Es ist interessant, zu beobachten, wie sich in zunehmendem Maße die Aufmerksamkeit der Allgemeinheit den Uhren zuwendet. — Wir gehen nicht fehl in der Annahme, daß die siarke Werbung für unsere Uhren diese Lenkung vor genommen hat. (VI 1/8204) Der Reichserziehungsminister fördert die Buchführungs- Schulung des Handwerks Eine wertvolle Förderung hat der Reichserziehungsminister der Buchführungsschulung des Reichsstandes zuteil werden lassen. In einem Erlaß an die preußischen Regierungspräsidenten und die entsprechenden anderen Stellen seßt er sich dafür ein, daß die Gemeinden die notwendigen Unterrichtsräume zur Ver fügung stellen, und zwar ohne Gewinn, also möglichst nur gegen Erstattung der unmittelbaren Kosten (für Reinigung, Beleuchtung, Heizung usw.) und eine angemessene Abnußungsgebühr. „Es ist ferner erwünscht", heißt es in dem Erlaß, „daß sich aus den Kreisen der Gewerbe- und Handelslehrer geeignete Lehrpersonen bereitfinden, durch Unterrichtserteilung an diesen Kursen an der Durchführung der beabsichtigten Maßnahme mitzuhelfen und ihr so zu einem vollen Erfolg zu verhelfen.” (VI 1/8197) Buchführungsanleitungen für das Handwerk Der Reichsstand des deutschen Handwerks hat festgesfellt, daß die von den Reichsinnungsverbänden herausgegebenen Buchführungsanleitungen nicht für sämtliche Teilnehmer der Buch führungskurse bestellt werden, sondern vielfach nur für die Lehrkräfte. In Wirklichkeit sind die Buchführungsanleitungen in erster Linie für die Handwerker geschaffen, um dem Meister nach Beendigung des Lehrgangs ein Nachschlagebuch zu geben, wenn bei der weiteren Führung der Bücher Zweifelsfragen hin sichtlich der Verbuchung des einen oder anderen Geschäfts vorfalles aufkommen. Jeder Kursusteilnehmer muß spätestens gegen Ende des Buchführungskurses im Besiß der betreffenden Anleitungsbroschüre sein. (VI 1/8198) Betrieb eines Einzelhandelsgeschäfts ohne Genehmigung strafbar In einem Urteil zum Einzelhandelsschußgeseß hat das Ober landesgericht Hamburg festgestellt, daß die strafbare Handlung beim Betrieb eines Einzelhandelsgeschäftes, das ohne die er forderliche Genehmigung eröffnet wurde, mit der Errichtung des Geschäfts zwar vollendet, aber nicht beendet ist. Nach § 147 Ziffer 1 der Gewerbeordnung werde bestraft, wer den selb ständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, zu dessen Beginn eine besondere polizeiliche Genehmigung erforderlich ist, ohne die vorschriftsmäßige Genehmigung unternimmt oder fortseßt. Auch die Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Zustandes wird also mit Strafe bedroht. Ebenso wie hier nach der Ge werbeordnung Inbetriebnahme und Aufrechterhaltung des rechts widrigen Zustandes strafbar sind, so müsse auch nach dem Sinn und Zweck der §§ 2 u. 9 des Einzelhandelsschußgeseßes die Aufrecht erhaltung des rechtswidrigen Zustandes als verboten gelten. Das Einzelhandelsschußgeseß will die Voraus- seßungen dafür schaffen, daß die Güterverteilung als wichtige und selbständige wirtschaftliche Funk tion innerhalb der Gesamtwirtscha ft denjenigen Per sonen Vorbehalten wird, die nach ihrer Ausbildung und ihrem Charakter dafür geeignet sind. Entsprechend diesem Geseßeszweck hat der Geseßgeber ein Interesse daran, n icht nur den Beginn, sondern auch die Fortseßung eines nicht genehmigten Verkaufsbetriebes zu ver bieten. (Urteil vom 15.11.37 - Ss 112/37.) (VI 1/8155)
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