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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928,2
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 59-66, 197, 198, 212, 263-266,471-476, 797-800, 1023-1026. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 48 (23. November 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1928) 95
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1928) 135
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (13. April 1928) 279
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 354
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 407
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- ArtikelDas österreichische Bundesgesetz, betreffend das Verbot der ... 947
- ArtikelWie wurde voriges Jahr Propaganda gemacht? 948
- ArtikelWerbefront - Werbefenster - Ladenraum sind werbetechnisch eine ... 949
- ArtikelWirksame Werbung (Fortsetzung) 955
- Artikel25 Jahre Thomas Ernst Haller A.-G. 956
- ArtikelDer Außenhandel der Schweiz mit Uhren im Oktober 1928 958
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 959
- ArtikelSprechsaal 960
- ArtikelVerschiedenes 960
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 964
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 965
- ArtikelGeschäftsnachrichten 966
- ArtikelBüchertisch 967
- ArtikelPatentschau 967
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 967
- ArtikelEdelmetallmarkt 967
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 968
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1928) 1027
- BandBand 53.1928,2 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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962 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 48 tretern beider Länder, wird diese Angelegenheit prüfen, ebenso auch andere konkrete Probleme, welche sich aus der Anwendung des Handelsvertrages ergeben. Die Anwendung der metrisdien Bezeichnung wird anemp fohlen; die Normalisations-Kommissionen der beiden Länder werden miteinander in Verbindung treten. Gegenstand der Aus sprache waren ferner die Benennung der Chronometer und die Vereinheitlichung der Gangbulletins der verschiedenen Beobach tungsbureaus. Alle diese Fragen sollen von der bereits er wähnten Kommission, in welche jedes Land je vier Delegierte ab ordnet, studiert werden. (VI 1/625) Die schweizer Uhrenindustrie im Jahre 1927. Dem soeben erschienenen, vom Vorort des Schweizerischen Handels- und Industrievereins verfaßten Bericht über Handel und Industrie der Schweiz im Jahre 1927 sind über die Lage der schweizerischen Uhrenindustrie folgende Angaben zu entnehmen. Wie aus der nachstehenden Tabelle hervorgeht, verzeichnete die schweizerische Uhrenindustrie im Berichtsjahr eine Zunahme der Ausfuhr gegenüber dem Vorjahr; immerhin kam sie noch nicht an die Ausfuhr des Jahres 1925 heran. Jahr Zahl der Taschenuhren und fertigen Uhrwerke Wert der Taschenuhren, fertigen Uhrwerke und -gehause in Franken Gesamtwert der Uhren ausfuhr in Franken 1890 4 711 027 97 621 000 104 067 000 1900 7 314 270 114 797 000 122 822 000 1905 9 106 704 123 466 000 132 743000 1910 10416885 135 849000 147 017000 1913 13815727 169 030 000 183 049000 1920 12 729 870 307 763 000 325 849 000 1925 19 081 395 283128 000 302 331 000 1926 17 184 629 239 106 000 258 261 000 1927 18 454165 250 091 000 273 245000 Um die genaue Zahl der fertigen Uhren abgeben zu können, wäre es notwendig, die Zahl der in von Form fertigen Bestandteilen demontiert ausgeführten Werke zu kennen. Im Berichtsjahr machte diese Ausfuhr 1020 Mztr. für 15305000 Fr. aus gegen 829 Mztr. für 11720000 Fr. im Vorjahr. Die Ausfuhrmenge der vorgearbeiteten Bestandteile und Rohwerke von Taschenuhren betrug im Berichtsjahr 391 Mztr. für 5549000 Fr. gegenüber 384 Mztr. für 4852000 Fr. im Vorjahr. Die Menge der ausgeführten Taschenuhren und fertigen Werke von Taschenuhren belief sich in Stück in den lebten drei Jahren auf; 1925 1926 1927 Taschenuhren aus unedlem Metall 6 924 881 6 273222 6 298105 Armbanduhren aus unedlem Metall 2 422164 2 451 263 3177 994 Taschenuhren aus Silber . . 1 477 440 803 272 791 959 Armbanduhren aus Silber . . 1 140813 609 483 823 287 Taschenuhren aus Gold . . . 388 828 265 018 314 504 Armbanduhren aus Gold . . 1 326 669 915 765 1 003089 Komplizierte Taschenuhren. . 95 922 56 092 69150 Komplizierte Armbanduhren 495 875 1 422 Andere Uhren mit Taschen uhrwerk 340 165 372 151 419138^ 5 555 517 Fertige Werke von Taschen uhren 4 964 018 5 437 488 Zusammen: || 19 081 395 17184 629 18 454 165 Eine Gegenüberstellung der Ausfuhrwerte der verschiedenen Produkte in dendeßten drei Jahren ergibt folgendes Bild: 1925 1926 1927 Fr. Fr. Fr. Uhren mit Taschenuhrwerk 199 300 000 158 037 000 170 373 000 Fertige Taschenuhrwerke . . 73 010 000 74 106 000 73 181 000 Vorgearbeitete Bestandteile u. Rohwerke von Taschenuhren 3 357 000 4 852 000 5 549000 Rohe u. fertige Uhrengehäuse 11 327 000 7 305 000 6808 000 Andere fertige Bestandteile v. Taschenuhren 12 881 000 11 720 000 15 305 000 Stand-, Wand-, Turm- und Weckeruhren, sowie Roh werke u. vorgearbeitete Be standteile von solchen . . . 2 456 000 2 241 000 2 029 000 Zusammen: Die Zahl der von den gestempelten Uhrgehäuse aus im Berichtsjahr 2732713 Stück ||302 331 000|258 261 000|273 245 000 schweizerischen Kontrollämtern Gold, Silber und Platin betrug gegen 2344698 Stüde im Vorjahr. Ein Vorgang, der immer größeren Umfang annimmt, wirkt sich für die schweizerische Uhrenindustrie äußerst nachteilig aus. Es werden nämlich je länger je mehr nicht nur fertige Uhrwerke^ sondern auch vorgearbeitete Bestandteile von solchen nach dem Auslande ausgeführt, um dort zusammengestellt zu werden. Ab gesehen davon, daß damit der schweizerischen Uhrenindustrie eine nicht unbedeutende Arbeitsmöglichkeit entzogen wird, muß sie erst noch den weiteren Nachteil in Kauf nehmen, daß die dergestalt im Ausland zusammengeseßten Uhren als Schweizer produkt ausgegeben werden und so das eigentliche Schweizer fabrikat leicht in Mißkredit bringen. Die Manipulation wird hauptsächlich in Deutschland und Japan betrieben. Auch die Fabrikation von Uhrschalen geht in einzelnen Ländern weiterhin in erheblichem Maß vor sich; es wurde sogar versucht, diese Schalen in der Schweiz zu verkaufen. Das Bestreben der schweizerischen Uhrenindustrie nach Stärkung der verschiedenen Produktionszweige hatte im Berichts jahr weitere Fortschritte zu verzeichnen. Der Ebauches S. A., die ihre Tätigkeit zu Anfang des Berichtsjahres aufgenommen hat (vgl. Bericht 1926, S. 150), gehören nunmehr sozusagen alle Rohwerkfabriken als Mitglied an. Sodann haben sich zu Ende des Berichtsjahres die der Uhrenindustrie angeschlossenen Unter nehmungen zur „Union des branches annexes de l’horlogerie” vereinigt. Sie will an der Reorganisation der Uhrenindustrie mithelfen und bezweckt im besondern den Abschluß von Kon ventionen unter den Fabrikanten dieser Branchen. Die Ver einigung umfaßt 17 Gruppen, unter anderem auch die Ebauches S. A. Ein weiterer Schritt zum Zusammenschluß stellte sodann die Gründung der „Fiduciaire horlogere” dar, die unter der Leitung der Schweizerischen Uhrenkammer und mit Hilfe einer Bankgruppe zustande kam. Diese Treuhandgesellschaft hat in erster Linie die Beziehungen zwischen den ihr angeschlossenen Bankinstituten und der Uhrenindustrie zu vermitteln; außerdem sorgt sie für die richtige Durchführung der Verpflichtungen, die aus den zwischen den Banken und den verschiedenen Organi sationen eingegangenen Abmachungen erwachsen, und kon zentriert alle Auskünfte, die auf die Kredite, Vorschüsse usw. für die Uhrenindustrie Bezug haben, an einer Stelle. Zusammenfassend ist zu sagen, daß die schweizerische Uhrenindustrie im Berichtsjahr unter günstigeren Bedingungen arbeiten konnte, als in den Vorjahren. Bei einer großen Zahl von Absaßgebieten ist eine allmähliche Besserung festzustellen. Die Kundschaft scheint auch eher wieder die Schaffung eines mäßigen Lagers anzustreben, nachdem sie bis dahin ihre Ankäufe nur nach den augenblicklichen Bedürfnissen eingestellt hatte. Immerhin dürfen diese beruhigenden Anzeichen nicht dazu ver leiten, in die während der leßten Jahre gemachten Fehler zurück zufallen. Im besonderen mahnt die Unbeständigkeit der Verkaufspreise und die Unsicherheit in der Entwickelung der Absaßmöglichkeiten weiterhin zur Vorsicht. Uber einzelne Zweige der Uhrenindustrie ist noch folgendes zu sagen; Der Absaß an goldenen Uhrgehäusen war erheblich besser als im Vorjahr; das erhellt auch die Tatsache, daß rund 255000 goldene Gehäuse mehr abgestempelt wurden als im Jahre 1926. Die leßten drei Monate verzeichneten den besten Geschäftsgang. In silbernen Uhrgehäusen gingen die Aufträge regelmäßig ein; die Arbeiterzahl mußte aber doch reduziert werden. Für Unruhen war die Beschäftigung zufriedenstellend. Die Aussichten für das Jahr 1928 sind gleichfalls nicht ungünstig. In Assortimenten (Anker, Ankerrad „Plateau”) und Zapfen wurden genügend Bestellungen erteilt; dagegen mußten die Preise sehr niedrig gehalten werden. Für feine Steine gestaltete sich die zweite Jahreshälfte besser als die erste; aber auch hier waren die Preise äußerst schlecht. Die Preise für Uhrfedern be friedigten gleichfalls nicht. In Uhrgläsern war das Geschäft ganz unerfreulich, weil infolge der französischen Konkurrenz nur mehr die Billigkeit und nicht die Qualität ausschlaggebend war. Für Uhrwerkzeug und - Zubehör verzeichnete man genügend Aufträge, aber schlechte Preise. (VI 1/626) „Die Schweizer Uhr.” Enqueteaussdiuß. In den leßten Wochen sind verschiedenen Kollegen Fragebogen des Enqueteausschusses zugegangen, worauf bei uns angefragt wurde, ob eine Verpflichtung zur Ausfüllung besteht. Die Einberufung des Enqueteausschusses beruht auf dem Reichsgeseß vom 15. April 1926 (Reichsgeseßblatt, S. 195). Hiernach ist der Ausschuß berechtigt, von jedermann mündlich oder schriftlich Auskünfte und Gutachten über wirtschaftliche und soziale Verhältnisse, auch in Form von Abschriften und Zusammen stellungen zu fordern, Besichtigungen vorzunehmen und Vorlage von Unterlagen zu verlangen. Für die Auskunftserteilung usw. gelten die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über den Zeugen beweis entsprechend. Es ist also jedermann verpflichtet, Aus künfte zu erteilen. Ein Recht zur Auskunftsverweigerung steht ihm nur ausnahmsweise zu. Wird die Auskunftserteilung ohne Angabe eines Grundes, oder nachdem der vorgeschüßte Grund rechtskräftig für unerheblich erklärt ist, verweigert, so erfolgt die Verurteilung zu einer Ordnungsstrafe in Geld und für den
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