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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 51 (16. Dezember 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Nicht abgeholte Uhrenreparaturen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- ArtikelNicht abgeholte Uhrenreparaturen 653
- ArtikelEin Prospekt und seine Hülle! 654
- ArtikelDie Tischuhr mit Pendelsicherung 655
- ArtikelFür die Werkstatt 656
- ArtikelBezeichnungsvorschriften für Uhrenteile 656
- BeilageFür den Uhrmacherlehrling (Folge 13) -
- ArtikelWochenschau der U 657
- ArtikelWichtige Ermittlung! 658
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 659
- ArtikelFachgruppe Spezialhandwerke 662
- ArtikelFirmennachrichten 663
- ArtikelPersonalien 663
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 663
- ArtikelFragekasten 663
- ArtikelInnungsnachrichten 663
- ArtikelWirtschaftszahlen 664
- ArtikelUnsere Ostmark 665
- ArtikelAnzeigen 667
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Offizielles Organ des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks Vereinigt mit der uFachzeitung der Uhrmacher Österreichs 1 ' 63. Jahrgang Halle (Saale). 16. Dezember 1938 Nummer 51 Nidit abgeholte Uhrenreparaturen mmer wieder fragt sich der Uhrmacher: Was mache ich nur mit den Uhren, die ich instandgesebt habe, die aber der Kunde trob mehrmaliger Aufforderung nicht abholt? Mub ich die Uhr etwa 30 Jahre lang auf bewahren? Der aufmerksame Leser der „Uhr macherkunst“ wird sich vielleicht daran er innern, dab der ehemalige Zentralverband im Jahre 1931 eine Eingabe an das Reichsiuslizministerium gerichtet hatte, die abschlägig beschieden wurde. Die Frage ist mithin immer noch wichtig. Um sie ver ständlich zu beantworten, wollen wir unterscheiden zwischen 1. der guten Uhr, welche tadellos instandgesebt wurde, so dab sie als vollwertig anzusehen ist, und 2. der billigen Uhr. 1. Die tadellos instandgesebie gute Uhr Der Kunde Müller bringt dem Uhrmachermeister Gut zeit eine Uhr im Werte von 70 Ml zur Reparatur. Gutzeit verspricht die Instandsebung binnen zwei Wochen. Als die Uhr* fertig ist, läbt Müller sich nicht blicken. Auf ein freundliches Erinnerungsschreiben, eine Briefmahnung und eine „eingeschriebene“ Aufforderung reagiert Müller nicht. Modi schlimmer sieht es aus, wenn Gutzeit die Anschrift von Müller überhaupt nicht kennt. Soll Gutzeit etwa in der Zeitung eine Anzeige nach dem Kunden aufgeben? Jedenfalls hat Gutzeit einen Reparaturpreis von 12,50 Ml errechnet. Seine Forderung kann er nicht in den Rauch schreiben. Er beschliebt, die Uhr versteigern zu lassen. Kann er das? 1. Ist Müller Eigentümer der Uhr, so hat Gutzeit wegen seiner Reparaturforderung von 12,50 Ml ein „Hand werkerpfandrecht“ an der Uhr erworben (§ 647 BGB ). Das Handwerkerpfandrecht ist ein gesebliches Pfandrecht, das Gutzeit die gleichen Rechte gibt, wie wenn ihm Müller die Uhr verpfändet hätte (§ 1257 BGB.). Da die Reparatur forderung mit der Fertigstellung der Uhr (bei Kenntnis der Anschrift mit der Aufforderung an Müller zur Abnahme der Uhr) fällig geworden ist, kann Gufzeit die Uhr öffent lich versteigern lassen, ohne dab er Klage zu er heben braucht. Dabei sind naturgemäb einige Vor schriften zu beachten. Gutzeit mub Müller brieflich die öffentliche Versteigerung der Uhr unter Angabe des Forderungsbetrages und der Nebenkosten androhen. Von der Androhung kann Gutzeit ausnahmsweise absehen, z. B. wenn ihm der Aufenthalt von Müller nicht bekannt ist und die Ermittlung der Adresse übermäbige Kosten verursachen würde. Nach Ablauf eines Monats kann dem Gerichtsvollzieher am Ort die Uhr zur öffentlichen Ver steigerung übergeben werden. Der Pfandverkauf durch den Gerichtsvollzieher verursacht Kosten (Ankündigung der Versteigerung in der Zeitung, Gebühren des Ver steigerers usw.). Brachte die versteigerte Uhr einen Erlös von 40 Ml, so kann Gutzeit hiervon die Bezahlung seiner Reparaturforderung und die Bezahlung der Neben kosten, namentlich der Versteigerungskosten, be anspruchen (§ 1210 BGB.). Verbleibt ein Uberschub, praktisch ein nicht alltäglicher Fall, so gehört dieser dem Kunden Müller. Ist Müller nicht auffindbar, so bleibt Gut zeit nichts anderes übrig, als den Überschub beim Amts gericht als der Hinterlegungsstelle zu hinterlegen, unter Verzicht auf die Rücknahme. Tut Gutzeit das nicht, sondern behält er den Überschub (etwa, weil dieser zu geringfügig ist), so bleibt er dem Künden Müller 30 Jahre lang auf Herausgabe des Überschusses verhaftet. Hier tauchen die von den Uhrmachern so oft zitierten 30 Jahre auf. 2. Der zweite Fall: Müller gibt Gutzeit eine ihm nicht gehörige Uhr zur Instandsetzung. Müller kann auf verschiedene Weise zu der fremden Uhr gekommen sein. Er erhielt beispielsweise von seinem reichen Onkel den Auftrag, dessen kostspielige Uhr einem tüchtigen Uhrmachermeister zur Reparatur zu bringen. Müller befolgte den Auftrag seines Onkels, gab sich aber bei Gutzeit als Besifeer der Uhr aus. Oder Müller hat sich mit einem geschickten Griff in die Westen tasche eines Passanten eine Uhr „angeeignet“. Zu seinem
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