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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 40 (30. September 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Auf zur Lehrlingszwischenprüfung 1938/39
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- ArtikelAuf zur Lehrlingszwischenprüfung 1938/39 507
- ArtikelDas erste Lehrjahr: 508
- ArtikelDie Arbeitsanweisung von Meister Kitzky: 508
- ArtikelDas zweite Lehrjahr: 509
- ArtikelDie Arbeitsanweisung von Meister Prell: 509
- ArtikelDas dritte Lehrjahr: 510
- ArtikelDie Arbeitsanweisung von Meister Boeckle: 510
- ArtikelDas vierte Lehrjahr: 511
- ArtikelDie Arbeitsanweisung von Meister Linfert: 511
- ArtikelBerufskameraden! 512
- ArtikelReichssteuertermine im Oktober 1938 512
- BeilageFür Sie, Frau Meisterin! (Folge 10) 19
- ArtikelWochenschau der U 513
- ArtikelFachgruppe Spezialhandwerke 514
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 514
- ArtikelFirmennachrichten 514
- ArtikelPersonalien 515
- ArtikelFragekasten 515
- ArtikelWirtschaftszahlen 516
- ArtikelInnungsnachrichten 517
- ArtikelTerminkalender 517
- ArtikelAnzeigen 517
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Offizielles Organ des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks 63. Jahrgang Halle (Saale), 30. September 1938 Nummer 40 Au$ zue 7938139 Wie alljährlich müssen alle Lehrlinge des Uhrmacher- handwerks im Oktober eine Zwischenprüfung ablegen, um zu zeigen, was sie gelernt haben. Nachstehend werden die Aufgaben für dieses Jahr bekanntgegeben. Es wird dabei auf die bereits veröffentlichten Bestimmungen hin gewiesen, und die Lehrmeister werden besonders auf die vor einigen Wochen bekanntgemachte neue Prüfungs ordnung hingewiesen. Sämtliche Lehrlinge einer Meister lehre haben an der Zwischenprüfung teilzunehmen. Arbeiten von Lehrlingen einer Fachschule können ein- gesandt werden; sie scheiden jedoch bei der Prämiierung aus. — Auch unfertige Arbeiten unterliegen der Ein sendungspflicht, es müssen hierbei die Gründe für die nicht rechtzeitige Fertigstellung angegeben werden. Die betreffende Lehrstelle wird daraufhin besonders beob achtet. Es ist von den einzelnen Lehrlingen diejenige Arbeit zu leisten, die für das betreffende Lehrjahr in Frage kommt; dodi muß der Lehrling in dem betreffenden Lehr jahr mindestens sechs Monate tätig sein. Als Stichtag gilt der vorgeschriebene Einsendungstermin. Die Auf gaben aus zwei nebeneinanderliegenden Jahren ein zusenden, ist daher nicht gestattet. In Zweifelsfällen ist bei dem Obermeister anzufragen. Auch die freiwillige Einreichung einer unserer Aufgaben aus früheren Jahren ist nicht erlaubt. Bereits an anderer Stelle geprüfte Ar beiten dürfen nicht eingereicht werden. Die nachstehend bekanntgegebenen praktischen Ar beiten sind in der Zeit vom 1. bis 15. Oktober fertig zustellen und sofort an den Obermeister der Innung ein zusenden. Dieser übergibt die Arbeiten dem Vorsißer des Gehilfenprüfungsausschusses, welcher unverzüg lich den Gehilfenprüfungsausschuß zur Bewertung der Arbeiten zusammenruft oder in der theoretischen Prüfung, die in der Zeit vom 16. bis 31. Oktober ab gehalten werden muß, prüfen läßt. Die praktische und die theoretische Prüfung gelten als Einheit; somit ergibt sich, daß nur die praktischen Arbeiten der Lehrlinge nach Berlin an den Zentralprüfungsausschuß gelangen können, die in beiden Prüfungen zusammengerechnet acht Punkte und darüber erhalten haben. Es ist also der Durchschnitt beider Prüfungsergebnisse zu errechnen. Es wird hierdurch ausdrücklich auf die Dienst anweisungen für die Zwischenprüfungen hingewiesen, in denen alles Nähere vermerkt ist. Alle angegebenen Maße sind genau einzuhalten; sie verstehen sich in Millimetern. Toleranzen sind ent sprechend dem einzelnen Arbeitsstück zugelassen, doch müssen sie bei den kleineren Arbeiten nur das Mindest maß haben. Fehlmaße über 1 I mm sind nicht zu ge statten. Die in den Abbildungen nicht angegebenen Maße usw. sind mit Absicht weggelassen worden. Sie sind dem freien Ermessen des Lehrlings überlassen. Messing teile dürfen nicht lackiert sein, ebenso ist ein Mattbrennen nicht gestattet. Die Arbeiten müssen mit einem festgebundenen Fadenschildchen versehen werden, welches nur das Kennwort — also nur e i n Wort — trägt. Zum Ansporn und als Anerkennung für beide Teile kommen durch den Reichsinnungsverband für die besten der in Berlin geprüften Arbeiten Prämien zur Verteilung. Sie bestehen aus Diplomen für die Arbeiten des vierten Lehrjahres, wenn die Punktzahl 9 überschritten ist und der Einsender in zwei vorhergehenden Prüfungen mehr als „gut“ erreicht hat. Die übrigen Preisträger erhalten für 9 bis 10 Punkte eine Erste Auszeichnung und für 8 bis 9 Punkte eine Zweite Auszeichnung. Außerdem er halten die besten Arbeiten noch eine Geldprämie in Form von Gutscheinen für Werkzeuge oder Bücher, wozu die Rudolf-Flume-Stiftung und die Georg-Jacob-Stiftung mit insgesamt 1600 Ml den Grundstock bilden. Jeder Lehrling hat von dem Lehrlingswart seiner Innung für die Einreichung der Arbeiten zwei Vordrucke anzufordern, besser noch, der Lehrlingswart hat die Vor drucke an die Lehrlinge der Innung zu übersenden. Bei Vordruck II ist die Frage 7 nur mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten. Der Vorsißer des Gesellenprüfungsausschusses oder der Lehrlingswart der Innung sendet die für Berlin in Frage kommenden Arbeiten geschlossen an die Reichs innung. Alle anderen Arbeiten werden von der Innung wieder direkt zurückgesandt. An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, daß die Verpackung der Arbeiten immer noch zu flüchtig vorgenommen wird. Ebenfalls ist beim Postversand nicht genügend Vorsicht gebraucht worden. Eine sorgfältige Verpackung ist deshalb im eigenen Interesse am Plaße. Wir empfehlen als Verpackung entsprechend große Cellophanbeutel, die in Schachteln untergebracht sind. Für die Rücksendung kann nur bei „Einschreiben“ Haf tung übernommen werden: 0,54 Ml Rückporto sind also beizufügen. Für die einzelnen Jahresarbeiten sind vom Prüfungs ausschuß des Reichsinnungsverbandes wieder neben der Ausschreibung Erläuterungen gegeben worden, die wir genauester Beachtung empfehlen, damit gute Arbeit ge leistet werden kann. (1/1892) Der Prüfungsausschuß des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks. Oswald F i r 1, Vorsißer.
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