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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 5.1881
- Erscheinungsdatum
- 1881
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-188101002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-18810100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-18810100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (1. Oktober 1881)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innere Schulordnung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 5.1881 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1881) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1881) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1881) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1881) 23
- AusgabeNr. 5 (1. März 1881) 31
- AusgabeNr. 6 (15. März 1881) 39
- AusgabeNr. 7 (1. April 1881) 47
- AusgabeNr. 8 (16. April 1881) 55
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1881) 63
- AusgabeNr. 10 (18. Mai 1881) 71
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1881) 79
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1881) 87
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1881) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1881) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1881) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1881) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1881) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1881) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1881) 145
- ArtikelBekanntmachung 145
- ArtikelInnere Schulordnung 145
- ArtikelUeber die Compensation von Pendeluhren, Taschenuhren und ... 146
- ArtikelEine alte Uhr mit Torsionspendel 147
- ArtikelEine Studie über die Construction der freien Ankerhemmung für ... 147
- ArtikelAus der Werkstatt 148
- ArtikelSprechsaal 149
- ArtikelVereinsnachrichten 149
- ArtikelVermischtes 150
- ArtikelBriefkasten 151
- ArtikelInserate 152
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1881) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1881) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1881) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1881) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1881) 185
- BandBand 5.1881 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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tO> 10J Easertions-Prelg: pro 4gespaltene Petit-Zeile 25 Pf*. Arbeitsmarkt: 20 Pfö. Erscheint monatlich 2 Mal. Alle Correspotulenzen sind an die Expedition Berlin. W., Jlarkgrafenslr. 48 zu richten. w w m Jueryensiff Aessels Abonnements - Preis: pro Quarta! im deutsch, und österr. Postverbande Rm. 1,50; im Auslande und für Kreuzbandsendung Rm. 1,75 prämimerando. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Kreuzbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. T r Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Verlag um! Expedition bei R. Stilckel, Berlin, W., Markgrafen-Strasse 48. Y. Jalirsranff. Berlin, den 1. October 1881. * No. 19. Inhalt: Bekanntmachung des Central-Vorstandes. — Innere Schulordnung. — lieber die Compensation von Pendeluhren, Taschenuhren und Chrono- . Vm. — Eine alte Uhr mit Torsionspendel. — Eine Studie über die Construction der ireieu Ankerhemiuung für Tose metem — Sprechsaal. — Vereinsnachrichten. — Yerinischtes. — Briefkasten. — Anzeigen. Taschenuhren XI. — Aus der Werkstatt. Bekanntmachung. Indem wir nachstehend die Bestimmungen veröffentliche«, die zur Aufrecbthaltuug der inneren Grdnnng vom verehrüchen Aufsichtsrathe der deutschen Uhrmac.herschitle festgesetzt worden sind, lassen wir hier die Motive folgeu, welche uach den gemachten Erfahrungen dabei gebend sein mussten. mass- Zur „Inneren Schulordnung“. Von verschiedenen Seiten ist uus privatim ein Befremden darüber ausgesprochen worden, dass in der inneren Schulordnung den Geldstrafen ein so weiter Spielraum zugewiesen worden ist. Es wird daher zur Bildung eines zutreffenden Urtheils hierüber, ein Wort der Erklärung und Begründung wohl am Platze seiu. Auch im Aufsichtsrathe war in der ersten Periode des Bestehens der Schule wenig Meinung für Geldstrafen, sowie auch für Haft strafen vorhanden, so dass ursprünglich unsere Mittel zur Auf rechterhaltung der Biscipün lediglich in der Vorladung vor den Aufsichts-Rath und iu der Ausschliessung aus der Schule bestanden. Bald wurde es jedoch unverkennbar, dass zwischen diesen Strafen eine Lücke bestand, denn die erstcre Strafe konnte man doch durch erfolglose Wiederholung nur abstumpfen, während die Aus schliessung eine unvermittelte Strenge in sich trug und namentlich die Angehörigen des Schülers mit grösser Härte traf. Es machte sich also nothweudig, die Freiheitsstrafe« als Zwischenglied cin- zu fügen. Aber auch hiermit war noch keiu genügendes System gesehaffeu. Vielmehr machte es sich in der Praxis sehr bald bemerklich. dass die Vergehungen, gegen welche einzusclireiten ist, sich deutlich in 2 Hauptgruppen unterscheiden, von denen die eine ihren Urspruug in Nachlässigkeit und Unachtsamkeit hat, während bei der anderen böser Wille oder Widersetzlichkeit zu Grunde liegt. Man konnte doch z, B. einen Schüler der wiederholt aus Träg heit zu spät karn, oder ans Nachlässigkeit die nöthigen Bücher nicht mitbrachte, nicht deshalb vor den Aufsichts - Rath fordern, oder im Wiederholungsfälle gar eutlassen. Hieraus ergab es sich von selbst, in welchen Fällen Ehrenstrafen und in welchen andercu Geldstrafen anzuwenden sind. Die Erfahrungen, welche bisher mit diesem Strafsystem gemacht wurden, sind durchaus befriedigende. Die Beträge der Geldstrafen fliessen der ßibliothekkasse zu. Der Aufsichtsrath der deutschen ührmacherschule M. Grossmaim. Der neugebildete Ilm-Saale Verein hat seinen Beitritt zum Central- Verbaude mit Begiuu des ueuen Jahves erklärt, und ist die erfreuliche Aussicht vorhanden, dass bald noch andere Vereine folgen werden. Der Central-Verbands-Vorstand gez. R. Stäckel. Innere Schulordnung. § 1. Die Thätigkeit der Schule wird nur durch die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage des Landes, sowie die 14 Tage andauernden Sonunerferien unterbrochen. Ausnahmen können nur mit Bewilligung des Aufsiclitsrathes statttimlen. § 2. Die Arbeitszeit ist festgesetzt: ‘ Vom 1. April bis 30. Sept. von Ctj Uhr Morgens bis Mittags. „ 1. Oetb. n 30. Dez. „ „ „ „ 1. Dez. „ 31. .lau. „ 8 „ „ „ , 1. Febr. , 31. März „ „ „ und zu jeder Jahreszeit Nachmittags von Ib bis 7 Uhr. Die Frühstiicks- uud Vesperzeit sind festgesetzt: Morgens von 8* bis 9 Uhr und Nach mittags von 3-1 bis 4 Uhr. Anfang und Endo der Arbeitszeit, sowie Ende der Frühstücks- und Vesperze.it werden durch Glockensignale an gezeigt. § 3. Die Zöglinge haben sich zur festgesetzten Zeit einzufmden. Jede'Verspätung wird in ein Buch eingeschrieben und ist für jede au- gefangene Stunde 10 Pf. Strafe zu entrichten. § 4. (5hiie Erlaubuiss des betreffenden Lehrers, die sich auf dringende Fälle zu beschränket» hat. darf keiu Zögling während der Arbeitszeit die Schule verlassen. Zuwiderhandlungen werden mit ÖO Pf bestraft. § Jede Abwesenheit muss begründet werden und wird iu ein Buch eingeschrieben. Im Krankheitsfälle ist dieser durch den Wohnungs geber bescheinigen zu lassen und diese Bescheinigung bei Wiederaufnahme
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