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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- ArtikelCentral-Verband 349
- ArtikelMein Amerikaner oder wahr aus dem Leben 350
- ArtikelSitzung im Reichsamt des Innern in Berlin über Stempelung von ... 352
- ArtikelWer muß den Schaden ersetzen? 353
- ArtikelWanderlager von Gold- und Silberwaren 354
- ArtikelDie Historische Uhrenausstellung zu Nürnberg VIII 355
- ArtikelTaschenweckeruhr 357
- ArtikelBügelbefestigung für Uhren 357
- ArtikelJuristischer Briefkasten 358
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 358
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 359
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 362
- ArtikelVerschiedenes 362
- ArtikelVom Büchertisch 363
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 364
- ArtikelArbeitsmarkt 364
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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Nr. 23. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 361 nicht erfahren soll; meistens sollen daun die Uhren Geschenke sein. Sie sind gleicher Art wie die meistens aus Leihhäusern erworbenen: Silberne Uhren, Kronenaufzug, ausserordentlich dünne Gehäuse, Werke, die bei ihren ersten Zügen schon in ihren letzten Zügen liegeu; schade um die Muhen ihrer gründlichen Herstellung, deren Kosten auch meistens gescheut werden. Nun bekommt die Uhr wirklich einer geschenkt Der Aermste! Nach den Angaben des Koll. Schulz-Stendal wird in den Anzeigen des dortigen Leihhausbesitzers ganz besonders darauf kingewieseu, dass neben dem Verkauf der verfallenen Pfänder grosse Posten neuer Herren-. Damen uhren u. s. w. in Gold und Silber verkauft werden sollen. Koll. Schulz hält den Versatz dieser neuen Sachen meistens für einen fingierten. Koll. Schütze stimmt dem für Magdeburg zu. Koll. Juwelier Pfannschmidt- Magdeburg sagt: „Zu mir kommen viele Leute, die Bich über den Wert der Waren Gewissheit verschaffen wollen, die sie in Leihhäusern kauften. Ich bin der Meinung, dass diese Waren, die in grössecen Posten-dem Publikum angeboten werden, eigens für Pfaudleihhäuser angefertigt wurden. Diese Anfertigung zeigt sich meistens als eine recht minderwertige, und der Wert dieser Waren steht in keinem Verhältnis zu ihren Preisen.“ Koll. Schütze erklärt, die Innung würde noch zu dem heutigen Protokoll eine Anlage mit Aussagen von Uhrmachern beschaffen. Die ministerielle Umfrage wünscht, dass Vorschläge, die eine Beschränkung der Anzahl Uhren bezwecken, die als Pfänder zugelassen werden dürfen, die Möglichkeit berücksichtigen, dass kleinere Posten nacheinander oder durch verschiedene Personen verpfändet werden können; sie fragt auch zugleich, in welcher Weise dann ein Kreditbedürfuis Befriedigung finden würde. Koll. Oelsohläger-Halberstadt sagt, dem Uhrmacher solle nicht möglich sein, grössere Posten Uhren zu versetzen; vielleicht höchstens drei Stück. Er ist der Meinung sämtlicher Kollegen, dass dem Uhrmacher, der sich durch Versetzen seiner Waren gewaltsam Geld schaffen müsse, nicht mehr zu helfen sei. Koll. Rosenthal-Stassfurt meint, jeder Lieferant gebe auch mal etwas längeres Ziel, wenn der Uhrmacher sonst reell bezahlt habe. Kein reeller Geschäftsmann wird zum Versetzen seiner Waren greifen. Auch Koll. Berthold-Oschersleben stimmt zu, dass mit solchen geringeu Beträgen, wie sie beim Versetzen von Uhren herausspringen können, dem reellen Uhrmacher jeder Grossist aus helfen werde. Es wird als ungeteilte Ansicht der Versammlung festgestellt: dass Befriedigung seines Kreditbedürfnisses jeder Uhrmacher bei seinem Lieferanten in ausreichendem Masse finden könne; dass über Lombardieren uns keine Erfahrungen zu Gebote stehen; dass für Uhrmacher keine Aus nahme gemacht werden darf. Es sei zu beachten, dass, wenn eine Be schränkung den Leihanstalten auferlegt werden würde, sie ihre Firmen in „Lombardgesehaft“ umändern können und die Missstände wieder auferstehen würden. Entgegen der Annahme des ministeriellen Fragebogens, dass ein nennens werter Handel mit Pfandscheinen nicht stattfinde, wird gerade seine grosse Lebhaftigkeit betoDt. Koll. Schütze weiss, dass Hausierer mit Päckchen von 60 bis 100 Stück Pfandscheinen, um sie zu verkaufen, nicht nur in Magdeburg, sondern auch ganz besonders in seinen Vorstädten und Umgebung umherziehen. Dass Uhren auf solche Pfandscheine zu Preisen verkauft werden, die ihren Wert um das Fünf- bis Sechsfache übersteigen, ist ja erst im Februar d. J. durch die hiesige Köuigl. Amtsanwaltschaft festgestellt worden, die aber eine weitere Verfolgung ablehnte, da dem Pfandleiher nicht nachzuweisen sei, dass er den sehr geringen Wert der Uhr gekannt habe, und dass er das Bewusstsein hatte, einen anderen in seinem Vermögen durch falsche Vorspiegelung geschädigt zu haben. Koll. Rosenthal-Stassfurt weiss selbst, auch durch Gastwirte, dass mit Pfandscheinen viel hausiert wird. Auf Pfandscheine erworbene Uhren werden ihm zum Taxieren und Reparieren angeboten. Diese Uhren sind stets neu und höher als in unseren Ladengeschäften bezahlt. Ich muss annehmen, dass sie besonders zum Vertreiben auf diesen Wegen angefertigt wurden. Auch bei Koll. Brüggemann-Magdeburg-Neustadt gehen häutig als Reparaturen Uhren ein, die auf Pfandscheine gekauft wurden und viel mehr kosteten als beim Uhrmacher. Es wird beschlossen, Pfandscheine möchten als „Inhaberpapiere“ behandelt und der Handel mit ihnen erschwerenden Bestimmungen unterworfen werden. Wenn gefragt wird, ob durch getrennte Geschäftsräume eine Irreführung des Publikums vermieden werden könne, so reicht diese Forderuug dem Koll. Schütze nicht aus. Koll. Matthay betont, dass dem Pfandleiher durch seiue Konzession vor anderen Geschäftsleuten erhebliche Vorrechte eingeräumt seien. Es sei uns verboten, durch Darlehen, die wir einem Geldverlegenen auf eine Uhr gewähren, unsere Einnahmen zu verbessern. Solche, uns fast täglich vorkommenden Anträge, müssen wir abweisen. Zögen wir einen Nutzen aus solcher Darlehnssache, so würden wir bestraft werden. Dem Pfandleiher sei sein Nutzen aus seiner Tätigkeit gewissennasseu verbürgt. Er müsse vou Darlehensnehmern in Nahrung gesetzt werden. Wie männiglich bekannt, geschähe dies in solch reichem Masse, dass die Pfandleiher mit ihrem an gehäuften Geschäftsnutzen nicht wüssten, wohin. Sie machen nun in dar gelegter Weise dem kleinen Goschäftsmanne eine Konkurrenz, die sich vou einem unlauteren Wettbewerbe kaum unterscheide. Der Pfandleiher sei der Alleinausbeuter des riesigen Kleiudarlehensgeschäftes; dies sei ihm gesetzlich verbürgt; er nutzt diese fette Pfründe gründlich aus. Nun wohl! Aber er soll dann die Pflicht haben, mit dem schnell erworbenen Reichtums nicht den noch zu schädigen, der an diesem Nutzen sich nicht beteiligen darf. Der Pfandleiher darf Uhren verkaufen und reparieren, soviel er Lust hat. Wo ist da: „Suum cuique?“ Jedem, was ihm zukommt! Es muss Gesetz sein: „Neben dem Pfandleihgewerbe darf der Pfandleiher und seine Familie eiu anderes Gewerbe nicht betreiben.“ Sonst: Weg mit der Konzession! Koll. Oelsehläger verlangt, dass auch die öffentlichen Leihaustalten, ebenso wie die privaten, gestohlene Sachen ohne Entschädigung herausgeben müssen. Der § 1007 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss auch hier für alle gelten, wie jedes Gesetz. Sämtliche in diesem Berichte erwähnten Darlegungen. Anträge, An regungen, Beschlüsse wurden einstimmig vou der ganzen Versammlung gut geheissen. Wenn schliesslich gefragt wird, ob gegeu Pfandleiher Straf verfahren eingeleitet wurden, weil sie unrechtmässig Waien als verpfändete verkauften, so haben wir oben schou gesehen, dass etwas Derartiges bei uns schon der Fall war, wenu auch die feinen juristischen Feststellungen für uns etwas arg knifflich sind. Die Beantwortung der ministeriellen Frageu war hiermit erledigt Ueber die folgenden Aussprachen vielleicht später einiges. Schluss gegen 8 Uhr. Am 7. November d. J. berichtete Koll. Schütze, dass die Umfrage bei hiesigen Kollegen ergeben habe, dass ihnen etwa jährlich 3000 Uhreu Vor kommen, die mit höchster Wahrscheinlichkeit aus Leihhäusern stammen. Nähere Mitteilungen erreichten ihren Berichterstatter nicht. * * * Zur Sitzung im „Weinstock“, Dienstag, den 5. Dezember, abends SV-» Uhr, werden die Herren Kollegen nur hierdurch eingeladen. R. Brügge mann, Obermeister. * * * Am 20. Mai d. J. war io verschiedenen Zeitungen zu lesen: „Ein teures Vergnügen sind die Handwerkskammern. Von den beinahe 30000 Mk., die für die Handwerkskammer zu Insterburg im letzten Geschäftsjahre auf gebracht wurden, wurden mehr als 201)00 Mk. nur für Gehälter, Repräsontations- kosten, Eisenbahnfahrten, Bureauzwecke und Tagegelder verbraucht. Für das Handwerk wirklich produktiv verwendet wurden nur 6000 Mk. (Meisterkurse) und 500 Mk. (Fachschulen, Lehrlingsheime). Ein kostspieliger Umweg zu diesem kleinen Erfolge. Die Magdeburger Handwerkskammer hat im Jahre 1902 an Gehältern, Bureaukosten und Entschädigungen für den Vorstand 20635 Mk. verbraucht. Zur Förderung des Handwerks aber wurden 503 Mk. verwandt. Im Jahre 1903 wurden für Gehälter und Entschädigungen 26 256 Mk., und für die Förderung des Handwerks 3784 Mk. verausgabt.“ Die Handwerkskammer besteht nun eiumal zu recht. Ist sie ein solch wertvolles Instrument, wie es nach der vorstehenden Kostbarkeit aussieht, so haben wir alle Ursache, uus seiner zu unserem grösseren Wohle zu bedienen. Den Vorsitzenden unserer Handwerkskammer, Herrn Maurermeister Sehökel, haben wir als einen energischen Mann kennen gelernt. Er hat unzweifelhaft deu guten Willen, uns zu helfen. Wir haben nun begonnen, ihn uud die Kammer zu benutzen. (Siehe vorstehenden Bericht über die Sitzung in den Räumen der Handwerkskammer.) Der Vorstand wandte sich ferner mit vier Eingaben an die Handwerks kammer: 1. Eine Ergänzung unserer Angaben in dieser Sitzung durch eine grössere Anzahl Magdeburger Kollegen. 2. Mit der folgenden vom 28. Oktober d. J.: „Nach § 56 der Gewerbe ordnung sind: Ausgeschlossen vom Verkauf oder Feilbieten im Umherzieheu 3. Gold- und Silberwaren, Bruchgold uud Bruchsilber, sowie Taschenuhren; 11. Schmucksachen, Bijouterieen, Brillen und optische Instrumente.* Nach § 56 a ist , ausgeschlossen vom Gewerbebetriebe im Umherzieheu 4. das Feil bieten von Waren, sowie das Aufsuchen von Bestellungen auf Waren, wenn solche gegen Teilzahlungen unter dem Vorbehalt veräussert werden, dass der Veräusserer wegon Nichterfüllung der dem Erwerber obliegenden Verpflichtungen von dom Vertrage zurücktreten kann.*“ Gegeu diese klaren gesetzlichen Bestimmungen wird fast täglich ver- stossen. So hat eine schweizerische Firma hier in Magdeburg und Umgegend durch ihre Reisenden Taschenuhren in grösser Zahl verkaufen lassen. Noch mehr verbreitet ist aber die Sitte, richtiger Unsitte, Zimmeruhren gegen monatliche Teilzahlungen au Private unter dem Vorbehalt abzugeben, dass der Verkäufer bei Nichtzahlung der Raten vom Vertrage /.urüektreten kanu. So lässt die Firma Költzseh in Dresden-Gruua hauptsächlich auf Bahnhöfen genannte Waren absetzen. Auch die Firmen Jonas & Co. in Berlin, Cohen in Frankfurt a. M., Karl Schultz in Spandau, Gerhardt in Mainz u. a. haben eine Anzahl Reisende, die in der gleichen Weise uud unter dem ver botenen Vorbehalte des § 56a Uhreu veräusseru. Es führen auch Reiseude neben ihren sonstigen Waren, für die ihr Gewerbeschein gilt, trotz des gesetz lichen Verbotes auch Uhren, Uhrketten, Brillen, Vergrösseruugsgläser und Sehmucksaehen mit sich. Durch diese ungesetzliche Handlungsweise erwächst dem steheuden Gewerbe eine unlautere Konkurrenz, der es sich nicht erwehren kann uud gegen die es nach Möglichkeit durch die Behörden geschützt werden muss. Es wird aber auch das Publikum geschädigt, das für geringwertige Ware Preise zahlen muss, für die es erstklassige Ware beim stehenden Gewerbe bekommt. Deshalb liegt es im luteresse sowohl unseres Gewerbes als auch in dem des Publikums, dass die angezogenen gesetzlichen Bestimmungen streng durchgeführt, Vergehen gegeu sie uunachsichtlich bestraft werden. Wissen die reisenden Händler und ihre Arbeitgeber erst eiumal, dass seitens der Behörden darauf gewissenhaft geachtet wird, dass verbotene Sachen nicht geführt werden, so wird sich hierin bald eine Besserung zeigen. Diese Klagen, die wir über unlautere Konkurrenz führen müssen, würden sehr bald auch hier nachlassen, weuu die zuständigen Behörden iu den dazu bestimmten Zeitungen wiederholt eine Bekanntmachung erlassen würden, dass das Hausieren mit Taschenuhren u. s. w. verboten ist, wie es laut Anlage z. B. der Rat der Stadt Leipzig schon im Jahre 1901 für nötig erachtete. Wir bitten die Handwerkskammer, uns hierzu und zur Abhilfe beklagter Missstände behilflich sein zu wollen. Der Vorstand der Uhrmacherinnung des Regierungsbezirks Magdeburg. R. B r ü g g e m a n n, S. S c h ü t z e, H. M a 11 h a y, Obermeister. Stellvertreter. Schriftführer.
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