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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (5. Januar 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuervorauszahlungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gewerbesteuer bei Einziehung des Betriebsinhabers zum Wehrdienst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Gewerbesteuer in der Bilanz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Indien das sich gegen die Unterdrückung durch England wehrt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Abbildung
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- ArtikelDas Weihnachtsgeschäft übertraf alle Erwartungen! 11
- AbbildungGlanzleistungen der Uhrmacherkunst 11
- ArtikelDie Lehrlings-Zwischenprüfung !939/40 12
- ArtikelDas 1. Lehrjahr 12
- ArtikelDas 2. Lehrjahr 12
- ArtikelLiebe Kameraden im Handwerk! 13
- ArtikelFür die Werkstatt 13
- ArtikelUmsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuervorauszahlungen 14
- ArtikelGewerbesteuer bei Einziehung des Betriebsinhabers zum Wehrdienst 14
- ArtikelDie Gewerbesteuer in der Bilanz 14
- AbbildungIndien das sich gegen die Unterdrückung durch England wehrt 14
- ArtikelUnser Sudetenland 15
- ArtikelWochenschau der U 15
- ArtikelFirmennachrichten 15
- ArtikelPersonalien 16
- ArtikelFragekasten 16
- ArtikelAnzeigen 17
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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/! 14 DIE UHRMACHERKUNSI Nr. l'iiisatzsteiierYoraiimelcIungen lind liiiisatzsteiiervoraiiszalilungen Erleichterungen für das laufende Jahr Nach der bisherigen Regelung mußten die Unternehmer, deren letzter Jahresumsatz 20 000 • R-fl überstieg, ihre Umsatz steuervoranmeldungen und die Umsatzsteuervorauszahlungen monatlich — und zwar bis zum 10. des nächsten Monats — ein reichen bzw. leisten. Unternehmer, deren Umsatz die Grenze von 20 000 ■ R.K nicht erreichte, brauchten die Voranmeldungen nur virteljährlich — bis zum 10. des ersten Monats im neuen Vierteljahr — einzuschicken und auch die Abführung der er- rechneten Umsalzsteuerbeträge hatte nur vierteljährlich zu er folgen. Durch einen erst jetzt veröffentlichten Runderlaß vom 16. November 1939 (S 4231 — 16 111) hat der Reichsminister der Finanzen mit W irkung ab 1. Januar 1940 die Grenze von 20 000 auf 50 000 -R.f( heraufgesetzt. Dementsprechend erstreckt sich die Pflicht zur Abgabe monatlicher Umsatzsteuervoranmeldungen und zur Entrichtung monatlicher Umsatzsteuervorauszahlungen nur noch auf solche Unternehmer, deren Umsatz im letzten Jahre mehr als 50 000 ■R..11 betrug. Weiter sind die Finanzämter ermächtigt worden, solchen L nternehmern, deren Jahressteuerbetrag im Vorjahr nicht mehr als 1000 -R.H betragen hat, vierteljährliche Voranmeldungen und Vorauszahlungen zu gestatten, auch wenn der steuerpflichtige Umsatz .50 000 .R.tl übersteigt. Das kommt für Steuerpflichtige in Frage, die ermäßigte Steuersätze in Anspruch nehmen. Uhrmacher, die im Jahre 1939 einen steuerpflichtigen Um satz zwischen 20 000 und 50 000 • /?.// gehabt haben, und striche Uhrmacher, die bei höherem Umsatz nicht mehr als 1000 .R.tl Umsatzsteuer zu zahlen hatten, brauchen also ihre Umsätze für die Monate Januar und Februar 1940 nicht mehr zum 10. Februar bzw. 10. März 1940 anzumelden. Sic brauchen auch die Umsatz steuer für diese beiden Monate nicht mehr zu den bezeichneten Zeitpunkten zu entrichten. Vielmehr können sie ihren Umsatz für die Monate Januar, Februar und März 1940 zusammen zum 10. April 1940 anmelden und die entsprechende Umsatzsteuer zu diesem Zeitpunkt entrichten. (ipworbeshnier Ihm Idii/irlnmö des Belriebsinliabers zum Wehrdienst Zu der Frage, wie die Gewerbesteuer zu behandeln ist, wenn der Betriebsinhaber zum Wehrdienst einberufen wird, nehmen der Reichsminister der Finanzen und der Reiehsminister des Innern in einem Erlaß vom 20. Dezember 1939 (L 1194 — 16 III und V St. 1267 39/5620) Stellung. Hiernach ändert sieh die Gewerbestcuerpflicht durch die Einberufung des Betriebsinhabers nicht, sobald der Betrieb — z. B. durch Angestellte oder Familienangehörige — für Rech nung des Unternehmers weitergeführt wird. Dagegen erlischt die Gewerbesteuerpflicht, wenn mit der Einziehung des Betriebsinhabers der Betrieb tatsächlich eingestellt wird. Eine tatsächliche Einstellung des Betriebes ist anzunehmen mit dem völligen Aufhören jeder werbenden Tätigkeit. F9ie Ein ziehung einzelner rückständiger Forderungen aus der Zeit vor der Betriebseinstellung kann nicht als Fortsetzung der Betriebs tätigkeit angesehen werden. Hei allein arbeitenden Uhrmachern, die ihren Betrieb für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zur Wehr macht schließen, wird deshalb die tatsächliche Einstellung des Betriebes in der Regel in dem Zeitpunkt der Einziehung zur W'chrmaeht anzunehmen sein. Ist die Gewerbesteuerpflicht eines Betriebes nach dem Vorhergesagten als erloschen anzusehen, so kommt es nicht dar auf an, ob der Gewerbebetrieb abgemeldet ist. Es genügt, daß der Unternehmer die Einstellung des Betriebes der Gemeinde gegenüber glaubhaft macht. Hält diese die Voraussetzungen für das Erlöschen der Steuerpflicht für gegeben, so erhebt sie die Gewerbesteuer nur noch bis zum Ende des Kalendermonats, in dem der Betrieb eingestellt worden ist. Die Wiederaufnahme der gewerblichen Tätigkeit hat der Steuerpflichtige der Gemeinde anzuzeigen. Ist die Gemeinde nach Prüfung des Sachverhalts der Auf fassung, daß die Gewerbesteuerpflicht nicht erloschen sei, so teilt sie das dem Steuerpflichtigen mit. Dieser hat dann die Möglichkeit, Entscheidung durch das Finanzamt zu beantragen. Die fiewerbestpuer in dor Bilanz Nach dem Bilanzstichtag fällig werdende Beträge keine Schuld posten In einer Entscheidung vom 24. August 1938 hatte sich der Rcichsfinanzhof auf den Standpunkt gestellt, daß die Gewerbe steuer in ihrer Jahressumme wirtschaftlich das Geschäftsjahr be laste, in dessen Beginn das Gewerbesteuererreehnungs- und -erhebungsjahr fällt. Er kam damit zu dem Schluß, daß die bei Aufstellung der Bilanz noch nicht entrichteten, aber schon fest gesetzten Gewerbesteuerraten als Schuldposten eingesetzt wer den können. Durch eine neue Entscheidung vom 7. November 1939 (I 373 38) hat diese Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs eine Änderung erfahren. Nach der jetzigen Erkenntnis darf in allen Fällen, in denen das Wirtschaftsjahr eines Steuerpflichtigen nicht mit dem F.rhebungsjahr der Gewerbesteuer (Rechnungsjahr) ubereinstimmt, die Gewerbesteuer zu Lasten des laufenden W irt schaftsjahres nur mit dem Teilbetrag berechnet werden, der auf die zu dem W irtschaftsjahr gehörigen Monate des Rechnungs jahres entfällt. Bei Aufstellung der Bilanz am 31. Dezember 1939 sind also unter tlie Passiven nur solche Gewerbesteuerbeträge mit auf zunehmen, die noch aus der Zeit vor dem 31. Dezember 1939 ge schuldet werden. Die am 15. Februar 1940 fällig werdende vierte Kate der Gewerbesteuer des Rechnungsjahres 1939 (betreffend die Monate Januar März 1940) ist dagegen kein .Schuldposten. IN0I6N t>ae fich gegen Oie Unterörüchung öurch fcnglanö mehrt Straße mit Handwerkerstuben Oliolos tieiiM ia Uhrturm im Zentrum einer indischen Stadt
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