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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (6. Mai 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- ArtikelKeinen Kunden verloren gehen lassen! 253
- ArtikelEin Geschäft wird übernommen . . . 254
- ArtikelWie kann Ihr Firmenschild aussehen? 255
- ArtikelDer markante Firmenzug, ein vorzügliches Werbemittel 256
- ArtikelMit dem Gongschlag ist es . . .? 257
- ArtikelFür die Werkstatt 258
- ArtikelDie Reichs-Sieger 1938 259
- ArtikelWochenschau der U 260
- ArtikelFirmennachrichten 261
- ArtikelPersonalien 262
- ArtikelFragekasten 262
- ArtikelWirtschaftszahlen 263
- ArtikelReichsbetriebsgemeinschaft Handwerk 263
- ArtikelInnungsnachrichten 263
- ArtikelTerminkalender 263
- ArtikelAnzeigen 264
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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260 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 19 W<xücmcUou du Freimachung von Arbeitskräften Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Dr. Syrup, veröffentlicht in der »Zeit schrift der Akademie für deutsches Recht” einen Überblick über „Fünf Jahre Arbeitseinsafe in Deutschland”. Er führt darin aus, daß noch etwa 500000 Arbeitskräfte fehlen und daß aus diesem Grunde das Wandergewerbe, das Stadthausiergewerbe, der Kleinhandel und das Kleinhandwerk besonders geprüft werden. Hier sind sehr oft keinerlei geschäftliche Erfolge aufzuweisen, und der Unternehmer fristet kümmerlich seine Existenz. Sofern sich der Betreffende für den erfolgreichen Einsaß eignet, soll er nach Möglichkeit in den Wirtschaftsprozeß eingereiht werden, wo er besser am Plaße ist Audi bei der Erteilung der Wandergev%bescheine und Stadthausierscheine wird schon in Zukunft geprüft werden, ob etwaige Bedenken vorliegen —, das Arbeitsamt muß in jedem Falle der Ausstellung des Scheines zustimmen. (VI 1/8832 Gegen Tarnung jüdischer Gewerbebetriebe Der Beauftragte für den Vierjahresplan, Generalfeldmarscha* Göring, hat unter dem 22. April 1938 eine Verordnung gegen die Unterstübung der Tarnung jüdischer Gewerbebetriebe erlassen, die folgendes besagt: Ein deutscher Staatsangehöriger, der aus eigennübigen Beweggründen dabei mitwirkt, den jüdischen Charakter eines Gewerbebetriebes zur Irreführung der Bevölkerung oder der Behörden bewußt zu verschleiern, wird mit Zuchthaus, in weniger schweren Fälleh mit Gefängnis, jedoch nicht unter einem Jahr, und mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer für einen Juden ein Rechtsgeschäft schliefet und dabei unter Irreführung des anderen Teils die Tatsache, dafe er für einen Juden tätig ist, verschweigt. Die Verordnung ist bereits in Kraft getreten. (VI 1/8808 Betriebserrichtungen durch Juden genehmigungspflichtig Erst vor wenigen Tagen hat der Beauftragte für den Vier jahresplan, Generalfeldmarschall Göring, Mafenahmen gegen ein Tarnung jüdischer Gewerbebetriebe getroffen. Jefet folgt ein Verordnung vom 26. April über die Anmeldung des Ver mögens von Juden, die eine Bestandsaufnahme aller jüdi schen Vermögen bis zum 30. Juni 1938 herbeiführt. Gleichzeitig wird auf Grund dieser Verordnung eine Genehmigungspflicht für bestimmte Rechtsgeschäfte mit Juden angeordnet. Danach bedarf die Veräußerung oder Verpachtung eines gewerblichen, land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes sowie die Bestellung eines Nießbrauchs an einem solchen Betrieb zu ihrer Wirksamkeit der Genehmig ung, wenn an dem Rechts geschäft ein Jude als Vertragschließender beteiligt ist. Auch die Verpflichtung zur Vornahme eines solchen Rechtsgeschäfts ist genehmigungspflichtig. Bei Beurkundungen derartiger Rechts geschäfte soll der Notar oder die sonstige beurkundende Stelle auf diese Anordnung hinweisen und die Frage stellen, ob an dem Rechtsgeschäft ein Jude als Vertragschließender beteiligt ist. Umgehungen der Genehmigungspflicht durch Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiien des bürgerlichen Rechts sind nicht möglich. Durch die Anordnung wird ferner eine Genehmigungs pflicht für die Neueröffnung eines jüdischen Ge werbebetriebes oder der Zweigniederlassung eines jüdischen Gewerbebetriebes eingeführt. Die Genehmigung ist von dem zu beantragen, der den Gewerbebetrieb oder die Zweignieder lassung eröffnen will. Uber den Antrag entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde. Bei Ablehnung des Antrages ist die Be schwerde an den Reichswirtschaftsminister möglich, der endgültig entscheidet. Verstöße gegen diese Verordnung unterliegen den Strafbestimmungen der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden. Die Anordnung ist bereits in Kraft ge treten. (VI 1/8818) Mitwerbung jüdischer Uhrenfachgeschäfte Es muß festgestellt werden, welche jüdischen Uhrenfach geschäfte heute noch im Besiß des Fachzeichens der Gemein schaftswerbung der Deutschen Uhrenwirtschaft (Glasankitter „Ankerrad mit Zahlenkreis”) sind. Die Obermeister haben bis spätestens zum 8. Mai 1938 die Zahl der im Innungsbezirk be findlichen jüdischen Uhrenfachgeschäfte aufzugeben, die noch das Fachzeichen der Gemeinschaftswerbung der Deutschen Uhren wirtschaft führen. Dabei sind die Namen der Betriebsinhaber und die genauen Anschriften der Betriebe mitzuteilen. (VI1/8819) Marktprobleme der gebundenen Wirtschaft Das Institut für Wirtschaftsbeobachtung der deutschen Fertig ware veranstaltet in diesem Jahre zum vierten Male in der Zeit vom 24. bis 29. Juni gemeinsam mit der Gesellschaft für Konsum forschung einen absaßwirtschaftlichen Kurs, der das Gesamtthema „Marktprobleme der gebundenen Wirtschaft* behandeln wird. Aus der neuen Zielseßung erwachsen sowohl für die Waren gestaltung wie auch für die Warendarbietung — also für das gesamte Gebiet der Absaßwirtschaft — eine ganze Reihe neuer Möglichkeiten, die die Praxis in Erzeugung und Verteilung und die der Verbrauch bei seiner Bedarfsdeckung zu berück sichtigen haben. Mit einer solchen Auffassung gibt man aber gleichzeitig zu, daß auch der Werbung ebenfalls neue Aufgaben, zumindest aber neue Methoden abverlangt werden. Der Aufbau des Kursus zeigt folgende Gliederung: Marktprobleme der gebundenen Wirtschaft 1. Der limsaß im Markt und die Nationalwirtschaft. 2. Das Grundwesen des Preises. 3. Freie Preise und gebundene Preise: a) vom Standpunkt des Erzeugers; b) vom Standpunkt des Händlers; c) vom Standpunkt des Verbrauchers. 4. Der Aufgabenbereich des Preiskommissars. 5. Einfluß der Preisbildung auf die Absaßgestaltung: a) Im Hinblick auf die Struktur des Angebots; b) Absafemengen; c) Qualität des Angebots. 6. Die Bedeutung der Markt- und Absaßforschung in der ge bundenen Wirtschaft. 7. Werbeprobleme: a) Werbung im Rahmen des Vierjahresplanes; b) Einschränkung der Werbenotwendigkeiten durch ge bundene Preise? c) Werbung als Verbrauchslenkung; d) Werbeformen der gebundenen Wirtschaft; e) Aktuelle Fragen der Wirtschaftswerbung. 8. Schlußvortrag. Die Veranstaltung wendet sich an die Vertreter der Industrie und des Handels, der Organisation der gewerblichen Wirtschaft und des Verbandswesens sowie auch an die Berufskreise der Verkaufsleiter, Verkaufsberater und Werbefachleute. Die Kursgebühr wird wie im Vorjahre 90 Ml betragen, worin die Kosten für einen gemeinsamen Autoausflug ins Frankeniand einbegriffen sind. Daneben werden auch Tageskarten für ein zelne Vortragsreihen zu je 20 Ml ausgegeben. Nähere Auskünfte erteilt das Sekretariat des Instituts für Wirtschaftsbeobachtung, Nürnberg-A, Lorenzerplaß 14. (VI 1/8814) Vereinfachte Eintragungen im Wareneingangsbuch Im Wareneingangsbuch müssen bekanntlich über den Er werb von Waren genaue Angaben über den Lieferer, die Art des Warenpostens, Belege usw. gemacht werden. Zu diesen Wareneingängen in diesem Sinne gehören auch Ankäufe von alten Gegenständen, Uhren, Schmuck u. dgl., was jeßt ja be sonders zum Zwecke der Beschaffung von Edelmetall in höchstem Maße geschieht und erwünscht ist. Für derartige Ankäufe sind nun bekanntlich Sicherheits maßnahmen erwünscht, und es müssen dafür besondere Ankaufs bücher geführt werden, in welchen bereits genaue Angaben auch im Sinne des Wareneingangsbuches enthalten sind. Der Oberfinanzpräsideni von Berlin hat auf Antrag mit geteilt (Akt. S 1161 — I Bp. 398/Trödelbuch — 31.3.1938), er habe keine Bedenken, wenn Gewerbetreibende von Fall zu Fall solche Wareneingänge, die durch das vom Reichsinnungsverband vertriebene Ankaufs- und Quiiiungsbuch belegt sind, im Waren eingangsbuch mit verkürztem Text eingetragen, d. h. also in den Spalten des Wareneingangsbuches mit den Überschriften „Name und Anschrift des Lieferers, Art des Warenpostens, Beleg, nur die Angabe”, „Siehe Ankaufs-undQuittungsbuch Nr... Blatt Nr....". Die übrigen Spalten des Wareneingangsbuches, insbesondere auch die Preisspalten sollen dagegen wie bei jedem Wareneingang vollständig ausgefüllt werden. Im Ankaufs- und Quittungsbuch muß dann auf dem im Buch verbleibenden Blatt die fortlaufende Nummer der Eintragung im Wareneingangsbuch vermerkt werden. Kommen viele solcher Eintragungen im Wareneingangsbuch in Frage, also bei einem starken Ankaufsgeschäft, so kann man sich die Buchungsarbeit noch weiter erleichtern, indem man sich einen Gummistempel anschafft mit den Angaben: „Siehe Ankaufs und Quittungsbuch Nr Blatt Nr ”, den jedes Stempel geschäft für einen geringen Betrag liefert. Durch Beachtung dieser Ausführungen ergibt sich eine gewisse Erleichterung bei den Buchungsarbeiten. (VI1/8817)
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